404 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 1./6., 1./12. Coup. per 1./12. 1914 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verlos. 1./12. per 1./6. des folg. Jahres innerh. 50 J., vom 1./6. 1911 an ge- rechnet; vom 1./6. 1921 ab Verstärk. u. Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Zahlst.: Helsingfors: Nordiska Aktiebanken för Handel och Industrie, Privatbanken i Helsingfors Aktiebolag; Hamburg: Vereinsbank in Hamburg, Dresdner Bank, Joh. Berenberg Gossler & Co., Schröder Gebrüder & Co.; Strassburg i. Els.: Allg. Elsässische Bankgesellschaft; London: J. Henry Schröder & Co.; Stockholm: Skandinaviska Kreditaktiebolaget, Bankaktiebolaget Norra Sverige. Zahlung der Zs. u. der verl. Stücke ohne jede Steuer in Deutschland in Mark, wobei Finl. M. 100 = M. 81 gerechnet werden. Aufgelegt in Hamburg 24./5. 1911 zu 97 %. Kurs Ende 1911–1916: In Hamburg: 97, 95.50, 94, 94*, –, 84 %. Verj. der Zs. in 10 J., der verl. Oblig. in 15 J. n. F. Tammerfors. Gesamte Stadtschuld Ende 1913: Finl. M. 11 832 730.59. – Vermögen Ende 1913: Finl. M. 19 456 709.91 und Fonden Finl. M. 2 743 786.75. 4½ % Stadt-Anleihe von 1903. Finl. M. 3 000 000 = M. 2 430 000 in Stücken à Finl. M. 5000, 1000 = M. 4050, 810. Zs.: 1./4., 1./10. Coup. per 1./10. 1914 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Von 1904 ab durch Verlos. spätestens am 1./7. per 1./10. innerhalb 39 Jahren, von 1914 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Tammerfors: Finanzkammer; Berlin u. Hamburg: Commerz- u. Disconto-Bank; Frankf. a. M.: J. Dreyfus & Co.; Hamburg u. Altona: Vereinsbank; Helsingfors: Kansallis-Osake-Pankki, Förenings-Banken 1 Finland, Privatbanken in Helsingfors; Stockholm: Skandinaviska Kreditaktiebolaget; Wiborg: Nordische Aktienbank f. Handel u. Ind. Zahlung der Zinsscheine u. des Kapitals ohne jeden Abzug in Gold. Sollten die Anleihe oder die Zinsscheine in Finland mit einer Steuer belegt werden, so hat sich die Stadt Tammerfors verpflichtet, dieselbe zu tragen. Aufgelegt in Hamburg 6./8. 1903 zu 100 %. Kurs in Hamburg Ende 1903–1916: 101 (kl. St. 101.40), 100, 99, 95.75, 94, 94, 93, 94, 92.50, 92, 92, –*, –, 84 %. 4½ % Stadt-Anleihe von 1910. Finl. M. 2 992 850 = £ 119 000 in Stücken à Fin. M. 2515, 503 = £ 100, 20. Zs.: 1./3., 1./9. Coup. per 1./9. 1914 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Von 1911 ab durch Verlos. spät. am 1./4. per 1./9. innerh. 40 J., von 1921 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. zulässig. Zahlst.: Tammerfors: Finanzkammer; Frankf. a. M.: Grunelius & Co.; London: A. Rüffer & Sons; Basel u. Genf: Schweiz. Bankverein. Zahlung der Zinsscheine u. des Kapitals ohne jeden Abzug in Gold. Sollten die Anleihe oder die Zinsscheine in Finland mit einer Steuer belegt werden, so hat sich die Stadt Tammerfors verpflichtet, dieselbe zu tragen. Aufgelegt in London 14./9. 1910 zu 95 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verl. Stücke in 15 J. (F.) Wiborg. 5 % Stadt-Anleihe von 1909. Finl. M. 5 000 000 = M. 4 050 000 in Stücken à Finl. M. 1000, 2500 = M. 810, 2025. Zs.: 1./6., 1./12. Coup. per 1./12. 1914 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Vom 1./6. 1911 ab durch Verlos. 1./3. per 1./6. nach einem Tilg.-Plane innerh. 50 J.; vom 1./6. 1919 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Zahlst.: Wiborg: Stadtkasse, ferner in Finland: sämtl. Kontore der Föreningsbanken i Fin- land; Hamburg: Norddeutsche Bank in Hamburg, Commerz- u. Disconto-Bank, L. Behrens & Söhne. Zahlung der Coup. u. der verl. Stücke ohne Abzug gegenwärtiger oder zukünftiger finländ. Steuern irgend welcher Art in Hamburg in Mark D. R.-W. Aufgelegt in Hamburg 1./7. 1909 Finl. M. 5 000 000 = M. 4 050 000 zu 99.75 %. Kurs Ende 1909–1916: In Hamburg: 99.10, 101.25, 101.75, 100, 100.50, 100*, –, 88 %. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F.), der ver- losten Stücke in 15 J. (F.) 5 Estländischer adeliger Guter-Kredit-Verein in Reval. (Früher Estländische adlige Credit-Casse.) Gegründet: Im Jahre 1802. Neueste Statuten genehmigt am 16. Febr. 1898. Zweck: Der Verein hat den Zweck, den Besitzern von Rittergüterrund abgeteilten Grundstücken im Gouvernement Estland gegen Hypothek dieser Güter und Grundstücke Darlehen in Pfandbr. zu erteilen. Mitglied des Vereins wird jeder, der im Gouvernement Estland als Eigentum ein Rittergut besitzt und ein Darlehen gegen Hypothek seines Gutes erhalten hat. Nach Tilg. des auf einem Gute ruhenden Darlehens scheidet der Besitzer des Gutes aus dem Verein aus. Wenn ein dem Verein verpfändetes Rittergut in den Besitz einer anderen Person übergeht, so wird der neue Besitzer Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Verpflichtungen eines solchen, während der Vorbesitzer aus dem Verein ausscheidet. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten Rittergüter haften solidarisch nicht nur für alle Darlehen, welche gegen Hypothek von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken erteilt worden sind, sondern auch für alle Forderungen, welche an sie infolge der vom Verein übernommenen Verbindlichkeiten herantreten können. Diese Garantie verteilt sich unter den Mitgliedern proportional der auf ihren Gütern grundbuch- mässig im Zeitpunkt des Eintritts der Garantie ruhenden Darlehen. Durch die dadurch bestimmte proportionelle Verteilung der Solidarhaft der Mitglieder des Vereins wird nur das Verhältnis festgesetzt, nach welchem für den Fall der Inanspruchnahme der Solidar- haftung vorerst die Verteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Mitglieder des Vereins zu erfolgen hat. Es wird aber hierdurch kein Mitglied des Vereins in irgend einem Falle