Russische Eisenbahnen. 625 Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., kein Aktionär darf mehr als ¼10 des A.-K. vertreten. Die Aktien müssen 7 Tage vor der G.-V. deponiert werden. Gewinn-Verteilung: 2 % zum Reservefonds, sodann der für die Zins- u. Amortisations- zahlung der Oblig. und für die Oblig. der Nowgorod-Eisenbahn notwendige Betrag; der Rest ist der Reingewinn. Derselbe wird, falls die Ges. noch Verpflichtungen an die Regier. für Garantieleistung der Oblig. oder nicht völlig bezahlte Pacht hat, in zwei gleiche Teile geteilt, von denen der eine zur Bezahl. der Schulden verwendet, der andere zur Verfüg. der Ges. gestellt wird. Sind aber keine Schulden der Ges. vorhanden, so wird der ganze Reingewinn in folg. Weise verteilt: 1) R. 57 000 zum Amort.-Fonds der Iktien „% . die nicht getilgten Aktien, 3) R. 4 auf die Genusssch. der getilgten und der nicht getilgten Aktien. Der Rest gehört zu dem Staate und zu ¼, den Aktionären. Betriebs-Einnahmen Betriebs-Ausgaben Reingewinn 1914 Rbl. 35 510 902 18 064 413 17 446 489 1915 „ 35 010 069 24 848 119 10 161 950 Dividenden 1892–1915: 1, 5, 7¼, 7/, 8, 6½, 4¼, 5, 9, 3½, 0, 0, 1.24, 0, 0, 0, 0, 8.25, 10, 11, 15, 22.50, 22.50, 5.40 Rbl. Papier netto per Aktie. NB. Die Staatsgarantie wurde bisher für 1906, 1907 u. 1908 in Anspruch genommen u. zwar mit Rbl. 2 760 250, Rbl. 2 439 485, Rbl. 829 009. Aus dem Reingewinn pro 1909 u. 1910 wurden Rbl. 1 352 466 u. 2 104 514 zur Deckung geleisteter Garantieleistungen gezahlt. Podolische Eisenbahn-Gesellschaft in St. Petersburg. Gegründet: 1910 auf Grund der Allerhöchst am 21. Juni/4. Juli 1910 bestätigten Statuten. Zweck: Bau u. Betrieb einer Eisenbahn von Schepetowka, einer Station der Südwest- bahn, über Starokonstantinoff u. Proskuroff nach Kamenetz-Podolsk, deren Länge ungefähr 224 Werst betragen wird. Konzessionsdauer: Die Konzession ist für 81 Jahre, vom Tage der Eröffnung des Ver- kehrs an gerechnet, erteilt worden. Kapital: Rbl. 3 500 000. Für von der Ges. auszugebende Oblig. hat der Russische Staat hinsichtlich Verzinsung u. Tilo. die Garantie bis zu einem Jahresbetrag von Rbl. 915 000 übernommen. Sollte sich, nachdem der Bauplan u. die Emissionsbedingungen für die Oblig. durch die russischen Minister für die Verkehrswege u. für die Finanzen genehmigt worden sind, ergeben, dass die in Aussicht genommenen Kapitalien nicht genügen, so kann die Ges. bei der Regier. um die Ermächtig. zur Emission weiterer Beträge einkommen u. ist hierbei ein Verhältnis von 1:7 für Aktien u. Oblig. einzuhalten. 4½ % steuerfreie Prior.-Anleihe von 1911. M. 42 674 000 = Rbl. 19 758 062 = hfl. 25 092 312 = £ 2 080 357.10 in Stücken à M. 500, 1000, 2000 = Rbl. 231.50, 463, 926 = hfl. 294, 588, 1176 = £ 24.7.6, 48.15, 97.10. Zs.: 1./5., 1./11. n. St. Tilg.: Von 1915 ab durch Verlos. im Febr. (zuerst Febr. 1915) per 1./5. n. St. mit jährl. 0.130 995 % u. Zs.-Zuwachs binnen 81 Jahren; verstärkte Verlos. oder Gesamtkündig. oder Konvertier. der Anleihe ist bis 1./1. 1921 n. St. ausgeschlossen. Sicherheit: Für die Oblig. haften die Einnahmen u. das ganze Vermögen der Ges. Sie haben den Vorrang vor allen künftigen Anleihen. Ausserdem geniessen die Oblig. die absolute Garantie der russischen Regier. für Verzins. u. Tilg. Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russ. Reg. bestätigt. Coup. per 1./11. 1914 u. folg. sowie die zur Rückzahlung per 1./5. 1915 u. 1916 verlosten Stücke wurden in Deutschland nicht bezahlt. Zahlst.: St. Petersburg: Kasse der Ges.; Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Amsterdam: Hope & Co., Lippmann, Rosenthal & Co.; London: Russische Bank für auswärt. Handel, Russisch-Asiatische Bank. Zahlung der Zs. u. des Kap. für immer frei von jeder russischen Steuer in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 29./7. 1911 zu 97.50 %. Kurs Ende 1911–1914: In Berlin: 97.50, 95.70, 95.80, 92* %. – In Frankf. a. M.: 97.40, 95.40, 96, –* %. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal im Jahre, die erste spät. im Mai, die zweite spät. im Nov. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: Nach Überweisung an R.-F. wird der verbleibende Gewinn in 2 Teile geteilt proportional dem Schuldendienst der Oblig. und dem Ertrage der Aktien, wobei der Zinsfuss u. die Tilgungsquote der Aktien die gleichen Höhen mit denen der Oblig. haben. Aus dem ersten Teile wird der Schuldendienst der Oblig. bestritten, während aus dem zweiten Teile nach Überweisung an den Amort.-F. der Aktien, solange der Schulden- dienst der Oblig. aus dem ersten Teile nicht vollständig bestritten werden kann, bis 3 % Div. an die Aktien gezahlt und der überschiessende Teil zur Deckung des Schuldendienstes verwandt wird. Wird aus dem ersten Teil der Schuldendienst völlig gedeckt, so wird aus dem zweiten Teile eine Div. bis zu 4½ % gezahlt u. der überschiessende Teil in 2 Hälften geteilt, von denen die eine den Aktionären zur Verfüg. gestellt wird, während die andere zur Abzahlung von Verpflichtungen der Ges. aus dem Schuldendienst an die Reg. verwendet wird. Sind keine Schulden der Ges. an die Reg. vorhanden, so wird der Rest des Gewinnes, welcher 8 % Div. übersteigt, in zwei gleiche Teile geteilt, von denen die eine der Regierung, die andere den Aktionären zufällt. Staatspapiere etc. 1916/1917. I. XL