....... ꝗꝗ qq. —――― Türkische Eisenbahnen. 649 15./2. 1923 ab, jederzeit auch den Hafen mit allen Nebenanlagen, Quais, Docks, Depots und Magazinen etc. nebst Zubehör zurückzukaufen. Dieser Rückkauf ist jedoch nur dann zu- lässig, wenn zu gleicher Zeit das ganze Anatol. Eisenbahnnetz unter den im Art. 16 der Konvention v. 28. Rejeb 1310 festgesetzten Bedingungen zurückgekauft wird. Die Begleichung des Rückkaufspreises geschieht durch Entrichtung einer bis zum Ablauf der Konc. zahlb. Annuität, deren Höhe auf 80 % der durchschnittl. Brutto-Einnahmen der letztvergangenen 5 Jahre zu bemessen ist, jedoch in keinem Falle niedriger sein darf als der Betrag, welcher für die Verzinsung und Tilg. des von der Koncessionärin ausgegebenen und noch nicht ge- tilgten Kapitals erforderlich ist. Ausserdem hat die Türk. Reg. das bewegl. Zubehör, wie Maschinen, Bagger, Waggons sowie die vorhandenen Betriebsvorräte, letztere jedoch nur, soweit sie für 6 Mon. nötig sind, zu einem von Sachverständigen festzustellenden Taxpreise zu übernehmen. Die regelmässige Zahlung der Annuität sowie des Kaufpreises für die Mobil. hat die Türk. Reg. gegebenenfalls durch ein besonderes Abkommen sicher zu stellen. Für den Fall, dass nach vollzogenem Rückkauf die Türk. Reg. beabsichtigen sollte, den Be- trieb des Hafens oder einzelner Teile desselben an eine Ges. zu übertragen, hat bei gleichen Bedingungen die Koncessionärin ein Vorrecht. Macht die Türk. Reg. von ihrem Rückkaufs- recht keinen Gebrauch, so sind mit Ablauf der Konc. der Hafen mit allen Nebenanlagen, Quais, Docks, Zollverschlüsse, Speicher u. Magazine etc. mit allem festen Zubehör, wie feste Krane und Maschinen, Hafengeleise, Leuchttürme, Signalmasten etc. der Türk. Reg. unentgeltlich und frei von allen Schulden zu übergeben. Dagegen hat diese den Wert des beweglichen Zubehörs in gleicher Weise zu erstatten, wie es für den Fall eines Rückkaufs vorgesehen ist. Kapital: M. 13 056 000 = frs. 16 000 000 in 32 000 Aktien à M. 408 = frs. 500, davon frs. 8 000 000 Aktien I. Emiss. voll eingezahlt u. frs. 8 000 000 Aktien II. Emiss. mit 25 % eingezahlt. Die Stücke lauten auf den Inhaber. Auf Grund des Art. 6 der Statuten ist die Ges. je nach den Bedürfnissen für den Bau des Hafens zur Ausgabe von Oblig. berechtigt. Als Höchstbetrag des Oblig.-Kapitals ist der 1½ fache Betrag des jeweiligen Nominal-A.-K. 5 % Gold-Anleihe von 1902. M. 6 528 000 = frs. 8 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1915: frs. 7 861 500 in 10 000 Stücken Lit. A à M. 408 = frs. 500 und 1200 Stücken Lit. B à M. 2040 = frs. 2500. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./10. 1903 ab durch Verl. am 1./7. per 1./10. bis spätestens Ende 1983. Die Ges. hat das Recht vom 1./10. 1907 ab die Tilg. zu verstärken oder auch an jedem beliebigen 1./4. oder 1./10. den noch aus- stehenden Betrag der Anleihe ganz oder teilweise nach voraufgegangener 3 monat. Kündig. zurückzuzahlen. Sicherheit: Durch Vertrag zwischen der Hafen-Ges. Haidar Pascha und der Anatol. Bahn-Ges. vom 31./5. 1902, welcher durch die G.-V. der Aktionäre der Ana- tolischen Bahn-Ges. vom 24./6. 1902 bestätigt worden ist, hat die Anatol. Bahn-Ges. für die pünktliche Verzinsung und Tilgung der Anleihe die Garantie übernommen. Das Garantie- verhältnis der Türk. Regierung zur Anatol. Bahn-Ges. bleibt unverändert das gleiche und wird durch die Übernahme der Garantie für die Anleihe der Hafen-Ges. in keiner Weise berührt. Zahlst.: Constantinopel: Gesellschaftskasse; Berlin u. Frankf. a. M.: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank. Zahlung der Zs. sowie der verl. Oblig. frei von allen türk. Steuern in Deutschl. in M, ausserhalb Deutschlands u. in Constantinopel in frs. Eingeführt in Berlin zunächst M. 3 264 000 = frs. 4 000 000 am 25./11. 1902 zu 100 %. Kurs in Berlin Ende 1902–1914: 101.25, 102.50, 102.80, 103.40, 103, 100, 100.10, 102.75, 102.60, 101.50, 99.90, 99, –*%. In Frankf. a. M. eingef. 10./12. 1903 zu 102.50 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1903–1914: 102.50, 102.80, 103, 102.80, 101, 100.80, 103.30, 102, 101, 100, 99.30, 98* %. Verj. der Coup. in 5 J. (F.), der verl. resp. gekünd. Oblig. in 15 J. (Rückzahlungstermin). Geschäftsjahr: Kalenderj. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., Maximum 100 St. inkl. Vertretung; die Aktien müssen spät. 10 Tage vor der G.-V. hinterlegt sein. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., sodann bis zu 5 % Zs. auf den eingezahlten Betrag aller Aktien; vom Überschuss 5 % an V.-R., der Rest event. als Div. Die G.-V. kann all- jährl. vom Reingewinn einen bestimmten Betrag zum Zwecke der Aktien.Tilg. durch Ausl. ausscheiden. Die verl. Aktien erhalten das darauf einbezahlte Kapital zurück u. verbleiben im Genuss der Div., ohne an den auf die Aktien entfallenden Zs. teilzunehmen. Bilanz am 31. Dez. 1915: Aktiva: Ausstehende Aktien-Einzahlung 6 000 000, Hafen- anlage-Kosten: a) Haidar-Pascha 15 508 965, b) Alexandrette 2 148 430, Inventar 1 407 608, Magazinbestände 102 988, Beteilig. 489 746, Debit. 4 614 559. – Passiva: A.-K. 16 000 000, Oblig. 7 861 500, amort. Oblig. 138 500, nicht vorgezeigte do. 5543, nicht behobene Oblig.-Zs. 175 533, R.-F. 283 312, Vorsichts-Res. u. Res. zur Aufrechterhaltung der Div. auf das ein- gezahlte A.-K. 1 600 000, R.-F. für Erweiterungsbauten 1 450 000, Kredit. 1 197727, Reingewinn 1 560180. Sa. frs. 30 272 296. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Oblig.-Dienst 411 398, Reingewinn 1 560 180. – Kredit: Vortrag aus 1914 311 122, Zs.-Erträgnisse 273 544, Betriebsüberschuss 1 386 912 (hiervon: z. ordentl. R.-F. 44 953, 8 % Div. 800 000, z. R.-F. für Erweiterungsbauten 250 000, 3, Div.-Res. 100 000, Tant. an V.-R. 17 705, Vortrag 347 522) Sa. frs. 1 971 578. Dividenden 1904–1915: 6, 6, 6, 7, 7, 7, 7, 7, 8, 8, 8, 3 Verwaltungsrat: Vors. Dir. Arthur v. Gwinner, Mitgl. des Preuss. Herrenhauses, Berlin stellv. Vors. Georg Stauss, Dir. der Deutschen Bank, Berlin u. weitere 10 Mitglieder. ―― „ ―