Königreich Serbien. 421 gekündigten 3½ % Anleihe von 1887 zum Umtausch angeboten, wobei die neue 3 % An- leihe zu 98 % angerechnet wurde; gleichzeitig fand eine Barsubskription zu 98.35 % statt. Kurs in Berlin Ende 1913–1916: 80, –*, –, 90 %. – In Frankf. a. M. Ende 1895–1916: 97.60, 97.20, 97.50, 94.50, 88, 88, 90.50, 95, 91.60, 91.50, 90.70, 90.50, 86.50, 84.50, 86.75, 85, 84.20, 81, 79.80, 80.10*, –, 90 %. Stadt Zürich. 3½ % Stadt-Anleihe von 1889. frs. 25 000 000 in Stücken à frs. 1000. Zs.: 31/5 0% Tilg.: Von 1890 ab durch Verl. am 31./5. per 30./11. bis spät. 1933. Verstärkung u. Totalkünd. AzZzulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., Deutsche Bank, Berliner Handels-Ges., Bank f. Handel u. Ind.; Darmstadt: Bank f. Handel u. Ind.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Fil. der Bank f. Handel uu. Ind. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke zum jeweiligen Tageskurse auf die Schweiz. Kurs Ende 1891–1916: In Berlin: 93.25, 98.25, 98.75, 101.25, 102, 100.75, 101, 98, –, –, 97.25, 100, –, –, –, –, —, 96, 97, –, 92, 92, 94.50, –*, –, 116 %. –— In Frankf. a. M.: 93.50, 98.25, 99, 101, 102.40, 100.70, 100.70, 97.70, 93.60, 93.80, 98, 99.70, 99.10, 98.50, 99, 98, 94.80, 95, 95.70, 94.50, 2, 92, 92.50, =*, –, 116 %. Königreich Serbien. Stand der Staatsschulden am 1./14. Jan. 1914: Betrag am Ende Bezeichnung der Anleihe Urspr. Betrag 1/14. 9353 1914 der Pilg, 2 % Lotterieanleighe . . frs. 33 000 000 frs. 21 070 000 1931 Tabak-Losanleihe „ „ 10 000 000 8 870 000 1953 4 % konv. Rente „. „ 355 292 000 „ 331 760 000 1967 5 % Monopolanleihie 00000 „ 990009 1952 4%%%――, „%%% 1956 7 % Gold 1750 009 000 „ 146 720 500 1959 aas 03 0%0 Abrechnung per 1904: Einnahmen Dinar 92 061 870.50, Ausgaben Dinar 85 478 786.54 „ 1905; 3 „ 87 676 427.23, „ 836 717 222.06 „ 1906: 4 „ 91 270 374 12 5 „ 87 335 649.74 „1907: = „ 94 824 117.52, 5 „ 88 689 952.90 „1908: 3 „ 95 293 792.83, 3 „ 93 877 335.16 Budget 1905: „ 88 046 000.=, „ 57 632 278.72 „„. 3 „ 89 207 072.52, „ 39 165 095.75 „ .. 3 „ 3 75 „ %088 „ 1908: 3 „ . 3 „ 95 778 76 „ 909 „ 103 644 104.– „ 103 323 648 1919 3 .„....... „ 115 072 843.37 „ „ .... „ 120 081 802.90 „ 1919: „124 22 211 „ „ „ . „ 124 120 357.= Durch Gesetz vom 8./20. Juli 1895 wurden sämtliche 5 % Serbische Anleihen zwangs- wWeise in eine neue 4 % Anleihe konvertiert. Zur Sicherstellung dieser Anleihe sind sämt- liche Garantien, welche für die bisherigen 5 % Anleihen verpfändet waren, bestellt, und zwar 2) die Reineinnnahme der Staatseisenbahnlinien Belgrad-Vranje, Nisch-Pirot, Semendria- Velika-Plana und Lapovo-Kragujewatz; b) die Einnahmen aus den Stempel- und Getränk- gebühren; e) das Erträgnis des Tabaksmonopols: d) die Zolleinnahmen; e) das Erträgnis der Obrtsteuer; f) das Erträgnis des Salzmonopols, nach Rückzahlung der hierauf haftenden BGalzbonds, ausserdem das Erträgnis des Petroleummonopols. Im Jahre 1899 sind an ttelle der verpfändeten Reineinnahmen der Staatseisenbahnen die Einnahmen aus den Monopolen für Zündhölzchen und Zigarettenpapier getreten. Mit der Verwaltung dieser Sicherheiten ist eine autonome Monopolverwaltung betraut, welche auf Grund des Gesetzes vom 8./20. Juli 1895 eingesetzt worden ist; der Verwaltungsrat dieser Monopolverwaltung besteht aus sechs Mitgliedern, von diesen sind vier serbische Untertanen, hiervon werden Zzwei dem Finanzminister von den Obligationsbesitzern vorgeschlagen. Die autonome Monopolverwaltung verwaltet selbständig die Monopole und die Einnahmen, welche für die 4 % Anleihe von 1895 als Pfand gegeben sind; zu diesem Behufe sind die Direktion der Serbischen. Staats-Eisenbahnen, sowie sämtliche Zollämter Serbiens unwiderruflich angewiesen, ihre ganzen Reineinnahmen jeden Monat, resp. jede 10 Tage, unmittelbar an die Monopolverwaltung abzuführen. Diese Einnahmen dürfen zu keinem anderen Zwecke als für den bestimmten Dienst verwendet werden; die Verwaltung ist jedoch ver- pPpflichtet, jeden-Monat der Staatshauptkasse alle jene Summen zu übergeben, welche ein Zwoölftel des Av. dtes- Zahlung der Annuität des konvertierten Anlehens erforderlichen Gesamtbetragesüßbersteigen. Aus diesen monatlichen Überschüssen wird der Verwaltungs- frat je ein Fünftel solange zurückbehalten, bis nicht die Verwaltungskasse über einen Fonds von mindestens Dinars 750 000 verfügt, der dazu bestimmt sein wird, die etwaigen Fehl- beträge der für ein Zwölftel des Bedarfes für den J ahresdienst der Anleihe erforderlichen