Anle des Deutschen Reiches. Die Zinsscheine u. die verlosten Schuldverschreib. — ausschliesslich der Prämienbeträge 1867er Anlehens — werden schon vom 16. des dem Fälligkeitstag vorangehenden ats an zum vollen Nennbetrag eingelöst. Die Grossh. Staatskassen vergüten für kündigte Schuldverschreib., die erst nach Ablauf von 6 Monaten nach-dem Heimzahlungs- ermin zur Einlös. gelangen, Hinterlegungs-Zs. in Höhe von 2 % des Kapitalbetrages. ierbei bleiben die ersten 6 Monate nach dem Heimzahlungstermin für die Zinsvergütung usser Betracht, dagegen wird der Monat der Einlös. voll gerechnet. Die Besitzer von chuldverschreib. können diese nach Massgabe der bestehenden Vorschriften bei der Staats- huldenverwalt. auf den Namen gebührenfrei umschreiben u. ebenso die Umschreib. wieder ufheben lassen. Bei den nach Einführung des Staatsschuldbuchs begebenen Anleihen ndet eine Umschreib. nicht mehr statt. Staatsschuldbuch, eingerichtetlt. Gesetz v. 8./6.1912. Das Staatsschuldbuch, das am 1./1. 1913 in Kraft trat. ist allen denjenigen zu empfehlen, die ihre Gelder auf längere Dauer zinsbar anlegen wollen. Die Staatsschuldbuchforderungen pilden einen Teil der badischen Staatsanleihen. Eine Auslos. findet nicht statt; auch eine Kündig. von seiten des Staates steht auf absehbare Zeit nicht u erwarten. Verluste durch Diebstahl, Verbrennen u. dergl. sind ausgeschlossen. Die Auf- wahrung von Wertpapieren, insbes. von Zinsscheinen fällt weg. Letzteres ist insofern ichtig, als Zinsscheine bei Verlust nicht gerichtlich aufgeboten werden können, also schwer rsetzlich sind. Buchschulden können nur auf Antrag begründet werden u. zwar a) durch inlieferung von zum Umlauf brauchbaren Schuldverschreib. der badischen Staatsanleihen, en die noch nicht fälligen Zinsscheine u. die Erneuerungsscheine beigefügt sein müssen; ur die Schuldverschreib. der Guldenanleihen von 1859/61, 1862/64 u. der Prämienanleihe on 1867 sind von der Umwandlung ausgeschlossen; b) durch Barzahlung des Kaufpreises Schuldverschreib. auf Anleihekredite; die Stückzs. vom letzten Fälligkeitstermin bis zum age der Einzahl. einschl. sind beizufügen. Der Kaufpreis ist nach dem von der Staats- chuldenverwaltung im Staatsanzeiger bekanntgegebenen Kurse der Anleihe zuzügl. etwaiger tück-Zs., zu berechnen. Der geringste Nennbetrag der Buchschuld ist M. 200. Die Bar- ahlungen müssen stets auf Beträge lauten, die in Stücken von Schuldverschreib. darstellbar ind. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Gebühren entstehen nur bei der Löschung er Staatsschuldbuchforderung zum Zwecke der Ausreichung von Schuldverschreib. u. ar für je angefangene M. 1000 Kapitalbetrag M. 0.75, jedoch mind. M. 2. Eingetragen am 1./ 4. 1913: 147 Konten über M. 7 617 500 Kapital. 5 4. 1914: 833 „26 500 800 * 3 4. 1427 „45 574 100 3 1497 45 812 100 „ 174.1916 15195 „ „45 830 000 „ %% „ Königreich Bayern. Gesamtschuld Stand Rechnungsabschluss 1916: M. 2 572 087 493, u. zwar Allg. Staatsschuld 368 563 575 in Schuldverschreib. M. 95 136 300 Buchschuld; Eisenbahnschuld M. 1 536 436 100 in Schuldverschreib. M. 282 417 700 Buchschuld; Pfalzbahnschuld M. 139 851 085; Grund- rentenschuld M. 85 860 933; Landeskulturrentenschuld M. 63 821 800. 4 % Grundrentenablösungs-Schuldbr. (unerhoben) im Betrage von M. 85 860 933 (Ver- losung 1./3. 1917 M. 1 200 000), Stücke à sfl. 1000, 500, 100 u. 25, bei den seit 1874 ausge- fertigten Stücken ist der Nominalbetrag auch in Mark angegeben; Coupons ganzjährig, aber verschied. Termine, 1./1., 1./2., 1./4., 1./6., 1./9. Tilg. bis spät. 1940. Verl.: 153 U... zur sofort. Auszahlung. Auf die am 15./3. u. 1./10. ausgelosten Oblig. wird der Zins in vollen Monatsraten bis zum Schlusse des Erhebungsmonats, in keinem Falle aber über den 31./5. bezw. 31./12. hinaus vergütet. Zahlst.: München: Hauptkasse der Kgl. Staatsschuldenverwalt.; Nürnberg: Kgl. Hauptbank u. Fil., ausgenommen die Münchner Fil.; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: v. Erlanger & Söhne; Hamburg: Deutsche Bank. Kurs Ende 1890–1916: In Frankf. a. M.: 101.40. 105.90, 103.40, 102.70, 105.20, 105.05, 104.30, 103, 102.50, 100.50, 100.80, 102.50, 102.80, 103.90, 102.60, 102, 100.90, 98.80, 100.20, 101.20, 100, 99.70, 98, 96.80, 96.80*, –, %. – In München: 101.30, 105.80, 103.30, 102.70, 105.25, 105.40, 104.50, 103.50, 102.75, 100.80, 101, 102.40, 102.90, 103.50, 102.70, 102, 100.90, 98.80, 100.20, 101, 100.30, 99.90, 98.50, 96.50, 97.40*, –, 94 %. – Notiert ausserdem in Augsburg. 4 % Allgemeine Anleihe und Eisenbahn-Anleihe. Gesamtbetrag: M. 1 088 140 200. Diese beiden Anleihen wurden durch Gesetz v. 17./6. 1896 in 3½ % Schuldverschreib. um- gewandelt; diejenigen Oblig., bezüglich welcher die Konvertierung abgelehnt worden ist, wurden per 1./11. 1896 gekündigt. Die 4 % ige Verzinsung der Oblig. endete am 31./3. 1897. Ende 1916 waren an 4 % Oblig. zum Umtausch noch rückständig: Bei der Allg. Anleihe I. 7000; bei der Eisenbahnanleihe M. 142 900. 3½ % Allgemeine Anleihe in Schuldverschreib. Gesamtbetrag 1916: M. 168 248 900, in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200. Zs. 1./3., 1./9. u. 1./5., 1./11. Tilg. wird durch das Finanzgesetz festgesetzt. Zahlstellen: München: Hauptkasse der Kgl. Staats- schuldenverwaltung sowie sämtl. Kgl. Bayr. Rentämter u. Kreiskassen; Nürnberg: Kgl. Hauptbank und deren Fil.. ausgenommen jene in München; Berlin und Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: v. Erlanger & Söhne; Hamburg: Deutsche