33 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. gebenden Körperschaften der Ver. Staaten von Amerika nahmen am 2./3. 1901 ein Gesetz an, wodurch der Präsident der Ver. Staaten ermächtigt wurde, die Reg. der Insel dem cubanischen Volke zu übergeben, sobald Cuba sich unter anderem verpflichtet habe: 1. Keinen Vertrag mit irgend einer ausländischen Macht zu schliessen, der seine Unabhängigkeit gefährden könnte; 2. keine Anleihen aufzunehmen, zu deren Verzinsung und Tilg. die ordentl. Ein- nahmen der Reg. nach Abzug der laufenden Ausgaben nicht ausreichen; 3. der Reg. der Ver. Staaten von Amerika ein Interventionsrecht einzuräumen, zum Schutze der Un- abhängigkeit Cubas und zur Aufrechterhaltung einer für die Sicherheit von Leben, Eigentum und persönl. Freiheit ausreichenden Regierungsgewalt; 4. den Ver. Staaten von Amerika die Benutzung von Kohlen- und Flottenstationen zu gestatten. Diese Verpflichtungen wurden am 12./6. 1901 von Cuba übernommen und bilden jetzt einen Teil der cubanischen Verfassung. Am 24./2. 1902 erfolgte die Wahl des Präsidenten und des Vice-Präsidenten der Republik und am 20./5. 1902 wurde die Herrschaft über die Insel der neugebildeten cubanischen Reg. förmlich übertragen. Stand der Schuld am 31. Dez. 1910: 5 % Gold-Anleihe von 19064 . . . 32 960 000 4½ % ...... éܹH %%%%. .. /äÄ(Pͥ % %% .iX.ÜÜ............. Sa. $ 61 685 000 Budget: 1912/13: Einnahmen $ 37 940 200. Ausgaben $ 33 974 147. 1913/14: „ 37 940 200. 4 „ 33 974 147. 5 % steuerfreie Gold-Anleihe von 1904. (Der Erlös der Anleihe diente zur teilweisen Befriedigung rückständiger anlässlich des Befreiungskrieges entstandener Verpflichtungen an die Armee.) $ 35 000 000 = £ 7 201 541.13.4 = M. 147 000 000 = frs. 181 300 000 in 33 000 Oblig. à $ 1000 = £ 205.15.2 = M. 4200 = frs. 5180 (Serie A Nr. 1–33 000) und 4000 Oblig. à $ 500 = £ä 102.17.7 = M. 2100 = frs. 2590 (Serie B Nr. 1– 4000). Die Oblig. sind auf Inhaber lautend ausgestellt, können jedoch hinsichtlich des Kapitals u. der Zs. auf Namen registriert werden und wieder auf Inhaber zurückübertragen werden. Kapital und Zs. der auf Namen laut. Oblig. sind nur in New YVork zahlbar. Zs.: 1./3., 1./9. Tilg.: Für die Tilg. der Anleihe hat die Reg. monatl., erstmals 10./4. 1910, einen Betrag von $ 85 000 an Speyer & Co. in New YVork abzuführen, welche diese Gelder zum Rückkauf von Oblig. nicht über pari zuzügl. Stück- Zs. zu verwenden haben. Die hierfür nicht verbrauchten Beträge sind von Speyer & Co. alljährl., erstmals im Jahre 1911, zur Ziehung von Oblig. u. Heimzahlung der gezogenen Oblig. am nächsten Zinstermin zu pari zuzügl. Stück-Zs. zu verwenden. Die Ziehungen haben spät. am 10./7. in Gegenwart eines Notars, sowie ferner, wenn die Reg. es verlangt, in Gegenwart eines Vertreters der Reg. stattzufinden. Sicherheit: Die Anleihe bildet eine direkte Schuld der Republik Cuba; ausserdem ist ihre Verzinsung u. Tilg. im besonderen sichergestellt durch Verpfänd. von 15 % der Einnahmen aus den Zöllen. Diese Verpfänd. von 15 % geniesst ein Vorrecht vor irgend welchen künftigen Verpfändungen von Zolleinnahmen. Die entspr. Beträge sind von der cubanischen Reg., die ausschl. zur Erhebung der Zölle berechtigt ist, wöchentlich an Speyer. & Co. in New York oder nach deren Wahl an die Bevollmächtigten in Havana, z. Z. H. Upmann & Co., abzuführen, bis unter Einrechnung der oben erwähnten monatl. Zahlungen von je $ 85 000 der für den Dienst, d. h. für Zs., Tilg. und Kosten der Anleihe während des jeweils laufenden Jahres erforderliche Betrag erreicht ist. Sollten die erwähnten 15 % der Einnahmen aus den Zöllen, zuzügl. der monatl. Zahlungen von $ 85 000 sich zu irgend einer Zeit als unzureichend für den Dienst der Anleihe erweisen, so hat sich die cubanische Reg. verpflichtet, den Prozent- satz derart zu erhöhen, dass der Ertrag innerhalb 11 Monate die erforderl. Jahressumme ergibt. Zahlst.: New York: Speyer & Co.; London: Speyer Brothers; Berlin: Deutsche Bank: Frankf. a. M.: Lazard Speyer-Ellissen; Paris: Crédit Lyonnais. Zahlung von Kapital und Zs. ohne Abzug von jeder gegenwärt. u. zukünft. cuban. Steuer in New York in Goldmünze der Ver. Staaten von dem Gewicht und Feingehalt der gegenwärt. Währ., in London in £, in Berlin und Frankf. a. M. in Reichsmark, in Paris in Francs. Von der Anleihe wurden, nach- dem schon vorher $ 24 000 000 plaziert waren, die restl. $ 11 000 000 = M. 46 200 000 in New York, London, Frankf. a. M. u. Amsterdam 26./5. 1904 aufgelegt zu 98 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1904–1916: 102.40, 104.50, 102.90, 100.50, 102.30, 103.90, 103.70, 102.20, 101.90, 100.40, 101.20*, –, 125 %. Usance: Beim Handel an der Frankf. Börse $ 1 = M. 4.20. 4½ % steuerfreie Gold-Anleihe von 1909. (Der Erlös der Anleihe ist zur Heimzahlung der 6 % Bonds von 1896 u. 1897 in Höhe von $ 2 196 585 sowie zu Kanalisations- u. Wasser- leitungsanlagen in den Städten Havana u. Cienfuegos bestimmt.) Gesamtbetrag $ 16 500 000, davon bisher begeben $ 5 500 000 = M. 23 100 000 = £ 1 131 670.16.8 = frs. 28 490 000 in Stücken à $ 1000 = M. 4200. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Die, Anleihe ist am 1./8. 1949 fällig. Die Regier. hat jedoch das Recht, die gesamte Anleihe mit 30tägiger Frist, auf den ersten jieeden Monats zu 105 % zuzügl. aufgelaufener Zs. zur Rückzahl. zu kündigen. Vom 1./8. 1919 ab bis zur völligen Tilg. der Anleihe wird die cuban. Regier. am ersten jeden Monats für den Zs.-Dienst u. die allmähliche Tilg. der Anleihe einen Betrag von $ 85 000 an Speyer & Co. in New York abführen. Soweit dieser Betrag für den Zs.-Dienst nicht erforderlich ist, muss er zum Ankauf von ausstehenden Oblig. nicht über pari zuzügl. aufgelaufener