Ausländische Staatspapiere, Fonds etoe. In Dänemark dürfen Mündelgelder u. die Mittel öffentl. Stiftungen in den von dem Verein ausgestellten Oblig. angelegt werden. Geschäftsjahr: Kalenderj. 4 % Obligationen Serie III (mit Ende 1913 geschlossen): Kr. 60 000 000 = M. 67 500 000. In Umlauf 31./12. 1916: Kr. 43 386 000 in Stücken à Kr. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verl. bis spät. 1974. Zahlst.: Berlin u. Hamburg: Deutsche Bank, sowie die übrigen Filialen derselben. Zahl. der Zs. u. verlosten Stücke in Deutschland in Reichsmark zum festen Kurs von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Berlin u. Hamburg 20./5. 1904 zu 94.75 %. Kurs Ende 1904–1916: In Berlin: 96.70, 97.60, 95.70, 91.70, 92.90, 94.60, 94.40, 94.30, 91.90, 89.80, –*, –, 126 %. – In Hamburg: 97, 97.55, 95.70, 91.90, 92.85, 94, 94.80, 94.10, 91.65, 89, 88.50*, –, 126 %. Verj. der Zinsscheine u. verl. Stücke in 20 J. n. V. 3½ % Obligationen Serie IV in Umlauf 31./12. 1916: Kr. 1 583 900 in Stücken à Kr. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verlos. Zahlst.: in Deutschland wie Serie III. Die Oblig. werden in Deutschland nicht gehandelt. Verj. der Zinsscheine in 4½ % Obligationen Serie V in Umlauf 31./12. 1916: Kr. 41 083 700 in Stücken à Kr. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verlos. Zahlst. in Deutschland wie Serie III. Die Oblig. werden in Deutschl. nicht gehandelt. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F.) 4 % Obligationen Serie VI in Umlauf 31./12. 1916: Kr. 1 968 900 in Stücken à Kr. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg. durch Verlos. Zahlst. in Deutschland wie Serie III. Die Oblig. werden in Deutschland nicht gehandelt. Verj. der Zinsscheine in 10 J. Direktion: Carl Herforth, adm. Dir., V. Bindslev, H. J. Christensen, Kopenhagen. Repräsentantenschaft: Präs. vormals Justitiarius des obersten Gerichtshofes Dr. jur. N. Lassen, Kopenhagen; Vize-Präs. R. Hansen, Frederiksberg; P. Neerskov, F. G. S. Winding, O. Bruhns, Carl Bille, J. Jensen, Kopenhagen; W. Matthissen, L. Fleron, Frederiksberg. Bilanz am 31. Dez. 1916: Aktiva: Gesamtbetrag der Pfand-Oblig.: 144 706 101, rück- ständige halbjährliche Leistungen 809 564, div. Debit. 6853, Bestand von Pfandbr. 348 173, Aktiva des Res.- u. Administrat.-F. 7 413 324, Kassa u. Bankguth. 2 806 467. – Passiva: Oblig. im Umlauf 144 672 600, gezogene, nicht eingelöste Oblig. 558 100, fällige, nicht erhobene Coup. 2 993 295, div. Kredit. 8610, Res.- u. Administrat.-F. 7 857 876. Sa. Kr. 156 090 482. Kreditverein Jütländischer Landeigentümer (Kreditforeningen af jydske Landejendomsbesiddere) in Viborg. Der Kreditverein ist am 27. Nov. 1851 auf Grund der Gesetze vom 20. Juni 1850 und 21. Nov. 1851 errichtet und hat am 11. Dez. 1851 seine Thätigkeit begonnen. Der Verein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypoth. Verpfändungen von Realitäten Darlehen zu ver:- schaffen resp. zu gewähren, welche durch kleinere Abschlagszahlungen abgetragen werden können. In den Verein können nur Besitzer von Landgütern aufgenommen werden, welche in Nordjütland oder auf den dazu gehörigen Inseln belegen sind. Darlehen werden nur auf solche Güter bewilligt, welche dem Ackerbau und der Viehzucht dienen; der Betrag des Darlehens darf % des Schätzungswertes des zu verpfändenden Gutes nicht übersteigen; Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypoth. gewährt. Falls ein Darlehen aus nahmsweise auf Realitäten bewilligt wird, welche bereits mit einer Hypoth. zur ersten Stelle oder mit festen Abgaben belastet sind, so darf der Betrag des vom Verein gewährten Dar- lehens zusammen mit dem Kapitalbetrage der im Range vorausgehenden Forderungen nur höchstens % des Schätzungswertes der betreffenden Realität ausmachen. Die vom Verein bewilligten Darlehen werden entweder in bar oder in Oblig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehenssucher zum Nennwerte anzunehmen verpflichtet ist. Zur Ausgabe von Oblig. lst der Verein durch seine unterm 10./7. 1891, 15./9. 1894, 4./2. 1895, 19./6. 1895. 1./12. 1899, 21./12. 1903 u. 13./11. 1906 in Gemässheit der Gesetze v. 20./6. 1850 u. 21./11. 1851 genehm. Statuten berechtigt. Der Eintritt der Interessenten in den Verein, sowie die Ausgabe von Oblig. seitens des Vereins findet in Serien oder Abteil. statt. Die Interessenten einer jeden Serie haften solidarisch mit der vollen Schätzungssumme der von ihnen an den Verein verpfändeten Realitäten, insofern sie % derselben als Darlehen erhalten haben und in demselben Ver- hältnisse zu dem geliehenen Betrage, wenn dieser einen geringeren Betrag der Schätzungs- summe ausgemacht hat, für die von dem Verein ausgestellten Oblig. der Serie, zu der sie gehören, und im übrigen für alle von der Serie besonders übernommenen Verpflichtungen. Der Betrag der von jeder Serie in Umlauf befindlichen Oblig. darf niemals den Betrag der im Besitz der betreffenden Serie befindlichen Schuldverschreibungen der Interessenten unter Berücksichtigung der geleisteten baren Abzahlungen übersteigen. Ein Kontrolleur hat darüber zu wachen, dass für die vom Verein ausgegebenen Oblig. ein entsprechender Betrag Schuld- verschreib. der Interessenten vorhanden ist. Alle nach dem 11./6. 1855 ausgestellten Oblig. müssen von dem Kontrolleur des Vereins paraphiert sein; anderenfalls können aus solchen Oblig. Rechte gegen den Verein nicht geltend gemacht werden. Jede Serie hat ihren besonderen R.-F. In der V. Serie, die die Abteil. A, Bu. C umfasst, hat jede Abteilung ihren besonderen R.-F., für welchen die nämlichen Bedingungen gelten, die in den Statuten für den mit jeder einzelnen Serie verbundenen R.-F. festgestellt sind. Jeder in den Verein eintretende Interessent hat 2½ % des Darlehensbetrages in den R.-F. einzuzahlen, welchem ausserdem die noch im § 34 der Statuten vorgesehenen Einnahmen zufliessen. Alle aus der Verwaltung des Vereins entstehenden Kosten werden aus einem Administr.-F. bestritten, der für alle Serien gemein- schaftlich ist. Aus dem R.-F. jeder Serie werden die Verluste gedeckt, welche etwa aus der ―§――t―――i