Amerikanische Eisenbahnen. 5 % General Lien Gold Bonds im Höchstbetrage von $ 109 850 400, davon bis 30./6. 1916 be- 3 geben $ 69 384 216 in Stücken à $ 1000. Die Ges. darf jedoch an Stelle eines Bonds über $ 1000 zehn Bonds von je $ 100 ausgeben, welche dieselbe Nummer tragen und mit de Buchst. A–4 bezeichnet werden. Zs.: 1./5., 1./11. Durch eine Bekanntm. vom 31./5. 1913 forderte die Deutsche Treuhand Ges. die Besitzer von 5 % General Lien Bonds auf, zum Zwecke der Ver- tretung ihrer Interessen infolge der Bestell. eines Receivers (gerichtl. Verwalters) für die Bahn ihre Bonds nebst Coupons per 1./11. 1913 u. folgenden entweder bei der Bankers Trust Company in New VYork oder bei der Deutschen Bank in Berlin bezw. bei Lazard Speyer- Ellissen in Frankf. a. M. bis spät. 15./7. 1913 (verlängert bis 16./8. 1913) entsprechend den Bedingungen eines sogenannten Bondholders Agreement (Abkommen mit den Obligationären) v. 28./5. 1913 zu deponieren. Die von den deutschen Stellen gegen hinterlegte Bonds aus- gegebenen Certifikate sind an den Börsen von Berlin u. Frankf. a. M. lieferbar. Der Coup. per 1./11. 1913 wurde mit Genehm. des Gerichtshofes in St. Louis-durch die Ges. selbst eingelöst. Dagegen wurde der Coup. per 1./5. 1914 von der Ges. nicht eingelöst. Die Inhaber der von der Deutschen Treuhand-Ges. ausgegebenen Hinterleg.-Certifikate konnten den Betrag dieses Coup. auf Grund der Bedingungen des Bondholders Agreement v. 28./5. 1913 sowie eines Abkommens zwischen Speyer & Co. u. der Bankers Trust Co. in New York vom 27./4. 1914 auf Wunsch in Form eines Vorschusses erhalten, mit der Massgabe, dases die gegen Ausgabe der Hinterlegungs-Certifikate deponierten Bonds mit den jetzt u. später fälligen Coupons u. Zs. als Sicherheit für die Rückzahlung dieses Vorschusses zuzügl. 6 % Zs. per anno haften. Zugleich forderte die Deutsche Treuhand-Ges. die Besitzer der noch nicht hinterlegten, mit dem deutschen Reichsstempel versehenen, an den deutschen Börsen lieferbaren 5 % General Lien Bonds auf, ihre Bonds mit Coup. per 1./5. 1914 u. folg. bis einschl. 29./5. 1914 gegen Ausreichung von Hinterlegungs-Certifikaten, die zur Erhebung der vorschussweisen Zahlung des Coupons per 1./5. 1914 berechtigten, zu deponieren. Der Coup. per 1./11. 1914 wurde wieder nicht von der Ges. eingelöst. Auch die Zertifikatsbesitzer erhielten keine Zahlung in Form eines Vorschusses, so dass die Coup. per 1./11. 1914 unbezahlt blieben. Am 18./1. 1917 teilte die Deutsche Bank u. die Bankfirma Lazard Speyer-Ellissen mit, dass die gemäss dem Neuordnungsplan zur Ausgabe gelangenden neuen Werte auf denjenigen Teil des deutschen Besitzes in New York zur Verfügung stehen, für den die Hinterlegungszertifikate der Deutschen Treuhand-Ges. spätestens am 13./11. 1916 zum Umtausch gegen „Empfangsbescheinigungené“ eingereicht worden sind. Da die Verschiffung der neuen Werte nach Deutschland bis auf weiteres unmöglich ist, so wurden sie den Besitzern in New York zur Verfügung gestellt. Die deutschen Emissionshäuser erklärten sich bereit, von den Besitzern der bei ihnen bis spät. 13./11. 1916 zum Umtausch in Empfangs- bescheinigungen eingereichten Hinterlegungszertifikate gegen Rückgabe der Empfangs- bescheinigungen den schriftlichen Auftrag zur Auslieferung der neuen Werte an die ihnen zu bezeichnende New Yorker Stelle entgegenzunehmen. Nach dem Neuordnungsplan ent- fielen auf je $ 1000 General Lien Bonds $ 250 4 % Prior Lien Mortgage Bonds, Serie A, $ 283.33 6 % Cumulative Adjustment Mortgage Bonds, Serie A, u. $ 500 6 %% Income Mort- gage Bonds, Serie A, der neuen St. Louis–San Francisco Railway Co. Die neuen Bonds werden in Stücken von $ 1000, 500, 100, die Prior Lien Bonds u. die Adjustment Bonds ausserdem in Stücken von $ 250 ausgegeben. Auslieferungsaufträge für New York wurden nur in darstellbaren Beträgen entgegengenommen; die Emissionshäuser erklärten sich aber bereit, die Verwendung verbleibender Spitzen bestmöglich zu übernehmen. Gleichzeitig erhielten die Einreicher der Empfangsbescheinigungen für die unbezahlt gebliebenen Coupons der 5 % General Lien Bonds vom 1./5. 1914 u. 1./11. 1914 einschl. der aufgelaufenen Verzugs- Zs. bis 8 /11. 1916 $ 28,78 bzw. $ 28,03. Der Gegenwert gelangte zum Kurse von M. 5,52 pro $ zur Auszablung, so dass die Barvergütung pro $ 1000 der alten 3 % General Lien Bonds für beide Coupons zusammen M. 313.59 betrug; diese Vergütung ermässigte sich auf M. 154,72 für diejenigen Besitzer, welche den Vorschuss gegen den Coupon vom 1./5. 1914 s. Z. entgegengenommen hatten. Zugleich mit der Bekanntmach. über den Umtausch der alten 5 % General Lien Bonds in Werte der neuen Ges., machten die Emissionshäuser den Besitzern von Empfangsbescheinigungen ohne Rücksicht auf das Ausstellungsdatum u. von noch nicht gegen Empfangsbescheinig. umgetauschten Hinterlegungszertifikaten der Deutschen Treuhand-Ges. das Angebot, für unbevorschusste Zertifikate 95 % für je $ 1000 u. für bevor- schusste Zertifikate 91.25 % = M. 3832.50 für je $ 1000 zu zahlen. Infolge des Abbruches der diplomatischen Beziehungen zwischen Amerika und Deutschland zogen die Banken am 5./2. 1917 ihr Kaufangebot zurück. Zahlstellen in Deutschland: Berlin: Deutsche Bank; Frankf. a. M.: Lazard Speyer-Ellissen. Zahlung von Kapital u. Zs. in Deutschland zum festen Umrechnungs- kurse von M. 4.20 für 1 $. Kapital u. Zs. sind zahlbar ohne Abzug irgend welcher Steuern, deren Zahlung oder Einbehaltung der Ges. auf Grund der gegenwärtigen oder zukünftigen Gesetze der Ver. Staaten von Amerika, eines einzelnen Staates, einer Grafschaft oder einer Gemeinde derselben etwa auferlegt werden könnte. Die Ges. übernimmt ausdrücklich die Verpflichtung zur Zahlung derartiger Steuern. Nach den Gesetzen des Staates Missouri ist die Ges. ver- Dflichtet, fällige Bonds u. Coup. bis zu 10 Jahren nach ihrer Fälligkeit zu zahlen; nach den Gesetzen des Staates New York greift die gleiche Bestimmung bezüglich solcher Bonds u. Coup. Platz, deren Inhaber nicht in diesem Staate ihren: Wohnsitz haben. Zugelassen zum Handel an der Berliner u. Frankf. Börse $ 42 599 000 5 % Bonds u. zwar 41 849 Bonds von je $ 1000 (Nr. 1–30 000, 30 751–32 500, 35 001–41 750, 49 251–52 599) und 7500 Bonds V*