Sao Paulo (Brasilien). hat eine Dauer von 60 Jahren; die Verpachtung umfasst sämtliche Linien der Sorocabana-Ituana- Eisenbahn. Die Pächterin hat in erster Linie an die Dresdner Bank den Dienst für die 5 % Eisenbahn-Gold-Anleihe von 1905 zu bestreiten. Die für den Dienst der Anleihe erforderlichen Summen sind der Regierung 4 Monate vor Fälligkeit in 90tägigen Wechseln auf Europa zu übergeben. Im Falle der Nichtzahlung in der vorge- sehenen Frist hat die Ges. für 60 Tage 9 % Verzugszinsen zu vergüten. Nach Ablauf dieser 60tägigen Frist hat die Reg. das Recht, nach vorangegangener 30tägiger Ankündig. das Eigentum der Gesellschaft ohne irgendwelche Entschädigung zu beschlagnahmen. Zahlst.: Berlin: Dresdner Bank, Disconto-Ges.; Cöln: A. Schaaffh. Bankver., sowie deren sämtl. Niederlass. in Deutschl.; Paris: Banque de Paris et des Pays-Bas, sowie ihre Niederlass. in Holland, Belgien u. der Schweiz; London: Dresdner Bank; Basel: Akt.-Ges. von Speyr & Co. Zahl. der Zs. u. des Kapitals frei von allen gegenwärt. u. zukünft. brasil. Steuern u. Ab- gaben in Deutschland in Mark. Die Anleihe wurde aufgelegt 17./4. 1905 zu 98 %. Kurs Ende 1905–1916: In Berlin: 97.90, 97.10, 95.50, 94.25, 100, 101, 100.70, 99.40, 97.10, 91.75*, –, 85 %. In Frankf. a. M.: 97.50, 97.30, 95, 94.50, 100, 100.75, 101, 99, 98, –*, –, 85 %. — in Hamburg: 97.70, 96.50, 94.75, 94, 99.50, 100.60, 100.25, 98.50, 97.25, –, –, 85 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. (F.) 5 % steuerfreie äussere Gold-Anleihe von 1913. £ 7 500 000 = M. 153 000 000 = frs. 189 000 000 = hfl. 90 375 000 = $ 36 450 000 in Stücken à £ 20, 50, 100, 200, 500, 1000. Die Stücke des zur Emission in Deutschland bestimmten Teilbetrages von £ 1 000 000 = M. 20 400 000 lauten über £ 20, 50, 100, 200. = M. 408, 1020, 2040, 4080. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Rückkauf (falls unter pari) oder halbjährl. Verlos. im Juni bezw. Dez. per 1./7. bezw. 2./1. aus den jährl. Überschüssen der Erträge der verpfändeten 2½ frs. Ausfuhrzoll (surtaxe) pro Sack Kaffee sowie der Erlöse aus dem Verkauf der Kaffeevorräte, welche sich ergeben, nachdem die Jahres-Zs. der Anleihe gedeckt u. die sonstigen Ausgaben für den Anleihedienst, nebst den mit Lagerung u. Verwaltung des Kaffeestocks verbundenen Ausgaben beglichen worden sind. Kündig der Anleihe zu pari an einem Halbjahrstermin jederzeit mit 6 monat. Frist zulässig; spätestens 1./7. 1923 findet die Rückzahlung der alsdann noch umlaufenden Stücke statt. Sicherheit: Kapital u. Zs. der Anleihe sind hypothek. sichergestellt: 1) durch Verpfändung des Ausfuhrzolles von frs. 2½ (surtaxe) pro Sack Kaffee auf alle aus dem Staate Sao Paulo exportierten Kaffeemengen. Der Ausfuhrzoll (surtaxe), welcher früher frs. 3 pro Sack betrug, wurde durch das Gesetz vom 25./8. 1908 auf frs. 5 erhöht; er wird durch die Regierung des Staates Sao Paulo erhoben, welche die Eingänge aus den ver- fändeten frs. 2½ pro Sack Kaffee ohne irgend welchen Abzug vom 1./7. 1913 ab an jedem Montag einer Woche an die Bevollmächtigten der Bankiers zur Verwendung für den Dienst der Anleihe abzuführen hat. 2) Durch Verpfändung der dem Staate Sao Paulo gehörigen, in europäischen Häfen lagernden Kaffeevorräten von ca. 3 200 000 Sack sowie der Erlöse aus dem Verkauf dieser Kaffeevorräte. 3) Durch die unbedingte Garantie der Regierung des Staates Sao Paulo. Zahlst. in Deutschland: Berlin: S. Bleichröder; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Schröder Gebrüder & Co., M. M. Warburg & Co.; Köln: Deichmann & Co. Zahlung der Zs. u. des Kapitals frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen Steuern, Stempeln u. sonstigen Abgaben der brasilian. Bundes-Regierung, des Staates Sao Paulo sowie der brasilian. Stadtverwaltungen in Deutschland zum Kurse von M. 20.40 für £ 1. Der für Deutschland bestimmte Teilbetrag von £ 1 000 000 wurde auf- gelegt 17./4. 1913 zu 97 %. Den Besitzern des noch ausstehenden Restbetrages der 5 % Gold- Anleihe von 1908, welcher am 1./7. 1913 zur Heimzahlung gelangte u. von dem an unver- losten deutsch gestempelten Stücken noch £ 677 570 in Umlauf waren, wurde ein Umtausch gegen Schuldverschreib. von 1913 in der Zeit vom 12./4.–17./4. 1913 gegen eine Umtausch- prämie von 3 % des Nominalbetrages angeboten. Kurs Ende 1913–1916: In Berlin: 98.90, 97.50*, –, 85 %. – In Frankf. a. M.: 98.70, 96*, –, 85 %. – In Hamburg: 98.85, 98*, –, 85 %. 5 % 2jährige Schatznoten, fällig 1./1. 1916. £ 4 200 000 in Stücken à £ 100, 500, 1000, 5000. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Die Rückzahl. der Noten erfolgt 1./1. 1916; die Regierung hat das Recht, die Noten schon vorher an einem Zinstermin nach vorangegangener 6 monat. Kündig. zu pari zurückzuzahlen. Bei Fälligkeit der Schatznoten am 1./1. 1916 urden nur 30 % in bar gezahlt, während für die restlichen 70 % neue 5 % Bonds zum Kurse von 95 % gegeben wurden; demgemäss erhielten die Besitzer am 1./1. 1916 für je £ 100 in bar £ 30 ferner einen Bond über £ 70 und weitere 3½ % bar als Kursdifferenz von 5 % auf £, 70. Sicherheit: Die Anleihe, für deren Kapital u. Zs. der Staat Sao Paulo volle Haftung übernommen hat, ist sichergestellt: 1. Durch eine allg. Schuld- verschreib. (General Bond) des Staates Sao Paulo. 2. Durch Verpfändung von frs. 2.50 des frs. 5 Gold betragenden Ausfuhrzolles (Surtaxe) pro Sack Kaffee auf alle in dem Staate Sao Paulo produzierten und oder aus demselben exportierten Kaffeemengen, welcher Zoll durch Gesetze Nr. 984 vom 29./12. 1905 u. Nr. 1127 vom 25./8. 1908 vorgeschrieben ist. Diese frs. 2.50 der Surtaxe, welche von der Regierung des Staates Sao Paulo erhoben wird, werden woöchentlich an die Bevollmächtigten in Santos der Herren J. Henry Schröder & Co., abgeführt, bis die gesamte Notenausgabe amortisiert ist. Die restl. frs. 2.50 pro Sack der Surtaxe sind bereits azugunsten der 5 % äusseren Goldanleihe des Staates Sao Paulo von 1913 verpfändet. 3. Durch Verpfändung zur II. Stelle im Range nach der zugunsten der 5 % Anleihe von 1913 estehenden ersten Verpfändung von ca. 3 200 000 Sack Kaffee, welche der Regierung des taates Sao Paulo gehören u. in europäischen Häfen eingelagert sind; die Warrants über