14 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Schuldverschreib. des Bayerischen Staates; b) gegen Barzahlung des hierfür festgesetzten Kaufpreises durch die Eintragung in das Staatsschuldbuch. Zur Begründung von Buch- schulden sind alle Schuldverschreib. der allg. Schuld u. der Staatseisenbahnanlehen zuge- lassen. Die eingelieferten Schuldverschreib. müssen zum Umlauf brauchbar u. mit den dazu gehörigen Zins- u. Erneuerungsscheinen versehen sein. Durch Bekanntmachung des Staats- ministeriums der Finanzen können auch Schuldverschreib. anderer Anlehen zur Begründun von Buchschulden zugelassen u. die Bedingungen, unter welchen die Zulassung stattfindet, festgesetzt werden. Gemäss Bekanntmachung des Staatministeriums der Finanzen vom 1913 können durch Bareinzahlung Buchschulden der 4 u. 3½ % Allg. Staatsanlehen u. solche der 4, 3½ u. 3 % Staatseisenbahnanlehen begründet werden. Als Zinstermine kommen für die einzutragenden Buchschulden in Betracht: bei der 4 % Buchschuld 1./5. u. 1./11., bei der %――/― ???%% %% eer 3 % 1./2. u 1/8. tragungen können nur zu diesen Zinsterminen erfolgen. Bei dem Antrage auf Begründung einer 4 % Buchschuld ist ausserdem anzugeben, ob diese mit einer Unkündbarkeitsfrist bezw. mit welcher Unkündbarkeitsfrist sie eingetragen werden soll. Buchschulden können zurzeit mit Unkündbarkeitsfristen u. zwar bis 1./5. 1918, 1./5. 1920 oder 1./5. 1930 u. ohne Unkündbar- keitsfrist begründet werden. Die Bareinzahl. zur Begründung von Buchschulden haben bei der Kgl. Filialbank in München zu geschehen. Vermittlungsweise nehmen auch die übrigen Kgl. Bankanstalten (Kgl. Hauptbank Nürnberg u. die Kgl. Filialbanken) u. die Kgl. Rent. ämter, an deren Sitz sich eine Kgl. Bankanstalt nicht befindet, solche Bareinzahl. behufs unentgeltlicher Ablieferung an die Kgl. Filialbank München entgegen. Die Anträge auf Begründung der Buchschuld sind an die Kgl. Filialbank München zu richten; sie können auch bei den vorgenannten Vermittlungsstellen eingereicht werden. Auf Wunsch nehmen sämtl. mit der Entgegennahme von Bareinzahlungen betrauten Kgl. Bankanstalten u. Rent- ämter auch die Anträge unentgeltlich auf. Bareinzahl. können auch bei jeder Postanstalt auf das Postscheckkto Nr. 120 der Kgl. Filialbank München bei dem Postscheckamte München geschehen. In diesem Falle ist der Antrag selbst direkt an die Kgl. Filialbank München einzusenden. Einzuzahlen sind: a) der Kapitalbetrag, der vorläufig nach dem letzten, am Orte der Einzahlung bekannten Kurse der gewählten Anlehensgattung an der Münchener Börse zu berechnen ist, b) die abgelaufenen Zs. (Stückzs.) vom letzten Zs.-Fälligkeitstermine der gewählten Buchschuld u. Zinstermingattung bis zum zweiten Werktage nach der Einzahlung. Für die verschied. Anlehensgattungen werden getrennte Schuldbücher geführt. Im Falle der Kündig. eines bayer. Staatsanlehens, für welches die Begründ. von Buchschulden zugelassen ist, sind die im Staatsschuldbuch eingetr. Gläubiger von der Kündig. zu benachrichtigen. Die Wirksamkeit der Kündig. ist jedoch von dieser Benachrichtigung nicht abhängig. Die Rückzahl. des Kapitals erfolgt gegen Löschung der Buchschuld nach Massgabe der für die gekündigte Anleihe geltenden Bestimmungen. Die Eintrag. u. Löschungen im Staatsschuldbuch erfolgen gebührenfrei. Für die Ausreichung von Staatsschuldverschreib. an Stelle gelöschter Buchforder. wird eine Gebühr von M. 0.75 für je angefangene M. 1000 Kapitalbetrag, mind. aber von M. 2 erhoben. Das Gesetz v. 20./7. 1912, das Staatsschuldbuch betr., ist mit dem 1./1. 1913 in Kraft getreten. Buchschulden. Eingetragen bis Rechnungsabschluss 1916: 4 % Allgemeine Anleihe M. 63 816 000, 3½ % do. M. 31 290 300; 4 % Eisenbahnschuld M. 36 817 500, 3½ % do, M. 239 760 700, 3 % do. M. 5 839 500. Sa, M. 377 554 000. Eisenbahn-Obligationen der Kgl. Bayerischen Bank in Nürnberg. 4 % Hof-Asch-Eger Eisenbahn-Anleihe. fl. 6 200 000 in Stücken à sfl. 500. Zs.: 15./3 „,„, Tilg.: Durch Verl. im Juni, Heimzahlung innerh. 3 Monaten nach erfolgter Ziehung bis spät. 1922. KEurs in München Ende 1890–1916: 101.30, 101, 103.25, 101.50, 103.80, 103, 102, 102, 102.10, 101, 101.20, 101.80, 102.50, 102.60, 101.70, 101.50, 100.50, 99.50, 99.50, 100.75, 100, 100, 98.80, 96.90, 97.70*, –, 95 %. 5 4½ % Kempten-Memmingen-Ulmer Eisenbahn-Anleihe. fl. 3 500 000 in Stücken à sfl. 500. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. im Juli, Heimzahlung innerh. 3 Monaten nach erfolgter Ziehung bis spät. 1916. 4½ % Starnberg-Penzberg-Peissenberger Eisenbahn-Anleihe. f. 3 850 000 in Stücken àa sfl. 500. Zs.: 15./6., 15./12. Tilg.: Durch Verl. im Sept., Heimzahlung innerh. 3 Monaten nach erfolgter Ziehung bis spät. 1917. Zahlst. für alle Anleihen: Kgl. Bayer. Bank in Nürn- berg und ihre Fil. Kurs der 2 letzten Anleihen in München Ende 1890–1916: 104, 103.75, 104.50, 103.60, 106, 106, 105.90, 104, 102.50, 102, 101.70, 104, 103.75, 104, 103, 102.40, 101.50, 101, 101.70, 101.25, 100.90, 101.25, 100.30, 100.75, 101.20*, =, 99 %. Herzogtum Braunschweig. Stand der Staatsschuld Ende August 1916: Passiva M. 37 615 468; Aktiva M. 38 447 689. – Staatshaushalt für die Finanzjahre v. 1./4. 1916 bis 31./3. 1917: Einnahmen M. 12 841 876; Ausgaben M. 15 038 876. – Etat der Kammerkasse für 1./4. 1916 bis 31./3. 1917: Einnahmen M. 3 674 230; Ausgaben M. 3 674 230. 3½ %, konvert. Landes-Schuldverschreibungen (bis 1./10. 1898: 4 %, von dieser Zeit ab auf 3½ % herabgesetzt). In Umlauf Ende 1916: M. 5 449 650 in Stücken à Tlr. 50, 100 500, 1000. 28. 1¼7 1¼. oder 1./4., 1./10 Die Stücke à Tlr. 50 ganzjähr. Coup. entweder