ù ᷑. AQQQQQQQAQQQQQQQ Russland. 399 1 pfändeten Gütern hypoth. sichergestellten Darlehen nicht übersteigen. Die Amort. der Pfandbr. seitens des Verbandes findet halbj. zu einem Betrage statt, der den von den Dar- lehensschuldnern zur Tilg. ihrer Anlehen entrichteten Summen gleichkommt. Sie erfolgt bei den 4½ Pfandbr. nur mittels Ausl., bei den 4 % dagegen nach jedesmaligem Beschluss der G.-V. des Komitees entweder im Wege der Ausl. oder durch freihändigen Ankauf an der Warschauer Börse oder auch zur Hälfte durch Ankauf und zur Hälfte durch Verl. Die Verl. findet an jedem 1./4. u. 1./10 n. St. in Warschau statt. Die rechtzeitige Einlösung der fälligen Zinsscheine und der ausgel. Pfandbr. wird gesichert durch: 1) die von den Dar- lehensschuldnern halbj. im voraus zu entrichtenden Zins- und Tilg.-Raten; 2) den R.-F. des Verbandes; 3) das sämtliche sonst. bewegliche und unbewegliche Eigentum des Verbandes; 4) die gesamte Verantwortlichkeit sämtlicher mit Darlehen belasteten und dem Verbande verpfändeten Güter bis zur Höhe der auf ihnen ruhenden, noch nicht getilgten Schuld. 4½ % konvertierte polnische Pfandbriefe Serie I–V von 1892, anfangs 5 %, 1893 auf 4½ % konvertiert, in Umlauf 13. Mai 1916: Rbl. 164 872 450 in Stücken à Rbl. 100, 250, 500, 1000, 3000. Zs.: 9./22. Juni u. 9./22. Dez. Coup. per 9./22. Dez. 1914 u. per 9./22. Juni 1915, sowie die per 9./22. Dez. 1914 u. per 9./22. Juni 1915 verlosten Stücke wurden bei ihrer Fälligkeit in Deutschland nicht bezahlt. Im Oktober 1915 geschah ihre Einlösung jedoch ohne eine Vergütung von Deposital-Zinsen zum Berliner Börsenpreise der russischen Noten des der Einreichung der Coupons oder der verlosten Stücke folgenden Börsentages. Mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse waren die Zahlstellen ausnahmsweise bereit, auf Antrag statt des Mark-Gegenwertes der russischen Noten die Noten selbst zu verabfolgen. Coup. per 9./22. Dez. 1915 u. die per 9./22. Dez. 1915 verlosten Stücke sowie die Coup. per 9./22. Juni 1916 (unter Abzug von 7½ % russischer Coup.-Steuer) u. die per 9./22. Juni 1916 verlosten Stücke wurden bei Fälligkeit in gleicher Weise in Deutschland eingelöst. Tilg.: Zur Tilg. der Pfandbr. dienen sämtl. auf die Hypoth.-Darlehen des Vereins eingehenden Amort.-Zahlungen. Die für jedes einzelne Darlehen zu verwendende Minimal-Tilg.-Quote ist auf 1 % des Betrages des Darlehens festgesetzt. Die Tilg. geschieht durch Verl. am 19. März/1. April u. 18. Sept./1. Okt. per 9./22. Juni u. 9./22. Dez. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., S. Bleichröder, Mendelssohn & Co.; Breslau: E. Heimann; Posen: Bank Zwiazku Spolek Zarobkowych. Zahlung der Coup. unter Abzug von 5 % (gemäss Verordnung des Generalgouverneurs des Generalgou- vernement Warschau vom 19./4. 1916 auf 7½ % erhöht) russ. Coup.-Steuer in Deutschland zum jeweiligen Kassenkurse der russ. Noten. Kurs Ende 1893–1916: 65.90, 67.90, 66.40, 66.80, 67.30, 100.25, 97.70, 96.60, 98, 99.80, 98.30, 94.10, 92.90, 88.60, 88.70, 91.40, 95 (kl. 95.40), 95.60 (kl. 96.25), 03.70, 90.90, 88.90, 85.75*, –, 89 %. Notiert in Berlin, Breslau. Usance: Seit 13./1. 1898 werden beim Handel Rbl. 100 = M. 216 gerechnet, vorher Rbl. 100 = M. 320. Die Stücke sind bei Ausgabe der neuen Coup.-Bogen mit einem roten Aufdruck versehen worden in polnischer Sprache, der besagt: „versehen mit Coup. für 10 Jahre vom 2. Halbjahr 1903 bis 1. Halb- jahr 1913*, u. sind mit diesem Aufdruck lieferbar. Es sind nur solche Stücke lieferbar, welche nicht später als 31./12. 1903 ausgestellt u. eingetragen sind. Verj. der Coup. in 10 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. 4 % Polnische Pfandbriefe von 1898 im Gesamtbetrage von Rbl. 60 000 000, hiervon begeben am 13. Mai 1916: Rbl. 14 566 900 in Stücken à Rbl. 100, 250, 500, 1000, 3000. Zs.: 9./22. Juni u. 9./22. Dez. Coup. per 9./22. Dez. 1914 u. folg. wurden in Deutschland bei ihrer Fälligkeit nicht bezahlt. Von Oktober 1915 ab aber erfolgte ihre Einlösung in gleicher Weise wie bei den 4½ % Pfandbriefen. Tilg.: Zur Tilg. der Pfandbr. dienen sämtl. auf die Hypoth.-Darlehen des Vereins eingehenden Amort.-Zahlungen; dieselben betragen jährl. mind. 1 %, können aber auch 1½ % u. 2 % betragen; je nach der Höhe der Amort.-Zahlungen erfolgt die Rückzahlung der Schuld spät. in 41 resp. 33 resp. 28 Jahren. Die Amort. der Pfandbr. seitens des Verbandes findet halbjährl. zu einem Betrage statt, der den von den Darlehnsschuldnern zur Tilg. ihrer Anlehen entrichteten Summen gleichkommt. Sie erfolgt nach jedesmaligem Beschl. der G.-V. des Komitees entweder im Wege der Ausl. oder durch freihänd. Ankauf an der Warschauer Börse, oder auch zur Hälfte durch Ankauf und zur Hälfte durch Verl. Die Verl. findet am 1./4. n. St. u. 1./10. n. St. per 22./6. n. St. resp. 22./12. n. St. statt. Zahlst.: Warschau: Hauptkasse u. die 9 Filialkassen in Gouvernement-Städten des Königreichs Polen; Breslau: E. Heimann. Zahlung der Zinsscheine unter Abzug von 5 % (gemäss Verordnung des Generalgouverneurs des Generalgouvernement Warschau vom 19./4. 1916 auf 7½ % erhöht) russ. Coup.-Steuer in Breslau in Mark zum jeweiligen Tageskurse für Wechsel „kurz Wa,arschau“ an der Breslauer Börse. Eingef. in Breslau 18./12. 1901 zu 86 %. Kurs in Breslau Ende 1901–1916: 87.25, 92.10, 92:70, 87.50, 82.75, 81.50, 83.25, 82.75, 87.25, 87.50, 83.50, 82.50, 81.50, 77*, –, 78 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Pfandbr. in 30 J. n. F. [Moskau. 4½ % konv. Stadt-Anleihe Serie I–PXI. Rbl. 9 491 500 in Stücken à Rbl. 100, 500 1000, 5000. Zs.: 1./6., 1./12. alt. St. Tilg.: Durch jährl. Verl. am 1./3. alt. St. per 1./6. mit jährl wenigstens ½ % u.- Zs.-Zuwachs; Verstärkung u. Totalkünd. bis 1./6. 1906 ausgeschlossen Zahlst.: Berlin: Nationalbank f. Deutschl.; Hamburg: Norddeutsche Bank. Die Coup. unterliegen einer Steuer von 5 %. Zahlung der Coup. u. verl. Stücke in Berlin zum jeweiligen Tages- kurse für Auszahlungen in Moskau. Coup. per 1./12, 1914 u. folg. wurden in Deutsch- land nicht bezahlt. Die Anleihe wurde im Aug. 1897 den Inhabern der 5 % Stadt- Anleihe, welche für den 13./25. Nov. 1897 zur Rückzahlung al pari gekündigt war