Landschaftliche Pfandbriefe tet.. 97 stücke und, wenn diese in ihrer Gesamtheit zur Sicherung des Darlehens nicht ausreichen, auch andere im Gebiete der Prov. Hannover beleg. Grundstücke, welche sich im Eigentum des Anleihers befinden, in die Hyp. einbegriffen werden. Die Gewährung mehrerer Darlehen auf dieselben Grundstücke, sowie die Ausscheidung einzelner Bestandteile eines Landguts von der an diesem zu bestell. Hyp. ist zulässig, dagegen nicht die Beleihung von Bruchteilen eines Grundstücks. Die Beleihung von Grundstücken mit Teilnehmerdarlehen darf nur bis zu der Hoöhe geschehen, dass die Hälfte ihres nachhaltigen Reinertrages zur Deckung des Zinssatzes ausreicht. Bei der Reinertragsberechnung sind nur die für den land- u. forstwirtschaftl. Betrieb bestimmten Grundstücke u. diejenigen Gebäude zu berücksichtigen, welche mit Sicherheit selbständig nutzbar gemacht werden können. Die Anstalt ist regelmässig nicht berechtigt, Teilnehmerdarlehen zur Rückzahl. zu kündigen, dagegen hat der Teilnehmer das Recht, zum . jeden Jahres nach 6 Mon. früher geschehener Künd. 1) den Tilg.-Aufschlag zu erhöhen oder herabzusetzen, soweit besondere Vorschriften oder Rechte nicht entgegenstehen; 2) Abschlags- zahlungen nicht unter M. 500 zu leisten; 3) den ganzen Schuldrest zurückzuzahlen. Die Anstalt ist ausserdem befugt, Sonderdarlehen auszugeben u. zwar 1) gegen Abtretung einer im Grund- buch eingetr. Hyp. an in des Anleihers Eigentum stehenden Grundstücken (Sonderdarlehen A); 2) gegen Sicherheit in Gegenständen des bewegl. Vermögens u. zwar a) in Ergänzung eines gleichzeitig gewährten Teilnehmerdarlehens an dessen Anleiher (Sonderdarlehen B), b) an ländl. Grundeigentümer auf Zeit gegen erhöhte Verzins. ohne Abtragung (Sonderdarlehen C); 3) ohne Sicherheitsleistung an Kommunalverbände, welche im Anstaltsbezirk ihren Sitz haben (Sonder- darlehen D). Sonderdarlehen dürfen nur dann gewährt werden, wenn dem Anleiher die Auf- nahme eines Teilnehmerdarlehens unmögl. oder ausserord. erschwert sein würde. Die Beleihung von Grundstücken mit einem Sonderdarlehen A ist nur innerh. derselben Grenzen wie beim Teilnehmerdarlehen zuläseig Sonderdarlehen Bu. C können nur gewährt werden gegen Be- stellung eines Pfandrechtes an solchen Forder. oder Wertp., in welchen nach dem im Anstalts- bezirke geltenden Rechte Mündelgeld angelegt werden kann; die Darlehenssumme darf /0 vom Wert des Pfandgegenstandes nicht übersteigen (u. zwar vom Nennwert oder, falls niedriger, vom Kurswert). Zur Beschaffung der für die Darlehen nötigen Geldmittel gibt die Anstalt Schuldverschreib. aus, welche teils auf Inhaber, teils auf Namen lauten; Stücke auf einen niedrigeren Betrag als M. 100 dürfen nicht ausgegeben werden. Der Betrag der ausgegeb. Schuld- verschreib. auf den Inh., darf den Gesamtbetrag der der Anstalt zusteh. ungetilgten Hyp., ihrer ungetilgten Forder. aus Sonderdarlehen D u. des R.-F. nicht übersteigen. Die Anstalt ist be- rechtigt, die von ihr ausgegeb. Schuldverschreib. zur Rückzahl. nach 6 Mon. u. zwar zum 1.ꝗ04. u. 1./10. zu kündigen; ob die Schuldverschreib. auch von seiten der Gläubiger kündbar sind oder nicht, muss sich aus ihrem Inhalt ergeben. Falls sie seitens der Gläubiger kündbar sind, so ist die Künd. an eine 6mon. Frist gebunden und nur zum 1./4. oder 1./10. zulässig. 3½ % Calenb.-Ritterschaftl. Schuldverschreib., Lit. D (grüne Randzeichnung, seitens des Gläubigers kündbar). In Umlauf am 1./4. 1917: M. 336 600 (gekündigt u. noch nicht eingelöst ausserdem: M. 15 600) in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 600, 1000, 3000, 5000, 10 000, 15 000, 20 000, 50 000. Zs.: Ganzjährig 1./4. Tilg.: Sowohl von Seiten des Gläubigers, als auch des Schuldners halbj. kündbar per 1./4. u. 1./10. Zahlst., Hannover: Ritterschaftl. Kreditkasse, Herm. Bartels, Commerz- u. Disconto-Bank Fil. Hannover, Fil. der Dresdner Bank in Han- naover, Bank für Handel u. Industrie Fil. Hannover: Hannov. Bank, Ephraim Meyer & Sohn, Mitteld. Creditbank Fil. Hannover vorm. Heinr. Narjes, A. Spiegelberg, Ad. M. Wertbeimers Nachf.; Hildesheim: Hildesheimer Bank: Berlin: Bank für Handel u. Industrie. Kurs in Hlannover Ende 1890–1916: 100, 100.10, 100.25, 100.15, 102.50, 102.75, 102, 101.90, 100, 08.90, 100.70, 100.70, 100.75, 101, 100.40, 100, –, 98.80, 99.75, 98.75, 98.90, 98.75, 98, 98.25, 908.90*, –, 98 %. In Berlin eingef. 4./3. 1903 zu 101.40 %. Kurs in Berlin Ende 1903–1916: 00.50, –, –, 95.75, –, –, –, –, –, –, –, –*, –, 98 %. Verj. der Zinsscheine in 2 J. (F.) 3½ % Calenb.-Ritterschaftl. Schuldverschreib., Lit. D (grüne Randzeichnung, seitens des Gläubigers unkündbar). In Umlauf am 1./4. 1917: M. 5 267 700 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 600, 1000, 5000, 10 000, 15 000, 20 000, 50 000. Zs.: Ganzjährig 1./4. Tilg.: Seitens des Gläubigers unkündbar, seitens des Schuldners halbj. für 1./4. u. 1./10., aber frühestens zum 1./4. 1905. Zahlst. wie oben. Eingeführt in Berlin 4./3. 1903 zu 100.25 %, in Hannover . 1903 zu 100.40 %. Kurs Ende 1903–1916: In Berlin: 99.60, –, –, 95.75, –, –, –, –, „–, – — —, 79 %. — In Hannover: 99.60, 100, 98.50, 96.20, 93.25, 93.50, 92.25, 91, 88, 85.75, 82.10, 81.50*, –, 79 %. Verj. der Zinsscheine in 2 J. (F.) 3½ % Calenb.-Ritterschaftl. Schuldverschreib., Lit. E (blaue Randzeichn., seitens des Gläubigers kündbar). In Umlauf am 1./4. 1917: M. 1 194 350 (gekündigt u. noch nicht eingelöst ausserdem M. 38 000) in Stücken à M. 150, 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000, 10 000. Zs.: Ganz- jährig 1./4. Tilg.: Sowohl von Seiten des Gläubigers, als auch des Schuldners halbj. kündbar Per 1./4. u. 1./10. Zahlst. wie oben. Eingeführt in Berlin 4./3. 1903 zu 101.40 %. Kurs in Berlin u. Hannover mit Schuldverschreib. Lit. D (seitens des Gläubigers kündbar) zus. notiert. erj. der Zinsscheine in 4 J. (F.) 3½ % Calenb.-Ritterschaftl. Schuldverschreib., Lit. F (gelbe Randzeichn., seitens des läubigers unkündbar). In Umlauf am 1./4. 1917: M. 12 891 200 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000, 10 000. Zs.: Ganzjährig 1./4. Tilg.: Seitens des Gläubigers unkündbar, seitens des Schuldners halbj. für 1./4. u. 1./10. kündbar. Zahlst. wie oben. Eingeführt in Berlin /3. 1903 zu 100.25 %, in Hannover 3./3. 1903 zu 100.40 %. Kurs in Berlin u. Hannover mit Schuldverschreib. Lit. D (seitens des Gläubigers unkündbar) zus. notiert. Staatspapiere etc. 1917/1918. I.