640 Ausländische Eisenbahnen. anlagen für Rechnung der türkischen Regierung. Nachdem die Anlage durch die Eröffnung des Betriebes von der Regierung endgültig abgenommen worden ist, ist der Vertrag vom 19./11. 1913 am 9./4. 1914 in Kraft getreten. Die bebaute Fläche der Konia-Ebene übersteigt 30 000 Deunums (27 600 ha). Konzession: Das Betriebsrecht ist erteilt für 99 Jahre und zwar bei der Hauptbahn v. 4./10. 1888 ab, bei der Ergänzungsstrecke v. 13./2. 1893 ab. Die Konc. für die Strecke Hamidie (jetzt Arifie)–Ada-Bazar u. Ada-Bazar–Bolu laufen zugleich mit der für die Hauptbahn ab. Durch die Bagdadkonvention sind diese Konz. bis zum Jahre 2002 verlängert. Nach Ablauf der Konz.-Zeit geht die Bahn mit allem Zubehör gegen Erstattung des durch Taxe festzu- stellenden Wertes der Betriebsmittel u. der Vorräte, im übrigen kostenfrei in den Besitz der türk. Reg. über. Innerhalb dieser Zeit, aber erst v. 13./2. 1923 ab, kann die türk. Reg. die Bahn jederzeit gegen Zahlung einer jährl. Summe erwerben, welche 50 % der durchschnittl. Jahres-Bruttoeinnahme der vorhergehenden 5 Jahre, mind. aber frs. 10 000 pro Kilometer beträgt mit der Massgabe, dass diese Annuität bis zum Ablauf der Konzessionsdauer (2002) zu zahlen ist. Der durch Taxe festzustellende Wert der Betriebsmittel, Materialien u. Vorräte wird auch in diesem Falle der Ges. erstattet. Die Zahlung des Kaufpreises ist sicher zu stellen. Garantie der türkischen Regierung: Die Reg. garantiert der Ges. während der ganzen Dauer der Konz. 1. für die Strecke Haidar Pascha-Ismid eine Bruttoeinnahme von frs. 10 300 Ppro Jahr u. Kilometer; 2. für die Strecke Ismid- Angora eine Bruttoeinnahme von frs. 15 000 Pro Jahr u. Kilometer. Wenn die durchschnittl. kilometrische Jahres-Brutto-Einnahme dieser beiden Strecken zus. höher ist als die für die Strecke Haidar Pascha-Ismid garantierte Summe von frs. 10 300 pro Jahr u. Kilometer, so wird der auf die letztere Strecke ent- fallende Mehrbetrag bis zur Höhe von frs. 15 000 pro km von der Garantiesumme für die Strecke Ismid–Angora in Abzug gebracht; 3. für die Strecke Eski Schehir–Konia garantierte die Reg. während der ganzen Dauer der Konz. ursprüngl. einen Zuschuss von jährl. bis zu Ltd. 219.78 = frs. 5000 pro km, u. zwar bis zur Auffüllung einer Bruttoeinnahme von Ltq. 604 = frs. 13 741 pro Jahr u. Kilometer. Durch Abkommen v. 19./1. 1898 wurde der erwähnte Zuschuss auf Ltq. 296.31 = frs. 6741 erhöht; 4. für die Strecke Arifié6–Bolu eine Bruttoeinnahme von frs. 15 000 pro Jahr u. Kilometer mit der Massgabe, dass die Brutto- einnahme dieser Strecke eine einheitl. Masse mit denjenigen der Stammstrecke Haidar Pascha–Angora bilden sollen. Falls die jährl. Bruttoeinnahme der Linien Haidar Pascha— Angora u. Arifliée–Bolu den Betrag von frs. 15 000 pro km übersteigt, erhält die türk. Reg. 25 % des Überschusses. In den Geschäftsjahren 1911–1915 ist die Garantie nicht nur nicht in Anspruch genommen, sondern es sind der Regierung auf ihren Anteil an den Überschüssen frs. 325 467.17, 902 958.65, 820 561.08, 2 688 090.09 3 872 399.65 ausgezahlt worden; für die Strecke Eski Schehir–Konia erhält die Regierung gleichfalls 25 % des Uberschusses, falls die jährl. Bruttoeinnahme den Betrag von Ltq. 604 = frs. 13 741 pro km übersteigt. Im Geschäfts- jahr 1912 erhielt die Regierung als Anteil am Überschuss frs. 89 208.18. Im Geschäftsjahr 1913 hatte sie dagegen frs. 274 500.48 zu zahlen, um die garantierten Einnahmen auf- zufüllen. Für 1914–1915 erhielt die Reg. wieder als Anteil am Überschuss frs. 1 425 216.12, 2 204 257.70. Zwecks Sicherstell. der Regierungs-Garantien hat die türk. Regierung der Ges. verpfändet: für die Strecke Haidar Pascha–Angora die Einnahmen aus den Zehnten der Sandjaks Ismid, Ertogrul, Kutahia u. Angora; für die Strecke Eski Schehir–Konia die Ein- nahmen aus den Zehnten der Sandjaks Trapezunt u. Gumuchhane; für die Strecke Arifiée— Bolu einen Teil der Zolleinnahmen des Vilajets Konstantinopel, die für die Strecken Haidar Pascha–Angora u. Eski Schehir–Konia verpfändeten Zehnten sind der Administration de la Dette Publique Ottomane zur Einziehung überwiesen. Der für die Strecke Arifiée–Bolu verpfändete Betrag der Zolleinnahmen des Vilajets Konstantinopel beläuft sich lt. Art. 10 der Konvention v. 4./17. Jan. 1912 auf jährl. Ltq. 140 000 für die ganze Konzessionsdauer. Die Uberweisung dieser Zolleinnahmen geschieht in der Form, dass vom 2./1. 1914 ab die Administration Génerale des Douanes et Contributions indirectes halbjährlich den Betrag von Ltq. 70 000 an die Deutsche Bank Fil. Constantinopel abzuführen hat. Diese Verpfändung hat ein Vorrecht gegenüber jeder späteren Verpfändung, rangiert aber hinter dem Jahres- betrag von Ltq. 550 000, der für den Dienst der 4 % Zollanleihe von 1911 verpfändet ist. Während der Bauzeit zahlt die Reg. der Ges. 4 % Bau-Zs. auf die verausgabten Baugelder, jedoch auf höchstens eine Summe von frs. 150 000 per km. Vorschusszahlungen an die türkische Regierung: Durch Vertrag v. 7./6. 1902 hat sich die Anatol. Eisenb.-Ges. verpflichtet, dem Marineministerium einen Vorschuss von £ T. 120 000 zu leisten. Dieser Vorschuss ist inzwischen um £ T. 40 000 erhöht worden, er betrug am 31./12. 1915: £ T. 101 534.81. Dieses Geld ist zum Ankauf von 3 Schiffen, die die Haidar- Pacha-Linie bedienen, verwendet worden. Die Anatolische Eisenbahn-Ges. ist vertraglich beauftragt, die Einnahmen aus dem Passagier und Frachtverkehr der Linien Haidar-Pacha und Kadikeny einzukassieren, und sich für Zinsen und Rückzahlungsquote daraus bezahlt zu machen. Der Vorschuss ist mit 5 % verzinsl. u. mit 3 % jährl. zu tilgen, ausserdem erhält die Ges. einen gewissen Prozentsatz von der Bruttoeinnahme. Ferner hat die Anatol. Eisenbahn-Ges. durch Vertrag vom 11./6. 1913 dem Marineministerium einen Vorschuss von T. 200 000 zum Ankauf von Dampfern für die „Administration de Navigation à Vapeur Ottomane“ (früher Mahsoussé) gewährt; er betrug am 31./12. 1915: £ T. 171 950.93. Ausser- dem gewährte die Ges. der türk. Reg. einen Vorschuss von £ T. 200 000 zu 6 % Zs., rück- zahlbar in 20 Monatstratten auf die Administration Genérale des Contributions indirectes,