Ausländische Eisenbahnen. Moskau-Kasan Eisenbahn-Gesellschaft (früher Moskau-Rjäsan in Moskau)/. Gegründet: Die Ges., welche im Jahre 1863 gegründet wurde, führte den Namen Moskau- Rjäsan u. heisst seit 11./6. 1891 Moskau-Kasan Eisenbahn-Ges. Statut v. 8./1. 1863 mit Nach- trägen v. 7./10. 1869, 24./7. 1870, 12./6. 1885, 11./6. 1891, 27./5. 1894, 13./12. 1894, 12./5. 1896, 31./1. 1898, 8./5. 1898, 16./6. 1898, 15./5. 1899, 11./6. 1900, 30./3. 1901, 10./12. 1902, 15./3. 1903, 5./4. 1903, 25./5. 1903, 25./3. 1904, 19./11. 1904, 31./7. 1906, 19./5. 1907, 16./11. 1907, 17./7. 1908, 13./4. 1910, 21./6. 1910, 6./7. 1911, 24./8. 1912, 14./5. u. 12./7. 1913. Konzession: Die Konzession der Ges. läuft am 31./12. 1945 a. St. ab, zu welchem Zeit- pPunkte die Bahn unentgeltlich in den Besitz des Staates übergeht. Soweit das rollende Material die ursprüngl. bestimmte Ausrüst. übersteigt u. der Überschuss mit übernommen wird, ist dafür vom Staate Entschädig. zu leisten. Die Vorräte an Heiz- u. anderweitigen Materialien gehen ebenfalls nur gegen Entschädig. an den Staat über. In Gemässheit des am 25. Mai/7. Juni 1903 Allerh. genehmigten Statuten-Zusatzes, durch welchen der Ges. die Ermächtig. zur Ausgabe der 4½ % Anleihe von 1911 erteilt worden ist, tritt bei Ablauf der Konzession der Staat für den bis dahin nicht getilgten Teil dieser Anleihe für Verzins. u. Tilg. als Selbstschuldner ein. Bahngebiet: Moskau-Rjäsan 185 Werst, Egoriewsk- Woskresensk 22 Werst, Zaraisk- Louchowitzi 25 Werst, Rjäsan-Kasan 791 Werst, Oziory- Golutwin 37 Werst, Perowo- Simonowo 9 Werst, Pensa- Rusajewka 132 Werst, Sysran- Rousaewka 295 Werst, Inza- Simbirsk 155 Werst, Timirjäsowo-Nishnij- Nowgorod 284 Werst, Kustariowka-Zemetschino 95 Werst, Orechowo-IIjinski-Pogost 38 Werst u. Lioubertzy-Arzamas 366 West, im ganzen 2434 Werst. Im Mai 1913 erhielt die Ges. die Konzessionen für den Eisenbahnbau Kasan— Ekaterinburg (ca. 820 Werst) u. Nishni-Nowgorod-–Kotelnitch (ca. 350 Werst) mit Zweig- linien (ca. 200 Werst); zugleich wurde das Rückkaufsrecht der Regier. bis zum J. 1930 verschoben. Rückkaufsrecht des Staates. Durch Nachtrag zum Statut vom 14./5. 1913 ist das Rück- kaufsrecht des Staates bis zum 1./1. 1930 verschoben worden. Der Staat ist alsdann be- rechtigt, die Bahn unter folgenden Bedingungen zu erwerben: als Basis wird der Durch- schnitt der Reineinnahmen der 5 besten unter den letzten 7 Jahren genommen. Von dem 800 berechneten Betrage kommen in Abzug die Annuität der Oblig. der Ges. u. der durch- Schnittliche Gewinnanteil der Regierung. Der Restbetrag wird unter Abzug von 5 % Jahres- Zinsen bis 31./12. 1945 kapitalisiert u. von der so erhaltenen Summe die event. Verpflicht. der Ges. an die Regier. für Garantieleistungen in Abzug gebracht. Von dem Reste erhält sodann die Regier. ihren statutengemässen Gewinnanteil u. der Überrest wird an die Aktionäre verteilt. Diese Rückkaufsentschädigung mit dem auf jede Aktie entfallenden Anteil des Tilg.-F. darf nicht Rbl. 625 für die ungetilgte Aktie u. Rbl. 525 für den Genuss- schein überschreiten. Von dem Ermessen der Regierung hängt es ab, ob die Rückkaufs- entschädigung in jährlichen Raten bis 31./12. 1945 oder aber kapitalisiert in einer Summe gezahlt wird. Kapital: Rbl. 10 000 000 in Aktien à Rbl. 100, davon noch ungetilgt: Rbl. 9 804 500. Eine Anslos. von Aktien findet nicht mehr statt, dafür werden jährl. ausser 4 % auf die getilgten 1955 Stück Aktien noch Rbl. 461 965 in ein Amort.-Kto gelegt, welches nach Ablauf der Konc. an die Aktionäre verteilt wird. Staatsgarantie: Nach Einstellung der jährl. Amort. der Aktien ist auf das übrige nicht amortisierte A.-K. von Rbl. 9 804 500 eine jährl. Garantie von Rbl. 398 119 von der russ. Regierung festgesetzt worden, was einen Betrag von Rbl. 4.05 pro Aktie ausmacht. 4 % Mosco-Rjäsan-Obligationen von 1885. M. 32 300 000, davon im Umlauf 1./1. 1913: M. 25 911 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Durch Verl. am 1./11. per 1./2. des folg. Jahres von 1885 ab innerhalb 60 Jahren, Verstärkung und Totalkündig. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch die Eisenbahnlinie von Moskau über Kolomna nach Rjäsan mit allen dazu gehörigen Zweigbahnen u. dem sonstigen Eigentum der Ges. an Betriebsmaterial unter Wahrung der Vorrechte vor allen späteren Anleihen. Ausserdem geniesst sie für Verzinsung u. Tilg. die absolute Garantie der russischen Regierung. Diese Garantie wird auf die Oblig. durch einen Stempel der russischen Regierung bestätigt. Coup. per 1./2. 1915 u. folg. sowie die per 1./2. 1915 u. 1916 ver- losten Stücke wurden in Deutschland nicht bezahlt. Zahlstellen: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Coup. und der verlosten Oblig: ohne jeden Abzug in Berlin in Mark. Aufgelegt in Berlin 3.–5./9. 1885 zu 88 %. Kurs in Berlin Ende 1890–1914: 94, 88.70, 92, 95.50, 101.50, 101.70, 102, 101.60, 101.10, 98.60, –, 99.20, 101.10, 97.50, 96.30, 93, 88.50, 85.50, 89, 90.50, 92.25, 90.60, 87.80, 88.40, 81.25* %. Verj. der Zinsscheine 5 J., der verl. Stücke 10 J. (F.) 4 % Moskau-Kasan-Prioritäts- Anleihe von 1901. M. 35 880 000 = Rbl. 16 608 852 = Hfl. 21 169 200 = £ 1 756 326, davon im Umlauf am 1./1. 1913: M. 32 089 500 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.45, 462.90, 925.80 = hfl. 295, 590. 1180 = £ 24.9.6, 48.19. 97.18. Zs.: 1./1. u. 1./7. Tilg.: Von 1902 ab durch halbj. Verl. im März u. Sept. (zuerst Sept. 1902) per 1./7. resp. 1./1. des folg. Jahres mit halbj. 0.43475 % u. Zs.-Zuwachs inner- halb 43 ½ Jahren; verstärkte Tilg., Gesamtkünd. oder Konvertierung bis 1./1. 1915 n. St. ausgeschlossen. Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch das ganze Vermögen u.