80 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. ― einmaligen Beiträgen aus dem Darlehnsgeschäft 22 579, do. an Stempelbeiträgen do. 7984, Ti Kto 20 635, Kredit. 816 692, noch auszuzahl. Beträge auf Hypoth.-Darlehen 26 850, Umlauf 4 % Pfandbr. 21 243 800, einzulösende Zinsscheine 313 530, anteilige Grundkapital-Zs, der Staatsreg. 32 250, Gewinn 120 922. Sa. M. 27 481 697. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: An Kgl. Staatsreg. abzuführ. 3 % u. 4½ % p. r. t. Zs. aufß das zinspflicht. Grundkap. 116 375, allg. Verwalt.-Ausg. 11 241, Besold. u. Kost. der Staatsaufsicht 50 533, Einlös.-Provis. 984, Disagio auf Pfandbr. u. Begeb.-Spesen abzügl. Disagio-Gewinn auf Rückkäufe 915, Pfandbr.-Zs. 848 477, Effekten-Verlust 1046, Beiträge z. Milder, d. Kriegsnot 1973, Überschuss aus 1916 120 922. – Kredit: Zs. aus Hypoth.-Darlehen 977 197, do. aus lauf. Guth. 109 565, Erträgnis aus Effekten 41 273, Beiträge u. Eingänge aus dem Darlehns. geschäft 24 432. Sa. M. 1 152 466. Verwendung des Gewinnes: Zum allgem. R.-F. M. 31 000, auf die gewinnberechtigten Jahresleistungen des Jahres 1916 50 % des Tilg.-Beitrages von ½ % u. % 47 364, zum Pens.-F. 5000, zur Kriegsfürsorge-Rückstell. 5000, zum Vortrag an einmaligen Beiträgen aus dem Darlehensgeschäft 10 921, Überweis. einer Effekten-Res. 12 000, Abschreib. der Zins- rüückstände 6198, do. vom Bankgebäude 2000, do. vom Inventar 1439. Kur- und Neumärkisches Ritterschaftliches Kredit-Institut in Berlin, Wilhelmplatz 6. Errichtet: Am 14. Juni 1777. Das Institut gehört zum Verbande der Central-Land- schaft für die Preussischen Staaten. Es gibt „alte“ und „nheue“ Pfandbr.; die „alten“ Pfandbr. =i zum Teil auf Tlr. Gold, wobei der Tlr. Gold = M. 3.40 ist, zum Teil auf Courant 1 Tlr. = M. 3); es gibt von den „alten“ Pfandbr. 3, 3½ u. 4 %, wovon aber nur die 3½ % Pfandbr. notiert werden; Stücke à Tlr. 200, 300, 400, 500, 600, 700, 800, 900, 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Dieselbe erfolgt nicht planmässig, sondern nur auf Antrag derjenigen Grundbesitzer auf deren Güter Kur- u. Neumärk. Pfandbr. gewährt worden sind, u. zwar entweder durch Ankauf an der Börse oder durch Ausl. im Jan. oder J uli, wobei die Auszahlung 6 Monate später erfolgt. Von den „alten“ Pfandbr. sind noch in Umlauf Ende 1916: 4 % in Th. Gold 15 300, in Tlr. Courant M. 46 350, 3½ % in Tlr. Gold 71 200, in Tlr. Courant M. 1 485 300, 3 % in Tlr. Gold 2000, in Tlr. Courant M. 59 700. Kurs der 3½ %% „alten“ Pfandbr. Ende 1890 bis 1916: 98, 99, 99.50, 100, 103, 101, 101.10, 100.80, 100.80, 96, 95, 99.40, 100, 101.20, 101.25, 100.50, 100, 96, 96, 98, 99.50, 99.50, 99, 96, 96*, –, 95 %. Notiert in Berlin. Von „neuen Pfandbr. gibt es nur 3½ %; die Ausgabe von 3 % Pfandbr. ist durch Allerh. E. v. 20./2. 1888 genehmigt, doch ist bisher noch keine Em. von 3 % „neuen“ Pfandbr, erfolgt. Stücke à Tlr. 50, 100, 200, 500, 1000 = M. 150, 300, 600, 1500, 3000 Zs.: . Tilg. wie bei den „alten“' Pfandbr. Von den „neuen“ Pfandbr. sind Ende 1916 in Umlauf 3½ % Pfandbr. M. 11 783 250. Zahlst.: Berlin: Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Darlehns- kasse. Kurs der 3½ % „neuen“ Pfandbr. Ende 1890–1916: 96.70, 95, 98, 97.75, 102.50, 101.90, 101.10, 100.80, 100.80, 96, 95, 99.20, 100, 101.20, 100.75, 100.10, 97.90, 94, 94.25, 94.50, 94.25, 924.60, 92.25, 91.90, 93.90*, =, 94 %. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Kur- und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns-Kasse in Berlin, Wilhelmplatz 6. Inhaberin der Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Darlehns-Kasse in Berlin ist das Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kredit-Institut; sie dient zur Unterstützung der Operationen AGdaiieses Instituts sowie zur Förderung und Erleichterung des ländl. Kredits. Die disponiblen Mittel des Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kredit-Instituts sind der Dar lehns-Kasse zur Bildung ihres St.-Kap. darlehnsweise überwiesen. Das St.-Kap. der Darlehns-Kasse beträgt am 31./12. 1915: M. 4 144 740.04. Der allg. R.-F. der Darlehns-Kasse dient zur Deckung etwaiger Ausfälle bei der Verwaltung der Darlehns-Kasse u. ist Eigentum des Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kredit-Instituts (a 1.192, 1915: M. 17 100 Nach § 4 ihres Statuts in der Fassung des mittels Allerh. E. v. 18./2. 1901 genehm. Nachtrags ist die Darlehns-Kasse u. a. befugt, auf Grund unkündbarer, einer regel- mässigen Tilg. unterworfener Darlehen an Körperschaften des öffentl. Rechtes (Kreise, Stadt- u. Landgemeinden, Kirchen- u. Schulgemeinden etc.), welche innerhalb der Provinz Brandenburg oder in den zum Bereiche des Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kredit-Instituts gehörigen Teilen der Nachbarprovinzen ihren Sitz haben, das Recht der Zwangsumlage auf ihre Mitglieder besitzen sowie zur Aufnahme dieser Darlehen die erforderl. Genehmigung ihrer Aufsichtsbehörde erhalten haben, bis zum Belaufe der der Darlehens-Kasse aus diesen Geschäften erwachsenden Forderungen, verzinsl., seitens der Gläubiger unkündbare Inhaber-Schuldverschreib. (Kur- u. Neumärk. Ritterschaftl. Kommunal-Schuldverschreib.) aus- zugeben. Die ausgegebenen Kommunal-Schuldverschreib. müssen in Höhe ihres Nennwerts stets durch den Betrag der ihnen zu Grunde liegenden Darlehensforderungen von mindestens gleicher Höhe und gleichem Zinsbetrag gedeckt sein. Die als Unterlage dienenden Darlehen unterliegen einer regelmässigen Amort., welche mit jährl. mind. ½ % der Darlehenssumme, im Falle der Ausreichung eines Zuschussdarlehens aber für die Dauer des Bestehens des 3... .