Ausländisehe Eisenbahnen. einem von dem Finanzminister zu bestätigenden Tilg.-Plan; 5) zur Auszahl. einer Div. bis Rbl. 9 auf jede nicht amortisierte Aktie; 6) sollte sich nach den erwähnten Abzügen ein Über- schuss herausstellen, so werden 10 % desselben zur Div. der Aktien der Ges. hinzugefügt u. die übrigen 90 % zur Deckung der Schulden an den Staat verwendet. – Falls in irgend einem Jahre die genannten 90 % des Überschusses nach Abzug von Rbl. 9 auf 1 Aktie die Schuld der Ges. an den Staat überschreiten sollte, so wird aus dieser Summe nur der Betrag der Schuld gedeckt, aus dem Ubrigen gelangen 20 % zu gunsten der Aktionäre u. 80 % zu gunsten der Reg. als Teilnahme am Reingewinn der Ges. Wenn in diesem Falle die den Aktionären lt. oebenerwähnten Gründen zukommende Summe, ausser den 9 Rbl., mehr als 20 % des ganzen Überschusses des Reingewinnes, nach Abzug der 9 Rbl. auf jede Aktie, ausmachen sollte, so gelangen nur 20 % des Überschusses zu gunsten der Aktionäre, ein möglicher Rest wird zu gunsten der Reg. den benannten 80 % hinzugefügt; 7) sollte keine Schuld der Ges. an den Staat vorhanden sein, so gelangt der Überschuss des Reingewinnes nach Abzug aus dem- selben der 9 Rbl. auf jede Aktie zur Verf. der Reg., welche / der Summe (20 %) den Aktionären auszahlt und (80 %) zu ihren gunsten einzieht (Ges. v. 25./3. 1904). Die Summe der zu gunsten der Aktionäre nach diesem Punkt 5 u. 7 wichtigen Auszahlungen wird in folg. Weise verwandt: Zunächst 5 % auf die nicht amort. Aktien u. der Rest gleichmässig auf die nicht amortisierten Aktien und Genussscheine. Dividenden 1893–1915: Rbl. 8.73, 9.50, 9.66, 8.95 , 8.48, 0, 0, 2, 0, 0, 4.54, 7.60, 6.64, 0, 5.31, 5.04, 8.95, 15.28, 16.32, 16.40, 19.04, 18.13, 18.38 netto p. A. 1912: Betriebseinnahmen Rbl. 57 066 786.56, Betriebsausgaben 31 618 051.01, daher Be- triebsüberschuss 25 448 735.55, hierzu Zahlungen der Regierung für die Donetzer Linien 1 364 000, zus. 26 812 735.55, davon ab Oblig.-Zs. u. Tilg. Rbl. 15 061 597.35, Zs. an die Reg. für Vorschüsse 7734.51, Pacht für die Orel-Grjasi Linie 800 000, Aktien-Amort. 219 000, für Reservefond 381 731.04, div. Zahlungen 7 983 772.01, zus. Rbl. 24 453 834.91, bleibt Überschuss Rbl. 2 358 900.64. Wladikawkas Eisenbahngesellschaft in St. Petersburg. Gegründet: 2./7. 1872 unter dem Namen „Rostow-Wladikawkas Eisenbahngesellschaft', seit 25./12. 1884 resp. 6./1. 1885 den Namen „Wladikawkas Eisenbahngesellschaft“' tragend. Statut v. 2./7. 1872 mit Nachträgen v. 12./11. 1877, 25./12. 1884, 22./11. 1886, 15./6. 1891, 4./5. 1892, 9./5. 1893, 24./3. 1895, 21./6. 1910 u. 28./2. 1912. Bahngebiet: Rostow-Wladikawkas 652 Werst, Beslan-Petrowsk-Derbent-Baku 589 Werst, Mineralowodsk-Kisslowodsk 61 Werst, Noworossisker Zweigbahn 254 Werst, Stawropoler Zweigbahn 145 Werst; Tichoretzkaia-Zaritzin 499 Werst, Kawkaskaja-Ekaterinodar 128 Werst, Beschtau-Schelesnowodskaia 6 Werst, Asower Zweigbahn 32 Werst u. Ekaterinodarer Zweig- bahn 4 Werst, im Ganzen 2369 Werst. Die Ges. hat den Bau von 6 neuen Linien in einer Gesamtlänge von 604 Werst übernommen u. zwar folgende: von der Station Bataisk über Jegorlyzkaja, Metschetinskaja u. Kagalnizkaja nach der Station Torgowaja 171 Werst; von der Station Georgiewsk bis zur Stadt Swjatoi Krest 105 Werst; von der Station Prochladnaja über Mosdok u. Tscherwlenaja bis zur Station Gudermes 167 Werst; von Tscherwlenaja bis zur Stadt Kisljar 82 Werst; von der Station Kotljarewskaja bis Naltschik 40 Werst u. von der Station Schamchala nach Temirchan-Schura 39 Werst. Konzession: Dieselbe währt bis 2./7. 1956 a. St., zu welchem Zeitpunkt die Bahn un- entgeltlich in den Besitz des Staates übergeht, während das Reservekapital, nachdem aus ihm etwa dem Staate oder Anderen schuldige Beträge bezahlt worden sind, Eigentum der Aktionäre bleibt. Zugleich tritt der Staat alsdann für den bis dahin nicht getilgten Teil Anleihen der als Selbstschuldner für Verzinsung u. Tilg. ein. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, die Bahn vom 1./1. 1924 unter folgenden Bedingungen anzukaufen: Die Ermittelung des Rückkaufspreises erfolgt auf Grund der 5 besten von den letzten 7 Jahren vor dem Rückkauf, doch wird der Reingewinn derjenigen Jahre, in denen auf der Wladikawasbahn erhöhte Getreidetarife in Geltung waren, um die Differenz zwischen diesen u. den normalen Tarifen gekürzt. Von dem so ermittelten mittleren Reingewinn wird der Dienst der Oblig. u. der nach den Vorschriften zu berechnende Reingewinnanteil der Regierung abgezogen u. der Rest zu 5 % für die noch nicht abgelaufene Konzessionsdauer kapitalisiert. Aus dem Ergebnis wird der zu der Zeit noch nicht abgetragene Betrag der Schuld an die Regierung einbehalten u. der Rest den Aktionären bar ausgezahlt, wobei jedoch der Rückkaufspreis auf keinen Fall Rbl. 3000 pro ungetilgte u. Rbl. 2500 pro getilgte Aktie übersteigen soll, abgesehen von den den Aktionären zukommenden Beträgen des Aktien-Tilg.-F. u. des R.-F. Kapital: Rbl. 9 647 500 in Aktien à Rbl. Pap. 500, davon getilgt bis 31./12. 1912: Rbl. 12 358. Die Inhaber der Genussaktien haben das Recht, durch Einzahl. von Rbl. 500 ihre Stücke in ungetilgte Aktien zurückzuverwandeln; dies ist geschehen bis auf Rbl. 12 000 Aktien. Die Amort. der Aktien ist seit 1./1. 1912 eingestellt u. durch Zuweisung an einen Aktien-Tilg.-F. ersetzt, die der ursprüngl. Konzessionsdauer (2./7. 1956) entspricht. Der Be- stand des Tilg.-F. belief sich am 31./12. 1912 auf Rbl. 848 779.19. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. Staatsgarantie: Die Regierung garantierte bis 1899 den Betrag von höchstens 1 % dem A.-K. Die Staatsgarantie wurde in Anspruch genommen 1891–1894 mit Rbl. 1 360 508.56, 1 273 731.75, 742 888.33, 1 167 124.48.