468 Ausländische Banken, Hypothek en-Banken und Sparkassen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Bilanz am 31. Dez. 1916: Aktiva: Garantie-F., Verpflichtungen 1 250 000, Kassa 1485, Bankguth. 35 618, Amort.-Darlehen 7 967 300, kündbare Darlehen 3 199 270, unbez. Zs. 247 265, Inventar 3385, Debit. 1 753 442, im eigenen Besitz befindliche Oblig. 1 412 400. – Passiva: Grund-F. 1 250 000, Garantie-F. 1 250 000, R.-F. 625 000, Disp.-F. 150 000, unkündbare Oblig. 7 619 000, kündbare Oblig. 1 619 000, noch nicht bezahlte Zs. 56 547, Kredit. 3 115 970, Vortrag aus 1915 76 781, Reingewinn 107 867. Sa. Kr. 15 870 165. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gehälter 20 164, Unk. 30 0688, Reingewinn 107 867. Sa. Kr. 158 119. – Kredit: Zs. Kr. 158 119. Gewinn-Verwendung: Vortrag aus 1915 76 781, Gewinn 1916 107 867, zus. 184 648, hiervon 8 % Div. 100 000, Vortrag Kr. 84 648. den 8998–1916 5% ĩgGooo „, 8, 8, 8 %. Internationale Bank in Luxemburg (Luxemburger Bank) mit Filiale in Metz u. Kom mandite in Berlin. Gegründet: 8./3. 1856. Dauer: 99 Jahre v. 8./3. 1856 ab. Zweck: Betrieb von Bank- geschäften aller Art. Ferner ist die Bank zur Notenausgabe berechtigt. Die Gesamtausgabe von Banknoten darf ohne Genehmig. der Grossh. Luxemb. Staats-Reg., solange die erste Serie von frs. 40 000 000 nur ausgegeben ist, den doppelten Betrag des jeweilig eingezahlten A-K. nicht überschreiten. Bei der Ausgabe weiterer Serien Aktien soll die Banknoten-Em. in ein- facher Progression ihren Fortgang nehmen. Der Totalbetrag der auszugebenden Banknoten darf niemals den Betrag der vorhandenen, statutenmässig diskontierten oder gekauften Wechsel und der Barvorräte der Bank übersteigen. Zur Einlösung der Noten ist stets ein hierzu ausschl. bestimmter Barvorrat an geprägten Münzen, Gold- u. Silberbarren bereit zu halten, welcher mind. einem Drittel des Betrages sämtl. in Umlauf befindl. Noten gleichkommen muss. Durch Gesetz vom 3. August 1914 ist bestimmt worden: 1. dass die Scheine der Internationalen Bank in Luxemburg als gesetzliches Geld, sowohl von den Staatskassen als von Privaten angenommen werden, 2. dass die Internationale Bank vorläufig von der Verpflichtung ent- bunden ist, diese Scheine einzulösen, 3. dass die Verausgabung der Bank auf die Summe von Fr. 6 250 000 beschränkt ist u. 4. dass die Internationale Bank als Garantie Effekten u. Wertpapiere, die durch den General-Direktor der Finanzen genehmigt werden und dem Betrage der im Umlauf befindlichen Banknoten entsprechen müssen, bei der Generalkasse zu hinterlegen hat. Ferner darf die Bank Hypoth.-Geschäfte betreiben und zwar nur zur ersten Stelle. Das Kapital muss wenigstens frs. 2000 und soll höchstens die Hälfte des Wertes der Immobil. betragen, welche zum Unterpfand bestimmt werden. Industrielle Werte sind von der Hypoth.-Garantie ausgeschlossen. Gegen diese Ausleihungen ist der Bank gestattet, bis zum Betrage der von ihr dargeliehenen Kapitalien Oblig. auszugeben. Der Betrag, bis zu welchem die Bank aus eigenen Mitteln Kapitalien auf Hypoth. darzuleihen verpflichtet ist, soll den zwanzigsten Teil des eingezahlten A.-K. und niemals frs. 1 000 000 übersteigen. Auch ist die Bank berechtigt, Darlehen an Gemeinden, Korporationen und Syndikate auch ohne hypoth. Sicherheit zu gewähren und bis zum Betrage der denselben dargeliehenen Kapitalien Oblig. auszugeben. Der Betrag dieser Darlehen zus. mit den hypoth. Darlehen soll die festgestellten Grenzen nicht überschreiten. Die Bank ist verpflichtet, der Grossh. Staats-Reg. u. den in dem Grossherzogtum zu gründenden Vorsichts-Instituten die in das Bankgeschäft einschlagenden Angelegenheiten unentgeltlich zu besorgen, mit denselben in lauf. Rechnung zu treten und Gelder bis zum Betrage von frs. 500 000 gegen 4 % jährl. Verzinsung sowohl von denselben anzunehmen als auch ohne weitere Sicherstellung denselben darzuleihen. Kapital: frs. 25 000 000 in 100 000 Aktien à frs. 20% Die Verwalt. ist befugt, das Grund- kapital der Bank sukzessive bis auf frs. 100 000 000 Höhen. Die Gründerrechte wurden bei der letzten Em. von frs. 5 000 000 im Aug. 1900 abgelöst. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im Mai. Stimmrecht: Jede Aktie hat 1 St., Maxim. 400 St. für einen Aktionär, ausserdem noch in Vertretung 400 St. Nur auf Namen eingetragene oder bei der Bank gegen Depotschein hinterlegte Aktien sind stimmberechtigt. Gewinn-Verteilung: Von dem 4 % des A.-K. übersteigenden Reingewinn werden jährl. mind. 10 % zum R.-F. abgeführt, bis derselbe 25 % des A.-K. beträgt. Der R.-F. ist bestimmt, den Aktien 4 % Div. zu ergänzen, wenn der Gewinn dazu nicht hinreicht, aber nur solange er dadurch nicht unter 10 % des A.-K. gebracht würde. Im Falle er zur Deckung von Verlusten in Anspruch genommen wird, fällt jede Div. über 4 % solange weg, bis der R.-F. wieder zur Höhe von 25 % des A.-K. angewachsen ist. Die Verwalt. kann den R.-F. auch noch höher anwachsen lassen. Bilanz am 31. Dez. 1916: Aktiva: Kassa 2 855 164, Coup. u. Sorten 16 561, Wechsel 57 889 788, Effekten 5 957 417, Konsort.-Beteilig. 2 018 941, Reports u. Lombard 9 813 317, Beteilig. bei auswärt. Bankhäusern 7 637 500, Hypoth.-Kasse 211 194, Kto-Korrent-Kto 32 992 206, Aval-Kto 5 836 444, Konto a nuovo 130 203, Immobil. 3 169 642. – Passiva: A.-K. 25 000 000, R.-F. 7 650 000, do. der Hypoth.-Kasse 20 776, Delkr.-Kto 1 000 000, Konto a nuovo 182 625, Depos. 5 388 824, Banknoten 6 250 000, Kto-Korrent-Kto 73 003 333, Aval-Kto 5 836 444, Tratten 1 993 209, alte Div. 58 702, Reingewinn pro 1916 2 144 464. Sa. frs. 128 528 378.