des Deutschen Reiches. 31 57 383, Sachaufwand 17 517, Abschreib. auf Wertp. 12 408, do. auf Bankgebäude 25 000, Gewinn 99 424, davon an Kursausgleichungsmasse 44 739, an allg. Sicherungsmasse 54 685. —– Kredit: Zs. aus Kommunal-Darlehen 867 915, do. Hypoth.-Darlehen 2 765 134, do. aus Bankguth. 9279, do. aus Effekten 35 590, Kursgewinn auf Anleihen 33 779, Kurszuschlag 10 960. Sa. M. 3 722 657. Schuldbuch. Das Schuldbuch der Staatlichen Kreditanstalt ist 1./4. 1913 eingerichtet Uur. wird nach den Bestimmungen des Gesetzes u. der Bekanntmachung des Staatsministeriums v. 25./3. 1913 geführt. Anträge auf Eintragung von Schuldbuchforderungen sind unter Einlieferung von Anstalts-Schuldverschreib. oder unter Einzahl. des Wertes zu stellen u. werden von dem Schuldbuchamte der Anstalt, von den Amtskassen des Herzogtums, von sämtlichen Reichsbankstellen u. von den Banken entgegengenommen, die Zahlstellen für die Zs. der Anstalts-Schuldverschreib. sind. Buchschulden gegen Einzahl. des Wertes können bis auf weiteres nach den von der Berliner Börse für 4 % Schuldverschreib. notierten Kursen begründet werden. Eingetragene Konten 31./12. 1913: 66 über M. 2 299 300 31./12. 1914: 240 „ „ 6 363 300 31/121915; 254 „ „ 6 724 700 31./12.1916: 267 „ „ 6 843 500 Königreich Preussen. Stand der Staatsschuld: Nach dem Etat der Staatsschuldenverwalt. für das Etatsj. 1917 betrug am 1./4. 1917 die Gesamtsumme der Staatsschulden M. 10 730 696 767.51 gegen M. 10 799 683 088.31 im Vorj. Die Aktien u. Oblig. der verstaatl. Eisenbahnen sind hierin mit M. 73 764 051 gegen M. 77 639 784 im Vorj., die vorm. Hannoverschen Schulden mit M. 2 670 016.51 gegen M. 2 716 554.31 im Vorj. enthalten. Budget für das Etatsj. 1917: Einnahmen M. 5 160 765 721; davon ordentliche M. 5 154 149 721, ausserordentl. M. 6 616 000. Ausgaben M. 5 160 765 721, hiervon fortdauernde M. 4 955 731 239, einmalige u. ausserordentliche M. 205 034 482. Nach Anordnung des Finanzministers können im Etatsjahr 1917 zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der General-Staatskasse Schatzanweisungen in Höhe bis M. 5 000 000 000, welche vor dem 1./1. 1919 verfallen, wiederholt ausgegeben werden. Ihre Begebung erfolgt in der Regel durch die Seehandlung, die Einlösung findet bei der Staats- schulden-Tilgungskasse, den Regierungs-Hauptkassen u. den Kreiskassen in Altona, Hagen, Duisburg u. Elberfeld sowie den Kreiskassen I in Frankf. a. M. u. Dortmund statt. Tilgung: Während früher in Preussen die Tilg. der Staatsanleihen ganz nach Belieben ddes Finanzministers durch Ankauf geschehen konnte, ist durch das Gesetz v. 8./3. 1897, betr. die Tilg. von Staatsschulden und durch das Gesetz v. 3./5. 1903 betr. die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverwaltung, die Tilg. geregelt. Vom Etatsj. 1898/99 wird eine Tilg. in Höhe von jährl. mindestens ¾ % der sich jeweils nach dem Staatshaus- halts-Etat ergebenden Staatskapitalschuld vorgenommen. Eine Verrechnung auf bewilligte Anleihen ist einer Tilgung gleich zu achten. Die hierzu erforderlichen Beträge sind durch den Staatshaushalts-Etat unter Einrechnung der für eine blanmässige oder durch bestehende Gesetze anderweit vorgeschriebene Tilgung von Staatsschulden bestimmten Summen bereit azu stellen. Ergibt sich nach der Jahresrechnung ein Überschuss des Staatshaushalts, so ist derselbe zunächst zur Bildung oder Ergänzung eines Ausgleichsfonds bis zur Höhe von M. 200 000 000 zu verwenden. Der darüber hinausgehende Betrag des Überschusses wird AZur weiteren Tilg. von Staatsschulden bezw. Verrechnung auf bewilligte Anleihen verwendet. UÜber das gesetzliche Mindestmass von % % der Staatskapitalschuld sollen nach dem Etat für 1917 ausserdem M. 1 784 687 von dem Kaufpreis der Hibernia-Aktien, M. 424 467 des Kaufpreises für das Kalisalzbergwerk Hercynia, M. 4 997 135 der Anleihe zur Erweiterung der Anlagen der Staatsbergverwalt. getilgt werden. Zahlstellen für gekündigte Obligationen und fällige Schatzanweisungen: Kgl. Staats- schulden-Tilg.-Kasse in Berlin, die Regier.-Hauptkassen, sowie die Kreiskasse I in Frankf. a. M., für Schatzanweis. auch die Kreiskasse in Altona a. E., Hagen, Duisburg u. Elberfeld u. die Kreiskasse I in Dortmund. Einlösungsstellen für Zinsscheine: die Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin, die Königliche Seehandlung (Preussische Staatsbank) in Berlin, die Preussische Zentralgenossen- schaftskasse in Berlin, die Reichsbankhauptkasse, alle Reichsbankhauptstellen, Reichsbank- Stellen und alle mit Kasseneinrichtung versehenen Reichsbanknebenstellen, alle preussischen Regierungs Hauptkassen, Kreiskassen und hauptamtlich verwalteten Forstkassen, alle pPreuss. Oberzollkassen, sowie alle preuss. Zollkassen, sofern die vorhandenen Barmittel die ZEinlös. gestatten. Ausländ. Einlösungsstellen für Zinsscheine der 3 % Konsols siehe diese. 3½ % konsolidierte Anleihe: aà) 3½ % konvert. konsol. Anleihe. Auf Grund des Ges. v. 23./12. 1896 wurde die bis- herige 4 % konsol. Staatsschuld auf 3½ % durch Abstemp. herabgesetzt. Kurs der 3½ % konv. Anleihe Ende 1881–1904: In Berlin: 100.80, 100.60, 102.10, 103.25, 104.10, 106, 106.70, 108, 106, 1605.10, 105.80, 106.75, 106.90, 105.75, 105.50, 103.90, 103.30, 101.60, 97.90, 97.20, 100.90, 102, 102.10, 101.75 %. – In Frankf. a. M.: 100.75, 100/, 1011 /16, 103¼, 104 16, 105.90, 106.50, 108.15, 106.10, 105.10, 105.95, 106.75, 106.80, 105.75, 105.15, 104.05, 103.20, 101.70, 97.70, 97, 100.70, 101.90, 102, 101.70 %. – Ende 1890–1904: In Hamburg: 105.25, 105.60, 106.75, 107.05, 105.90, 105.30, 104, 103.20, 101.75, 97.85, 97.15, 100.80, 101.80, 102.20, 101.70 %. –— In Leipzig: 105.25, 105.80, 106.80,