Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Summe per Monat zu ergänzen. Falls die Einnahmen der Monopolverw für den jähr- lichen Dienst der 4 % Anleihe von 1895 nicht ausreichen sollten, so ist die serbische Re- gierung verpflichtet, den Ausfall jeden Semesters aus anderen Einkünften zu ergänzen. Der Verwaltungsrat der autonomen Monopolverwaltung hat eine Übersicht der Jahres- abrechnungen, sowie auch der monatlichen Ausweise im Amtsblatt zu veröffentlichen, und zwar die Monatsausweise spätestens nach 15 Tagen und die Jahresrechnungen innerhalb 3 Monaten. Diese Ausweise werden auch in deutschen Zeitungen bekannt gegeben. 4 % amort. Serbische Staats-Anleihe von 1895. frs. 355 292 000 in Stücken a frs. 500, 2500, 5000 = M. 405, 2025, 4050. Zs.: 1./14. Jan., 1./14. Juli. Coup. per 1./14. Jan. 1915 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Durch Verl. am 1./14. April u. 1./14. Okt. per 1./14. Juli resp. 1./14. Jan. innerh. 72 Jahren. Zahlst.: Belgrad: Banque Nationale Privilegiee du Royaume de Serbie; Berlin: Berliner Handels-Ges.; Frankf. a. M.: Gebrüder Bethmann, von Erlanger & Söhne; Hamburg: Norddeutsche Bank in Hamburg; Paris: Banque Impeériale Ottomane. Zahl. der Coup. u. verl. Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von frs. 100 = M. 81. Beim Handel das Stück = M. 405. Kurs Ende 1896–1916: In Berlin: 66.50, 65, 61.50, 60.75, 62.40, 66.50, 76.60, 75.40, 78, 80.80, 82.70, 79.75, 76, 83.40, 84.90, 87,50, 79.20, 79.90, 69. 90*, 53 % In Frankf. a. M.: 66.20, 65, 60.80, 61, 61. 30, 75, 78. 10, 80. 30, 82.80, 79. 75, 76.40, 83.30, 84.90, 87.30, 79.10, 79.40, „%%. In Hamburg: 65. 60, 64.50, 60.75, 60, 61.50, 66.60, 74.50, 77.50, 80, 82, 79.50, 76, 83, 84.50, 87, 78 60, 79, 53 %. Leipzig: 65 61. 50, 60.75, 62.50, 67, 76.25, 75. 10, 78, 80, 82.70, 79.60, 76.60, 83 50, 84.75, 37.? 9, 79, –*, – 53 %. — In München Ende 1902–1916: 76. 40, 75, 77.80, 80. 25, 82. 50, 79. 50, – 838. 40, 85, 87. 40, 79, 79.50, –*, –, 53 %. Notiert auch in Breslau. Verj. der Coup. in 5 43 der verl. Stücke in 30 3 B. E- 5 % amort. Serbische Monopol-Gold-Anleihe von 1902. frs. 60 000 000 in Stücken a frs. 500. Zs.: 2./15. Febr., 2./15. Mai, 2./15. Aug., 2./15. Nov. Coup. per 2./15. Aug. 1914 u. folg. wurden in Deutschl. nicht bezahlt. Tilg.: Durch Rückkauf unter pari oder Verlos. 2./15. März u. 2./15. Sept. per 2./15. Mai resp. 2./15. Nov. mit jährl. ½ % innerh. spät. 50 J.; von 1908 ab Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Als Spez.-Garantie sind die Überschüsse der Netto- Einnahmen der autonomen Monopolverwalt. nach Zahl. der Annuität für die 4 % Anleihe von 1895 sowie die anderen durch das Gesetz v. 8./20. Juli 1895 bezeichneten Anleihen verpfändet. Als weitere Sicherheit dienen auf die Dauer von 10 J. die bisher noch nicht verpfändeten Einnahmen der Serb. Staatseisenbahnen mit dem Rechte auf hypoth. Verpfänd. dieser Linien. Wenn im Laufe dieser Zeit nach Zahlung der Annuität aller bisherigen Anleihen am Schluss der Abrechnungen jährl. ein Überschuss von frs. 2 500 000 für das Finanzministerium bleibt, so wird diese Hyp. gelöscht werden. Der ganze Dienst der Anleihe, die Zinszahlung, die Ein- lösung oder der Rüekkauf der Oblig. zum Zwecke ihrer Tilg. wird während der ganzen Dauer der Anleihe von der Verwalt. der autonomen Monopolverwalt. ausschliessl. ausgeübt. Zahlst.: Belgrad: Banque Nationale Privilegieée du Royaume de Serbie; Paris: Banque Imperiale Ottomane, Comptoir National d'Escompte, Banque Francaise pour le développement du Commerce et de PIndustrie, Österr. Länderbank, Société Financiere d'Orient, E. Hoskier & Co.; Berlin: Berliner Handels-Ges.; Amsterdam: „ Oyens & Cie.; Comptoir National d'Escompte; Genf: L'Union Financiere de Genève; Wien: Österr. Länderbank. Auf- gelegt in Paris 26./2. 1903 zu 90 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verl. Stücke in 30 J. (F.) 4½ % steuerfreie Goldanleihe von 1909. frs. 150 000 000 in 300 000 Schuldverschreib. zu frs. 500, ausgefertigt in Abschnitten über 1, 5 u. 10 Schuldverschreib. Zs.: 19. Mai/1. Juni, 18. Nov./1. Dez. Coup. per 18. Nov./1. Dez. 1914 u. folg. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Die Tilg. in Deutschl. geschieht zu einem Zinstermin, erstmalig zum 19. Mai/1. Juni 1910, halbjährl. im Wege freihändigen Rückkaufs dergestalt, dass die Semestralität frs. 3 750 000 beträgt, die Gesamtanleihe also innerhalb 50 Jahren zurückgezahlt wird. Der Rückkauf hat so zu erfolgen, dass ¾ des zur Tilg. bestimmten Betrags in Frankreich u. in Deutschland angekauft werden müssen, sofern der Börsenkurs der betr. Länder unter- halb des Nennwertes steht. Die Ankäufe in Deutschland dürfen nur durch die Berliner Handels-Ges. erfolgen. Ist freihänd. Rückkauf unterhalb des Nennwertes nicht möglich, so geschieht die Tilg. auf Grund halbjährl. stattfindender Auslos., welche in Belgrad 2 Mon. vor den halbjährl. Zinsterminen zu geschehen hat. Falls die Tilg. im Wege des Rückkaufs erfolgt, sind die durch Kauf unter dem Nennwert gemachten Ersparnisse sofort zu weiteren Rückkäufen zu verwenden; verstärkte Verlos. u. Gesamtkündig. jederzeit zulässig. Sicher- heit: Zur Sicherheit der Anleihe hat die serbische Reg. die ihr gebührenden Überschüsse der reinen Einnahmen der serb. autonomen Monopolverwalt., welche aus den reinen Ein- nahmen der Monopole u. des Stempels herrühren u. von der autonomen Monopolverwalt. verwaltet werden, sowie die Einnahmen aus den Zöllen, welche von den dem Finanz- ministerium unterstellten Agenten gemäss den Gesetzen v. 8./20. Juli 1895 u. v. 2. Okt. 1899 der autonomen Monopolverwalt. ausgefolgert werden, verpfändet. Unter den Überschüssen sind diejenigen Summen zu verstehen, welche der autonomen Monopolverwalt. verfügbar bleiben, nachdem diese die Geldbeträge entnommen hat, welche für den Dienst der 4 % unifizierten Anleihe von 1895, der anderen im Gesetz vom 8./20. Juli 1895 vorgesehenen Anleihen, der durch das Gesetz vom 26. Juli/8. Aug. 1902 geschaffenen 5 % Anleihe u. der durch das Gesetz vom 14./27. Dez. 1906 geschaffenen 4½ % Anleihe erforderlich sind. In- soweit die Überschüsse danach nicht ausreichend sein sollten, den Dienst der Anleihe von 1909 zu decken, sind die allgemeinen Einkünfte des Staatsbudgets dazu zu verwenden.