Rilzen- „ jahlung der Beträge erfolgte vom 15./6. 1900 ab. Am 1./8. 1900 übernahm die Pennsylvania Rr. Co. die Verwaltung der Bahn. Die G.-V. der Pennsylvania Rr. Co. v. 10./3. 1903 genehmigte einen neuen Pachtvertrag, nach welchem die Ges. die Western New York & Pennsylvania Ry Co. v. 1./8. 1903 ab auf 20 Jahre pachtet. Kapital: $ 19 972 756 in Aktien à $ 50. Davon im Besitz der Pennsylvania Rr. Co. am 31./12. 1915: $ 19 439 001. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Bonds-schuld am 31. Dez. 1915: $ 9 990 000 5 % I. Mortgage Gold-Bonds, $ 10 000 000 General Mortgage Gold-Bonds, $ 9 605 000 Income Gold-Bonds = $ 29 595 000. in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Jan. 1937. Zahlstelle: New Vork: Zahlung der Zinsen und des Kapitals steuerfrei in Gold. Als Sicherheit geniessen diese Bonds erstes Anrecht auf die Eisenbahn und die Gerechtsame der Gesellschaft, welche dieselbe jetzt besitzt oder später erwirbt, ferner ein erstes Anrecht auf alles Rollmaterial oder Ausrüstung, welche durch den Verkauf der hierfür reservierten First Mortgage-Bonds erworben werden. Die Bonds haben zweites Anrecht auf alles andere rollende Material und die Ausrüstung und auf das Recht der Western New York and Pennsylvania Railway Co., das Eigentum der Union Terminal Railroad Company of Buffalo, New York, zu benutzen, sowie auf die Bonds u. Stocks, die der Western New York & Pennsylvania Ry Comp. gehören und auf welche die zweiten Mortgage-Bonds der Ges. erstes Anrecht haben: aber es ist den Besitzern der 5 % I. Mortgage Gold-Bonds: $ 10 000 000, davon in Umlauf 31. Dez. 1915: $ 9 990 000 First Mortgage-Bonds das Recht reserviert, die Ausrüstung und das Terminaleigentum zu benutzen, selbst wenn das vorhergehende Pfandrecht erzwungen werden sollte. Aufgel. 25. u. 26./4. 1888 in Frankf. a. M., $ 2 000 000 zu 96 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1890–1916: 96, 98.80, 100.70, 98, 102.90, 106, 104.75, 106.50, 108.10, 109, 120.10, 118.50, 116.50, 114.90, 116.30, 116, 116, 108, 104.50, 111, 109.70, 108.30, 106, 101.50, –*, –, 126 %%. 4 % General Mortgage Gold-Bonds von 1895: Diese Bonds brachten bis 1./4. 1897: 2 %, bis 1901: 3 %, und bringen jetzt 4 % Zs. $ 10 000 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1./4., 1./10. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1./4. 1943. Zahlstelle in Philadelphia, Zahlung der Zinsen und des Kapitals in Gold. – Kurs in Frankf. a. M. Ende 1895–1916: 44.10, 47, 46.20, 53.40, 67.25, 94, 98.30, 97.60, 94, 95.30, 95.50, 92.70, 86, 94, 89.50, 87.70, 88, 84, 74. ö0 36 % Income Gold-Bonds von 1895: 65 % non-cumulative) $ 10 000 000, davon im Besitz der Pennsylvania Rr. Co. $ 9 224 914 u. $ 395 000 im Tresor der Ges. in Stücken à $ 1000. Zinsen: Die Bonds können bis zu 5 % Zinsen tragen je nach dem Reingewinn, die Zinsen sind in diesem Falle am 1./11. zu zahlen, bisher 0 %. Tilgung: Das Kapital ist am 1./4. 1943 fällig. Die Pennsylvania Rr. Co. erwarb im Mai 1900 den grössten Teil der Bonds. Zahlst. in Philadelphia. Zahlung der Zs. und des Kapitals in Gold. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1895–1916: 14.60, 13.30, 11, 14.85, 21.90, 30.50, 38, 38, 30, 25, 28, 34, 23, 22, 20, 27, 22, 22, 25, –, 0 4 %. Usance: Seit 2. Jan. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. Bilanz am 31. Dez. 1915: Aktiva: Bahn u. Ausrüstung 61 728 093, Anlagen in zuge- hörigen Ges. 10, andere Anlagen 4, laufende Aktiva 384 830, unerledigte Debet-Posten 194, Defizit 12 508 105. – Passiva: A.-K. 19 972 756, fundierte Schuld 29 595 000, Mortgages 544 928, Schnld an zugehörige Ges. 23 463 516, laufende Verbindlichkeiten 505 678, auf- gelaufene noch nicht fällige Verbindlichkeiten 100 000, unerledigte Kredit-Posten 439 357. Sa. $ 74 621 236. Gewinn u. verlust 1915: Bruttoeinnahmen 10 871 845, Betriebsausgaben u. Steis 8 895 654, Nettoeinnahmen 1 976 191. hierzu anderes Einkommen 50 889, zus. $ 2 027 080, davon ab Zs. u. andere Ausgaben 2 402 982, bleibt Defizit $ 375 902. Italienische Eisenbahn. Italienische Gesellschaft der Sicilianischen Eisenbahn, Rom. (Società Italiana per le Strade ferrate della Sicilia.) Gegründet: 7./6. 1885 It. Gesetz v. 27./4. 1885, dazu Vertrag v. 21./6. 1888, genehmigt durch kgl. Dekret v. 20./7. 1888 u. Vertrag v. 22./11. 1893, genehmigt durch kgl. Dekret v. 23./11. 1893. Zweck: Die Dauer der Ges. ist auf 60 Jahre festgesetzt, demnach bis zum 30./6. 1945; sie Kann indessen rechtl. aufgelöst werden, wenn die Ges. oder die Reg. von ihrem Rechte Ge- brauch macht, den Betriebsvertrag für das sicilian. Netz bei Ablauf der ersten oder der zweiten jener zwanzigjährigen Perioden, welche in diesem Vertrage festgesetzt sind, endigen zu lassen. Der A.-R. der Ges. beschloss im Übereinkommen mit der Reg. am 28./4. 1903 den derzeitigen Betriebsvertrag mit dem 30./6. 1905 ablaufen zu lassen. Durch das Gesetz v. 22./4. 1905 hat das ital. Parlament beschlossen, dass mit dem 1./7. 1905 der Betrieb der Staatsbahnen vom Staate übernommen werde. Auf Grund eines zwischen der Reg. u. der Ges. zustande gekommenen Kompromisses vom 1./6. 1907 hat die Reg. folgende Zahlungen an die Ges. zu leisten: 1) Rückzahl. der im Jahre 1885 für das Betriebsmaterial seitens der Ges. gezahlten Summen von Lire 15 000 000, 2) Rückzahl. für von der Ges. in den Jahren