Anleihen von Korporationen, Standesherren, Gross-Industriellen ete. 273 Wahren, Landtagsabgeordneter Friedrich Hirschfeld, Fabrikbes. Dr. Th. Horn Kommerz.-R. August Knauer, Mölkau; Rittergutsbes. Refardt, Grosspösn Dr. Ullmann, Zwenkau. Die Bildung des Verbandes, der aus 112 selbständigen Gemeinden u. Gutsbezirken besteht, ist durch Ortsgesetz vom 24./1. 1910 erfolgt; das Ortsgesetz ist von der Kgl. Kreis- hauptmannschaft zu Leipzig auf Grund der ihr erteilten Ermächtigung durch Dekret vom 18./5. 1910 genehmigt worden. Es ist durch die Satzung vom 23./5. 1914 (nach den Vor- schriften des Landesgesetzes über Gemeindeverbände) ersetzt worden. Der Verband bezweckt den Bau, Betrieb u. die Unterhaltung eines gemeinsamen Elektrizitätswerkes, sei es mit oder ohne Stromerzeugungsquelle, zur Versorgung des Verbandsbezirks mit elektrischem Strom. Die Abgabe von Strom auch ausserhalb des Verbandsbezirks ist zulässig. Das Elektrizitäts- werk ist gemeinsames Eigentum der Verbandsmitglieder u. wird für ihre Rechnung betrieben u. unterhalten. Die ideellen Anteile der Mitglieder berechnen sich nach der von den Gemeinden bei Errichtung des Werkes übernommenen Gewährleistung. Die Verbandsmit- glieder haften für alle Verbindlichkeiten des Verbandes nach ihren Anteilsverhältnissen. Sie haben sich verpflichtet, bis zum Jahre 1945 ohne Genehmigung des Verbandsvorstandes weder andere, mit dem Verbandswerke nicht im Zus. hange stehende elektrische oder sonstige Kraft- u. Lichtanlagen einzuführen, noch Dritten zu solchen Zwecken die Benutzung der öffentlichen Wege oder der sonstigen dem Verfügungsrechte der Verbandsgemeinden unter. liegenden Grundstücke zu gestatten, vorbehaltlich einer entgegenstehenden Entschliessung der Aufsichtsbehörde. 4 % mündelsichere Anleihe von 1911: M. 2 250 000 in Stücken zu M. 5000 1000, 500, 200. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Durch Verlos. zu pari oder Rückkauf in der Weise, dass am 31 1915 M. 14 000 zurückgezahlt werden. An jedem folgenden 31./12. wird ein Betrag zurück- gegnahlt, der sich aus etwa 1 % mit Zs.-Zuwachs zus.setzt. Die auszulosende Summe wird auf die einzelnen Wertgattungen (Iit. A, B, C u. D) nach Verhältnis der davon noch in Urmlauf befindlichen Beträge verteilt. Der Verband behält sich die Kündig. des ganzen Be- trages oder eines Teilbetrages der Anleihe sowie eine raschere Tilg. durch Rückkauf oder verstärkte Auslosung vor, jedoch darf mit verstärkter Auslosung nicht vor dem 31./12. 1920, als Rückzahlungstermin betrachtet, begonnen werden. Für die verstärkte Tilg. durch Aus- losung vom 31./12. 1920 bis 31./12. 1925 darf halbjährlich kein grösserer Betrag zurück- gezahlt werden, als er sich aus 1 % des urspr. Anleihebetrages u. der infolge der bereits bewirkten Tilg. an Zs. ersparten Summe zus.setzt. Die Auslosung u. der Rückkauf der ge- samten Anleihe muss spätestens 1./1. 1953 beendet sein. Sicherheit: Als Sicherheit für Kapital u. Zs. dient das gesamte Vermögen des Verbandes. Die laufenden Ausgaben zur Verzins. u. Tilg. der Anleihe werden gedeckt: a) durch die Einnahmen für den an Gemeinden u. an Private abgegebenen Strom; p) durch die für etwaige Mitbenutzung der Verbands- leitungen seitens dritter zahlbaren Vergütungen; c) durch Leihgebühren u. Kaufbeträge für Elektrizitätsmesser u. Motoren; d) aus sonstigen Einnahmen, die mit dem Betriebe des Elektrizitätswerkes verbunden sind; e) aus etwaigen Zuschüssen der Verbandsmitglieder, die nach Verhältnis der Eigentumsanteile am Werke zu leisten sind. Zahlst.: Leipzig: Dresdner Bank, Fil. der Sächsischen Bank, sowie die vom Verbande zu bezeichnenden Spar- Kkassen. Die Anleihe wurde aufgelegt in Leipzig 5./4. 1911 zu 101 %. Kurs Ende 1911–1916: In Leipzig: 100.50, 97.60, 94.75, 97.500*, –, 88.50 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K), der verl. Stücke in 30 J. (F). 4½ % mündelsichere Anleihe von 1913. M. 2 750 000 in Stücken à M. 5000, 2000, 1000 500. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Rückzahl. infolge Auslos. vor dem 30./9. 1921, infolge verstärkter Tilg. oder Gesamtkündig. vor dem 30./9. 1926 ausgeschlossen. Sicherheit: wie Anleihe von 1911. Zahlst.: Leipzig: Dresdner Bank, Fil. der Sächsischen Bank, Allgem. Deutsche Credit- Anstalt u. deren Abteil. Becker & Co., Bank für Handel u. Ind. Fil. Leipzig sowie die vom Verbande zu bezeichnenden Sparkassen. Aufgelegt in Leipzig 19./8. 1913 zu 98 %. Kurs Ende 1913–1916: In Leipzig: 102, 102.40*, –, 93 %. Gross-Zschocher; a; Bürgermeister Handelskammer zu Berlin. 3½ % Schuldverschreib. von 1903. M. 2 500 000 in 20 Abschnitten à M. 20 000, 50 à M. 10 000, 320 à M. 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. im Sept. per 1./1. des folg. Jahres mit jährl. wenigstens 1½ % u. Zs.-Zuwachs von 1904 ab bis spät. 1./1. 1939; verstärkte Tilg. oder Gesamtkünd. bis 1./10. 1908 ausgeschlossen. Sicherheit: Für die Verzins. u. Rückzahl. der Schuldverschreib. haftet die Handelskammer zu Berlin mit ihrem Vermögen u. ihrer teuerkraft. Zahlst.: Berlin: Kasse der Handelskammer zu Berlin. Aufgelegt in Berlin 2./1. 1904 zu 100 %. Kurs in Berlin Ende 1904–1916: 100, –, 97, 92, 91, 91.30, 91.30, 91.30, 88, 86, –*, –, 80 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der verl. Stücke in 30 J. (F.) Handelskammer in Breslau. 3½ % Hypothekar-Anleihe von 1899. M. 450 000 in 1500 Stücken à M. 300. Zs.: 2./1., 1./7. Lilg.: Vom 1./1. 1906 ab durch Verl. zu 102 % spät. im Okt. per 2./1. des folg. Jahres mit jährl. % u. Zs.-Zuwachs innerhalb 44 Jahren (in Umlauf Anfang 1917: M. 382 200); der Staatspapiere etc. 1917/1918. I. XVIII