Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Pester Ungarische Commercial-Bank in Budapest V, ifdeé ufeea ?. (Pesti magyar kereskedelmi bank.) Gegründet: 14./10. 1841. Dauer bis zum Jahre 2000. Neuestes Statut vom 17./2. 1912. Zweck: Betrieb von Bank- u. Handelsgeschäften jeder Art; sie ist berechtigt, Hypoth.- Darlehen an Eigentümer unbewegl. Güter mit Inbegriff von Häusern auf lange oder kurze Frist zu gewähren, deren Rückzahlungen sowohl auf einmal, als auch in Raten oder An- nuitäten bedungen werden können, ferner Darlehen an den Staat oder an staatl. Anstalten (Unternehmungen), an Municipien, Städte, Gemeinden und andere zur Ausschreibung von öffentl. Lasten berechtigte Korporationen, soweit dieselben zur Aufnahme solcher Darlehen durch das Gesetz oder durch gesetzmässig erwirkte Bewilligung berechtigt sind, nicht nur gegen hypoth. Sicherstellung, sondern auch ohne solche, gegen Zusicherung der Verzinsung und Rückzahlung mittels Umlagen oder sonst. Einnahmen, event. gegen andere Sicher— stellungen; ferner Unternehm. oder Ges., welche die Verbesserung von Grund und Boden die Herstellung, Erhaltung oder den Betrieb von Kommunikationsmitteln, welcher Art immer, zu Wasser oder zu Lande, oder deren Bauausführungen zum Zwecke haben, zu unterstützen, indem sie diesen Unternehm. oder Ges. Kredite oder Darlehen gegen Bedeckung durch Hypoth., Faustpfänder oder andere Sicherstellung, insbes. auch gegen Garantie, welche von Landes-, Bezirks- und Ortsgemeinden oder in sonst zulänglicher Weise geleistet werden, gewährt. Auf Grund dieser Darlehensgeschäfte ist die Bank berechtigt, bis zur Höhe der Summen, welche die Darlehensnehmer aus diesen Geschäften der Bank schulden, Pfandbr. oder zinstragende Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.), welche im Wege der Verl. zurück- gezahlt werden, auszugeben. Zur besonderen Sicherstellung der Pfandbr. und Kommunal- Oblig. dienen die gesamten Forder., auf Grund deren Pfandbr. resp. Kommunal-Oblig. emittiert werden, ferner der Spezialsicherstellungs-F. und gleichberechtigt mit den andern Gläubigern das A.-K. und die R.-F. der Bank. Die Pfandbr. und Kommunal-Oblig. der Bank geniessen in Ungarn Steuerfreiheit und stellen mündelsichere Wertp. dar. Der Sicherstellungs-F. betrug Ende 1916 für die Pfandbr. K 16 660 000, für die Komm.-Oblig. K 16 856 000; ordentl. R.-F. K 80 000 000, ausserord. R.-F. K 38 500 000, Div.-R.-F. K 34 500 000 inkl. Zuweisung pro 1916. Nach der Statutenänd. v. 18./2. 1911 ist die Bank berechtigt, auf Grund der ihr Eigentum bildenden Forder. u. Effekten verzinsliche Rentenscheine auszugeben, welche auf Über- bringer lauten u. im Wege der Verlos. getilgt werden. Der Betrag der in Umlauf be- findlichen Rentenscheine kann niemals den Wert jener Forder. u. Effekten übersteigen, auf Grund welcher dieselben ausgegeben wurden: die jährlichen Zs. der Forder. u. Effekten, u. wenn es sich um durch Annuitäten zahlbare Forder. handeln sollte, die jährliche Tilgungsannuität, müssen so viel betragen, dass die jährliche Einnahme den jährlichen Zs. u. Amortisationsbedarf der ausgegebenen Rentenscheine vollkommen decke. Wenn der Stand der der Em. zur Grundlage dienenden Forder. u. Effekten sich verringert, so hat die Ges. eine entsprechende Quantität Rentenscheine aus dem Umlaufe zu ziehen. Die als Grundlage der Ausgabe von Rentenscheinen dienenden Forder. u. Effekten müssen das vollkommen lasten- u.- anspruchsfreie Eigentum der Bank bilden u. können für keinerlei andere Verbindlichkeit verhaftet, oder zu einer anderen Bestimmung verwendet werden. Die als Grundlage der Ausgabe von Rentenscheinen dienenden Effekten u. die auf die Forder. bozüglichen sämtlichen Urkunden sind von dem sonstigen Vermögen der Bank ab- gesondert zu verwalten u. unter der Gegensperre eines kgl. Notars zu verwahren. Kapital: K 80 000 000, in Aktien à K 1000 nach Erhöhung um K 15 000 000 lt. Beschluss der a. o. G.-V. v. 21./12. 1916. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. 4 % steuerfreie Pfandbriefe, Serie II. K 20 000 000 in Stücken à K 200, 1000, 2000, 10 000, Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Durch Auslos. innerh. 50 Jahren. Zahlst.: Berlin: Nationalbank für Deutschl.; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, Karlsruhe: Veit L. Homburger; Wien: Österr. Länderbank; Budapest: Ge- sellschaftskasse. Die Zahlung der Coup. u. verl. Stücke erfolgt ohne jeden Abzug in Deutschl. zu dem jeweilig notierten Kurse von kurz Wien. 1 K = M. 0.85. Aufgelegt in Berlin und Hamburg K 6 000 000 am 9./4. 1896 zu 98.75 %. Kurs Ende 1896–1916: In Berlin: 99.50, 99.75, 98.75, 95, 92.50, 92.50, 98.75, 99.50, 98.75, 97.50, 96.75, 92.25, 93.50, 93.50, 93, 92.20, 85, 86, 85.25*, –, 63 %. – In Hamburg: 99.50, 99.25, 98.40, 95, 92.50, 92.50, 98.75, 97.50, 96.75, 92.25, 93.50, 93.50, 93, 92.50, 85.40, 86, 85.25*, – 63 %. 4 % steuerfreie Pfandbriefe, Serie III. K 30 000 000 in Stücken à K 200, 1000, 2000, 10 000. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Durch Ankauf oder durch Verl. innerh. 50 Jahren. Die erste Verl. fand im Juli 1898 statt; Verstärkung und Totalkünd. mit 6 mon. Frist jederzeit zulässig, doch muss die Verfallzeit der solcher Weise zur Einlös. gelangenden Pfandbr. wenigstens 12 Monate, vom Tage der Ausstellung des Pfandbr. an gerechnet, betragen. Zahlst.: Berlin: Nationalbank für Deutschl.: Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Hannover: Ephr. Meyer & Sohn; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Wien: Österr. Länderbank; Budapest: Ges.-Kasse. Zahlung der Zs. u. der verl. Stücke in Deutschland ohne jeden Abzug zum jeweilig notierten Kurse von kurz Wien. 1 K = M. 0.85. Eingeführt in Berlin im Okt. 1897: erster Kurs am 25./10. 1897: 99.75 %; in Hamburg am 22./2. 1899 zu 98.75 %. Kurs: In Berlin *