Landschaftliche Pfandbriefe etecet. oder Auslos. der Schuldverschreib. regelmässig nicht statt. Die Darlehnsschuldner sind verpflichtet, die den Schuldverschreib. zu Grunde liegenden Darlehen in längstens 30 JIahren durch regelmässige, ununterbrochene Tilg. Insoweit sich durch Tilg. der Gesamtbetrag des Darlehns vermindert, ist die Landschaft verpflichtet, den betreffenden Betrag von Schuldverschreib. durch Ankauf aus dem Umlauf zu ziehen. Die Ostpreuss. Landschaftl. Schuldverschreib. sind im Sinne des Artikels 74 des Preuss. Ausführungsgesetzes zum Bürgerl. Gesetzbuch als den Ostpreuss. Pfandbr. gleichartige Schuldverschreib. anzusehen u. gehören daher zu denjenigen Wertp., in denen Mündelgelder angelegt werden können. 3½ % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1916: M. 316 565 425 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 600, 1000, 2000, 3000, 5000 und à Tlr. 25, 50, 100, 200, 300, 500, 1000. Es esaeren 9 3½ % auf Pergament ausgefertigte Pfandbr. mit Benennung des Gutes. Dieselben werden kostenfrei gegen neue 3½ % Pfandbr. eingetauscht, letzte Zulassung an der Königsberger u. Berliner Börse lIt. minist. Verfüg. v. 11./4. 1913 ohne Beschränkung auf bestimmte Nummern u. Betrag. Kurs Ende 1890–1916: 96. 60, 94.80, 96.25, 96.60, 10f. 30, 100.40, 100.20, 100.30, 99.50, 94.80, 94.50, 97.60, 99.30, 99.40, 08.80, 96.60, 91.40, 93, 91.40, 91.50, 89.80, 86.50, 83.80, 84.25*, –, 74 %. Notiert Berlin, Königsberg i. Pr. 3 % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1916: M. 15 805 800 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, letzte Zulassung wie vorher. Kurs Ende 1895–1916: 95.80, 93.60, 92, 90. 20, 86, 84.60, 87.50, 88.90, 89.80, 88. 10, 36.80, 85.20, 81. 0 83, 82.10, 81.10, 80.40, 77. 10, 74.80, 75.30*, — 67% Notiert in Berlin Königsberg 1 PI 4 % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1916: M. 173 947 200 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Eingeführt in Berlin und Könige 1. Pr. am 2./8. 1900: M. 10 000 000 zu 99.75 %; weitere M. 10 000 000 eingeführt im Okt. 1900, weitere M. 20 000 000 im Jan. 1901 u. ere M. 5 000 000 im Mai 1902, weltere Zulassung wie vorher. Kurs Ende 1900–1916: In Berlin: 101, 102.60, 104.75, 105. 40, 104.90, 105.20, 105, 102.25, 100.60, 100.80, 100.20, 100 96.40, 92.50, 93. 25 — 85 %. Auch notiert in Königsberg 1. Pr: 4 % Landschaftliche Schuldver schreibungen. In Umlauf Ende 1916: M. 624 300 in Stücken Aà M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7 Eingeführt in Berlin 10./9. 1908 zu 98.50 %. Kurs in Berlin Ende 1908––1916: 99.70, 100.80, 100.40, 100, 96.20, 92.50, 93.50*, –, 93 %. Auch notiert in Königsberg i. Pr. Pfandbriefamt der Stadt Magdeburg in Magdeburg. Errichtet auf Grund der Satzungen v. 10./6. 1911 als städtische Gemeindeanstalt, für deren Verbindlichkeiten die Stadtgemeinde Magdeburg und zwar namentlich mit dem Vermögen des Pfandbriefamts haftef. Zweck: Das Pfandbriefamt hat den Zweck, gegen erststellige hypothekarische Sicherheit auf bebaute Grundstücke im Stadtbezirke Magdeburg Darlehen zu gewähren. Die Anstalt beleiht nur bebaute Grundstücke, die einen sicheren Ertrag gewähren. Die Beleihung darf sich nicht über 60 % des Wertes erstrecken: Die Ermittlung des Wertes (Beleihungswertes) hat auf Grund einer, besonderen Anweisung zu erfolgen. Die Zs. der Hypotheken auf Häuser sollen durch 60 % der nach Abzug der regelmässigen Unkosten des Hauses ver- bleibenden dauernd erzielbaren Mietrente gedeckt sein. Bei Läden, Wirtschaften und Apotheken darf die besondere Ertragsfähigkeit des Geschäfts nicht berücksichtigt werden. Grundstücke, die ausschliesslich oder zum überwiegenden Teile gewerblichen Zwecken dienen, insbesondere Fabriken, Mühlen, Warenhäuser, Lagerhäuser, Theater, Saalbauten, Hotels u. Krankenhäuser dürfen nicht beliehen werden. Voraussetzung der Beleihung ist, dass die Gebäude bei einer von der Verwaltung des Pfandbriefamts „%. Feuer- versicherung ordnungsmässig versichert sind. Fällt diese Voraussetzung fort, so muss das Darlehen sofort Einhaftung einer Kündigungsfrist zurückgezahlt werden. Die Darlehen sind nach Massgabe eines TFilgungsplanes zu tilgen, der Mindesttilgungssatz beträgt ¼ %. Der Tilgungsplan ist so aufzustellen, dass die ersparten Zs. vollständig zur Tilgung ver- wendet werden. Die Darlehen sind in bar oder in Pfandbriefen 1% Anstalt nach dem Nennwerte zu gewähren. Wird das Darlehen in Pfandbriefen gegeben, so kann der Darlehns- nehmer wählen, von welchem Zinsfusse er Pfandbriefe haben will. Das Pfandbriefamt ist befugt, von dem Darlehnsnehmer zu erheben: einen vom Ausschusse zu bestimmenden Beitrag zu den Verwaltungskosten u. zur Rücklage, ferner-den Betrag, um den der Tages- kurs der Pfandbriefe etwa hinter dem Nennwerte zurückbleibt, sowie die Kosten, die durch die Ausgabe der entsprechenden Pfandbriefe entstehen. Der Beitrag zu den Ver- waltungskosten darf jährlich höchstens ¼ %, der Beitrag zur Rücklage höchstens / % des Darlehens betragen. Vermögen die E. Beiträge u. die etwaigen Betriebsüberschüsse nicht die Ver waltungskosten zu decken, so kann der Ausschuss bei Gewährung des Darlehens neben den laufenden Beiträgen von dem Darlehnsnehmer einen einmaligen Beitrag bis zu 1 % des Darlehensbetrages Der Darlehnsnehmer ist nach Ablauf von 2 Jahren be- rechtigt, das Darlehen ganz oder teilweise nach vorgüngiger 6 monatlicher Kündigung zum 1./1. u. 1./7. zurückzuzahlen. Die Rückzahlung haf) nt ach Wahl des Darlehnsnehmers in Magdeburger Pfandbriefen nach dem Neun oler in bar zu erfolgen. Wird die Rück- mung des Darlehens in bar angeboten, so ist bei der Kündigungserklär ung eine Sicherheit von 3 % des aufzukündis genden Pfandbriefbetrages auf dem Pfandbriefamt zu hinterlegen. Die zur Rückzahlung ver wendeten Pfandbriefe dürfen höchstens % weniger Zs. geben als VI.