„ ―― 316 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. pfändeten Grundstücke für diese Verbindlichkeit im Range unmittelbar hinter den Darlehen selbst. Erreicht der Gesamtbetrag der umlauf. Pfandbr. das 20 fache des Verwaltungs- u. R.-F. zuzüglich der zur Sicherheit hinterlegten 2 %, so können neue Darlehne nur gewährt werden, wenn die Darlehnsschuldner zu jenem Fonds einen so grossen Beitrag leisten, dass obiges Verhältnis nicht mehr überschritten wird. In Dänemark können Mündelgelder und die Mittel öffentl. Stiftungen in Pfandbr. der Kreditkasse angelegt werden. Geschäftsjahr: 11./3.–10./3. des folg. Jahres. 4 % Pfandbr. Abt. II Serie II. Kr. 20 000 000 = M. 22 500 000, davon in Umlauf am 10./3. 1917: Kr. 12 494 000 = M. 14 055 750, in Stücken à Kr. 100, 200, 400, 1000, 2000 = M. 112.50, 225, 450, 1125, 2250. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verlos. innerh. spät. 70 Jahren, von 1907 ab gerechnet; Totalkündig. jederzeit zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges.; Hamburg: Nord- deutsche Bank. Zahl. der Zs. u. verlosten Stücke ohne Abzug in Deutschland in Reichs- mark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg 18./4. 1907 zu 94.75 %; Berlin 4./5. 1907 zu 95.10 %. Kurs Ende 1907–1916: In Berlin: 91.75, 91.75, 93.25, 91, 839 .125 % In Hamburg: 91.85 92, 93.50, 94, 94, 91, 90, –*, –, 125 %. Verj. der Zinsscheine u. verl. Stücke in 20 J. n. F. Vorstand: Administrator: Fr. Lund, Beigeordnete: Geh. Conferenzrath V. Oldenburg, Obergerichtsanwalt J. von Prangen, Architekt E. Ambt, Kopenhagen. Bilanz am 10. März 1917: Aktiva: 3½ % Hypoth. Abt. I Serie I 28 847 362, 4 % Hypoth. Abt. I Serie I 26 510 175, 4 % Hypoth. Abt. I Serie II 1 542 600, 3½ % Hypoth. Abt. II Serie I 2 116 110, 4 % Hypoth. Abt. II Serie I 8 224 655, 4 % Hypoth. Abt. II Serie II 14 999 529, 4 % Hypoth. Abt. II Serie III 337 937, 4½ % Hypoth. Abt. II Serie I 21 530 354, 4½ % Hypoth. Abt. II Serie II 1 003 912, Wertp. 816 271, Guth. bei d. Privatbank 590 754, Kassa 22 300, Grundstück d. Kasse Ny Vestergade 90 000, Rückstände an fälligen Leistungen 192 987, Gut- haben infolge übernommener Pfandobjekte 42 601. – Passiva: 3½ % Pfandbriefe Abt. I Serie I 26 931 550, 4 % do. Abt. I Serie I 26 131 100, 4 % do. Abt. I Serie II 1 505 800, 3½ % do. Abt. II Serie I 1 207 800, 4 % do. Abt. II Serie I 7 549 000, 4 % do. Abt. II Serie II 12 494 000, 4½ % do. Abt. II Serie I 21 016 200, 4½ % do. Abt. II Serie II 200 500, gekünd. nicht z. Einlös. präsent. Pfandbr. 1600, Coup., die bei Einlös. d. betr. Pfandbr. gefehlt haben u. deren Nennbetrag deshalb zurückgehalten ist 64, nicht erhob. fällige Coup. 18 297, die von den Pfandschuldnern depon. 2 % ihrer Darlehen 2 114 691, nicht erhob. fälliges Depositum 43 818, Verwalt.- u. R.-F. 7 653 133. – Sa. Kr. 106 867 554. Kreditverein von Eigentümern kleinerer Realitäten auf dem Lande in Jütland (Kreditforeningen af Ejere af mindre Ejendomme paa Landet i Jylland) in Aalborg. Errichtet: 29./6. 1880 auf Grund d. Ges. v. 28./5. 1880, später abgeänd. durch Ges. v. 31./10. 1905, 6./12. 1906, 6./1. 1908, 23./7. 1908, 29./11. 1909, 10./1. 1911, 13./10. 1915 u. 7./3. 1916. Zweck: Der Kreditverein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypothekarische Ver- pfändung von Realitäten Darlehen zu verschaffen bezw. zu gewähren, welche durch Rück- zahlungen in Raten zu tilgen sind. In den Verein können nur Besitzer von kleineren Realitäten auf dem Lande oder in den Provinzstädten, deren Schätzungswert Kr. 12 000 nicht übersteigt und welche auf Jütland oder auf den dazu gehörenden Inseln belegen sind, auf- genommen werden. Darlehen auf Häuser können bis zur Hälfte des Schätzungswertes gegeben werden. Die Interessenten haften solidarisch für die von dem Vereine ausgestellten Oblig. bis zum vollen Schätzungswert der von ihnen dem Verein verpfändeten Realitäten insofern sie den ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zustehenden vollen Betrag von dem Vereine als Darlehen erhalten haben, welche Haftbarkeit sich entsprechend vermindert, wenn sie ein geringeres Darlehen, als ihnen im Verhältnis zur Schätzungssumme zusteht, empfangen haben. Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypothek gewährt, doch können auf Häuser mit dazu gehörenden Ländereien auch Darlehen gegeben werden, wenn als erste Hypothek Gelder aus öffentlichen Mitteln eingetragen sind, oder wenn die erste Hypothek wenigstens 10 Jahre unkündbar ist, von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Verein das Darlehen gewährt hat. Das von dem Vereine gewährte Darlehen darf keinesfalls zusammen mit dem Betrage der im Range vorangehenden Hypothek die Hälfte der Schätzungssumme der betreffenden Realität übersteigen. Jeder Interessent- kann sich von seinen Verbindlichkeiten gegen den Verein frei machen, wenn er am 11. Juni oder 11. Dez. eines Jahres den ganzen Betrag seiner Schuld nebst den sonstigen ihm nach den Statuten obliegenden Zahlungen begleicht. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Oblig. des Vereins erfolgt, dagegen kann der Verein eine 9 monat. Vorankündigung verlangen, wenn die Rückzahlung in barem Gelde geschieht. Die Interessenten können auch beliebige Abschlagszahlungen auf ihre Schuld über die gewöhnlichen halbj. Amortisationsquoten hinaus machen, doch nicht weniger als jeweilig Kr. 50. Solche Abschlagszahlungen können ebenfalls entweder ohne Kündigung in Oblig. des Vereins oder mit 9 monat. Vorankündigung in barem Gelde geschehen. Die von dem Vereine bewilligten Darlehen werden entweder in bar oder in Oblig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehensuchende zum Nennwerte anzunehmen verpflichtet ist. Zur Ausgabe von Oblig. ist der Verein durch seine Statuten berechtigt. Der Betrag der in Umlauf befindl. Oblig. darf niemals den Betrag der im Besitze des Vereins befindl. Schuldverschreib. der Interessenten unter Berücksichtig. der geleisteten baren Rückzahl. übersteigen. Die Oblig. des