308 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Kasch-Salzsteuer der Provinz Hupei vom Sept. 1908 im Betrage von Haikuap-Jaels 300 000 per Jahr; 4. Hupei-Einnahme der Hukuang-Zwischen-Provinzial-Abgabe auf importierten Reis im Betrage von Haikuan-Taels 250 000 per Jahr; 5. Allgemeiner Likin der Provinz Hunan im Betrage von Haikuan-Taels 2 000 000 per Jahr; 6, Salz-Likin der Provinz Hunan im Betrage von Haikuan-Taels 250 000 per Jahr. Die Gesamtsumme vorstehender. dieser Anleihe an erster Stelle haftenden Beträge von Haikuan-Taels 5 200 000 entspricht zum Kurse des Haikuan-Tael von 2 sh 8 d einem Betrage von £ 693 333 per Jahr. Die Chines. Reg. hat erklärt, dass diese Provinz-Einnahmen frei von allen Anleihen, Belastungen oder Verpfändungen sind. Falls der Erlös des gegenwärtig zur Emission gelangenden Teiles der Anleihe zur Fertigstellung u. Ausrüstung der obenbezeichneten Eisenbahnlinien nicht ausreicht, so sollen weitere Erfordernisse für diese Eisenbahnbauten durch Emission eines zweiten Teiles der gegenwärtigen Anleihe bis zum Höchstbetrage von £ 4 000 000 gedeckt werden, soweit nicht die Chinesische Regierung aus eigenen verfügbaren Mitteln die erforderlichen Beträge selbst aufbringt. Für diesen Anleihebetrag von 2 4 000 000 werden alsdann die vorbezeichneten Sicherheiten im gleichen Range wie für die gegen- wärtige Emission von £ 6 000 000 haften. Zahlst. in Deutschland wie bei der 5 % Tientsin-Pukow-Anleihe. Zahlung der Zs. u. des Kapitals frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen chinesischen Steuern oder Abgaben in Deutschland zum Kurse der kurzen Wechsel auf London. Aufgelegt £ 6 000 000 in Deutschland, London, Paris u. New York u. zwar in Deutschland 16./6. 1911 zu 100.50 % zum Umrechnungskurse von 1 £― = M. 20.45. Usance: Beim Handel an der Börse zu Berlin, Frankf. a. M. u. Hamburg wird 1 £ = M. 20.40 gerechnet. Kurs Ende 1911–1916: In Berlin: 98.40, 95.90, 92.25, 88.75*, –, 80 %. – In Frankf. a. M.: 98.50, 95.60, 91.70, –, –, 80 %. – Ende 1912–1916: In Hamburg: 95.50, 91.25 30 %. 5 % Chines. Reorganisat.-Staatsanleihe in Gold von 1913. M. 511 250 000 = £2 25 000 000 = frs. 631 250 000 = Rbl. 236 750 000 = Yen 244 900 000 (hiervon der in Deutschland zur Emiss. gelangte Anteil M. 122 700 000 u. zwar 120 000 Schuldverschreib. à M. 409 Nr. 95 835– 215 834 u. 36 000 Schuldverschreib. à M. 2045 Nr. 850 001–886 000); Stücke à M. 409, 2045 20 100 = frs. 505, 2525 = Rbl. 189.40, 947 = Yen 195.92, 979.60. Zs.: 1./1., 1./7. Coup. per 1./7. 1917 wurde bei Fälligkeit nicht bezahlt. Tilg.:: Vom 1./7. 1924 durch Verlos. im März per 1./7, vermittels 37 gleicher Annuitäten; die Chines. Regierung hat das Recht sich vorbehalten, vom 1./7. 1930 ab die Verlosungsquote zu verstärken oder auch den ganzen noch ausstehenden Anleihebetrag mit 6 monat. Frist auf den nächstfolgenden Zinstermin zu kündigen. Macht sie von diesem Rechte Gebrauch, so hat die Rückzahlung der über die planmässige Tilg. hinaus ausgelosten oder gekündigten Schuldverschreib. bis zum 1./7. 1945 einschl. zum Kurse von 102.50 %, später al pari zu erfolgen. Sicherheit: Die Anleihe wird hinsichtlich des Kapitals u. der Zs. sichergestellt: 1) durch die Gesamteinnahmen des Chines. Salzmonopols, soweit sie nicht durch bereits bestehende Belastungen in Anspruch genommen werden; 2) durch die, sei es auf Grund einer Tarifrevision oder sonst sich er- gebenden, unbelasteten Überschüsse der Chines. Seezollverwaltung. Solange bis die Re- organisierung des Salzmonopols durchgeführt ist, werden die chines. Provinzen Tschili, Schantung, Honan u. Kiangsu von ihren Einnahmen die Beträge, die zur Bestreitung des Anleihedienstes erforderlich sind, an die vertragsschliessenden Banken nämlich die Deutsch- Asiatische Bank, die Hongkong u. Shanghai Banking Corporation, die Banque de IL'Indo- Chine, die Russisch-Asiatische Bank und die Yokohama Specie Bank Ld. abführen. Die Provinzialbehörden haben ihre Verpflichtung hierzu ausdrücklich anerkannt, u. als Sicherheit für diese Zahlungen sind der Zentralregierung zustehende, von den Provinzen einzuziehende Abgaben zur ersten Stelle verpfändet. Sobald die Einnahmen aus dem Salzmonopol während eines Jahres einen genügend hohen Betrag erreicht haben, um damit den Dienst aller durch das Salzmonopol sichergestellten Anleihen u. Belastungen unter Einschluss der gegen- wärtigen Anleihe zu bestreiten, und sich ausserdem noch ein Überschuss in Höhe eines Betrages ergibt, der zur Deckung der Zinsen der gegenwärtigen Anleihe für ein weiteres halbes Jahr ausreicht, werden die erwähnten Zahlungen der vier Provinzen ausgesetzt, und der Dienst der gegenwärtigen Anleihe wird alsdann aus den Einnahmen des Salzmonopols bestritten werden. Haben die Einnahmen dreier aufeinanderfolgender Jahre sich auf der oben gekennzeichneten Höhe gehalten, so werden die vier Provinzen aus der jetzt von ihnen übernommenen Verpflichtung endgültig entlassen werden. Solange als Kapital u. Zs. der Anleihe regelmässig bezahlt werden, darf in die Verwaltung des Salzmonopols nicht ein- gegriffen werden. Wenn indessen ein Verzug in der Zahlung des Anleihedienstes eintreten sollte, so wird nach Verlauf einer angemessenen Frist die Verwaltung dieses Monopols von der Chines. Seezollverwaltung übernommen, und die Einnahmen daraus werden von ihr im Interesse der Inhaber der Schuldverschreib. verwaltet werden. Die $Rines. Regierung erklärt, dass die gegenwärtige Anleihe, bis sie vollständig getilgt ist, bernelich Kapital u. Zs. den Vorrang vor allen zukünftigen Anleihen, Belastungen u. Verpfändungen haben soll, mit welchen die Einnahmen des Salzmonopols belastet werden sollten. Jede spätere Anleihe, welcher diese Einnahmen als Sicherheit dienen sollen, sowie jede spätere Belastung oder Verpfändung derselben sollen dieser Anleihe im Range nachstehen, was in einem Vertrage über eine solche Anleihe, Belastung oder Verpfändung zum Ausdruck gebracht werden wird. Es ist vereinbart, dass, wenn späterhin die jährl. Eingänge der Seezolleinnahmen den Betrag übersteigen sollten, der zur Bestreit. aller bestehenden Belastungen oder solcher