Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. monopols; in demselben war auf die Rückzahlung bezw. Konversion der 4½ % Tabakanleihe keinerlei Rücksicht genommen. Die Frist für die Einreichung von Angeboten endete am 7./5. 1906. Auf dieses Ausschreiben gingen 3 Offerten ein, die günstigste war die der Zündholz-Ges., welche einen jährl. Pachtschilling von 6520 Kontos bot. Die Reg. erteilte den Zuschlag und forderte gleichzeitig die Tabaks-Ges. auf, eine Erklär. abzugeben, ob sie von ihrem Optionsrechte Gebrauch machen wolle. Die Tabaks-Ges., welche auf das Aus- schreiben eine Offerte nicht eingereicht hatte, protestierte zunächst gegen den Zuschlag, weil nach dem Gesetze der Inhaber des Tabakmonopols kein zweites Geschäft betreiben dürfe. Späterhin aber gab sie nach u. entschloss sich, die Option auszuüben. Am 2./6. 1906 ge- langte hierauf ein provisorischer Vertrag zwischen der Reg. u. der Ges. zur Unterzeichnung, welcher am 10./10. 1906 von der Kortes u. am 11./11. 1906 von der Reg. genehmigt wurde. Die hauptsächlichsten Bedingungen des neuen Vertrages sind folgende: Die Reg. überlässt der Tabak-Ges. die Fortsetz. des Monopols v. 1./5. 1907 bis 30./4. 1926. Die Ges. garantiert, zus. mit der Reg., die Zinsen u. Amort. der 4½ % Oblig. von 1891 u. 1896 oder der an ihre Stelle tretenden Titres. Die Ges. zahlt einen jährl. Pachtschilling von 6520 Kontos, ferner für jedes Kilo manipulierten, verkauften oder eingeführten Tabaks, sobald die Verkäufe am Kontinent 2 461 526 kg, ausserhalb desselben 293 518 kg u. der Import 51 829 kg übersteigen, für die über die betr. Zahlen hinausgehenden Verkäufe am Kontinent 1800 Reis, ausserhalb desselben 180 Reis u. für den dem Zoll unterliegenden Import der Händler u. Privatpersonen 3200 Reis; sie garantiert der Reg. diese Abgabe von 1907–1910 jährl. mit 50 Kontos, von 1910–1914 mit 150 Kontos, von 1914–1917 mit 300 Kontos, von 1917–1920 mit 400 Kontos u. von 1920–1926 mit 450 Kontos. Die Ges. hat bei einer etwaigen Vergebung des Tabak- monopols für die Kolonien die Option zu dem anderweitig offerierten höchsten Übernahms- preise. Da die Ges. das Monopol beibehielt, brauchten die 4½ % Tabaks-Oblig. im Jahre 1907 nicht zurückgezahlt werden, die Reg. ist aber zur Konversion derselben berechtigt. Die portugiesische Regierung hat mit den Koncessionären des Tabaksmonopols in Portugal ein Anlehen abgeschlossen und denselben dagegen eine Hauptobligation über eine mit 4½ % verzinsliche, innerhalb 35 Jahren al pari zu amortisierende Schuld von nominell Contos de Reis 45 000 (ffs. 250 000 000) ausgestellt, deren Erfordernis für Zinsen und Amort. halbjährl. frs. 7 126 145 beträgt. Die Reg. ist berechtigt den ausstehenden Restbetrag der Anleihe mit 6mon. Künd.-Frist zurückzuzahlen. Die für die Verzinsung u. Amort. dieser Anleihe erforderl. Beträge werden gegen die von der Tabaksgesellschaft an die Reg. zu zahlende Pacht kompensiert, und wird die Gesellschaft auf jede monatliche Zahlung an die Staatskasse den sechsten Teil des für den halbjährlichen Dienst der Anleihe erforderlichen Betrages einbehalten. Contos de Reis 45 000 = M. 203 000 000, davon noch in Umlauf am 30. Juni 1914: Mr. 25 580 700, in Stücken à Mr. 90, 450, 900 = M. 406, 2030, 4060. Zs.: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Vom 1. April 1891 ab durch halbjährliche Verlosungen im März und Sept. per 1. April und 1. Okt. innerhalb 35 Jahren mit halbjährlich % % und Zinsenzuwachs; von 1900 ab Totalkündigung mit 6 monatiger Frist zulässig. Zahlstellen: Berlin: Bank für Handel und Industrie, Mendelssohn & Co., Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Filiale der Bank für Handel und Industrie, Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank, Deutsche Vereinsbank, Jacob S. H. Stern. Die ausserhalb Portugals zur Zahlung gelangenden Zinsen und Kapital- beträge sind von jeder gegenwärtig oder künftig von der portugiesischen Regierung auf- gelegten oder aufzulegenden Steuer befreit und erfolgen in Deutschland in Reichsmark. Coup. per 1./10. 1916 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Aufgelegt in Berlin u. Frankf, a. M.: M. 50 750 000 zu 86.25 % am 25. April 1891. Kurs Ende 1891–1916: In Berlin: 72.50, 68.50, 60.40, 84.30, 91.20, 93.40, 93.10, 94.50, 96.20, 98.50, 100, 100.90, 100.90, 100,60, 101, 101.50, 98, –, –, –, 99, –, 97.50, –*, –, 100 %. – In Frankf. a. M.: 72.70, 68.40, 61, 84.60, 91.40, 93.80, 93.30, 95, 95.70, 98.80, 101, 100.80, 101.80. 100.60, 101, 101.50, 99.50, 98.30, 100.30, 100.50, 99, 97.50, 97.50, 97.50*, –, 100 %. Verj. der Coup. in 5 J. n. F. Lissabon. 4 % Stadt-Anleihe von 1886. I. Emiss. Mr. 3 401 370 = M. 15 117 200 lt. Genehm. v. 7./4. 1886 in Stücken in portugies. u. deutscher Sprache à Mr. 90 u. 450 = M. 400 u. 2000. Zs.: 1./1., 1./7., jeder Coup. zahlbar in Lissabon mit 1.8 resp. 9 Mr., in Deutschland mit 8 resp. 40 M. Stücke u. Coup., welche in Deutschland ausgezahlt werden, sind von jeder portugies. staatl. od. städt. Steuer befreit. Coup. per 1./7. 1916 u folg. sowie die zur Rückzahl. per 1./7. 1916 u. 1./7. 1917 verl. Stücke wurden in Deutschland nicht eingelöst. Verl. im April per 1./7. Tilg. ab 1887 innerh. 90 Jehren; kann verstärkt auch mit 6 mon. Frist gekündigt werden. Verj.: Coup. u. Stücke 5 J. n. F. Sicherheit: Als Specialgarantie für den Dienst dieser Anleihe über- weist die Stadtverwaltung die nötige Summe von Mr. 140 162 auf die ihr It. Ges. v. 18./7. 1885 aus der Erweiterung der Stadt zustehenden Einnahmen aus dem Mehrertrag der Verbrauchssteuer. Die Verbrauchssteuer (Octroi) Lissabons wird von dem Staate einkassiert u. betrug pro 1885 Mr. 1 511 190; bis dahin erhielt die Stadt von dem Staat als Ersatz für diese Einnahmen eine feste jährl. Entschädigung von Mr. 224 000. Nach dem erwähnten Ges. erhält nunmehr die Stadt ausserdem noch 80 % = ca. Mr. 576 000 des durch die Ausdehnung der Stadt auf ca. Mr. 720 000 geschätzten jährl. Mehrertrages der Verbrauchssteuer; auf letztere Einnahme bezieht sich die Specialgarantie. Aufgelegt am 27.–28./5. 1886 zu 79.50 %, in Frankf. a. M., Berlin, Darmstadt, Cöln, Hamburg, Halle, München, Stuttgart, Basel u. Zürich. Zahlst.: Frankf. a. M.; Berlin u. Darmstadt: Bank für Handel u. Ind.; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Vereinsbank,