„„„....... „. ― * Ausländische Banken, Hypotheken- 3anken und Sparkassen. sowie auch von Assignationen auf Abheb. von Geld; i) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechn. von zinstragenden Staatspapieren, Aktien u. Obligat., die von der Regierung garantiert sind; k) Ankauf u. Verkauf f. eigene Rechnung von Oblig. u. Pfandbriefen von Bodenkreditbanken, Landschaften, Städten, Akt.-Ges., sowie auch von Anteilen u. Akt., die von der Reg. nicht garantiert sind; J) Eröffn. in Kommis. v. Subskription auf Landschafts-, Stadt- u. Kommunal- Anleihen, auf Akt., Oblig., Anteile, Pfandbriefe, deren Emission von der Regier. genehmigt ist; m) die Annahme von Summen als Depositum ohne Frist, auf unbestimmte Fristen, sowie auch auf Kontokorrents; n) Annahme von Wertpap. jeder Art u. von anderen Wert- sachen zur Aufbewahr. f. eine bestimmte Vergütung; o) Verpfändung von eigenen Wertpap. u. Rückverpfänd. von Wertpap. in anderen Kreditinstitutionen. Die Geschäfte zu „ sind nur in bestimmtem Verhältnis zum A.-K. zulässig. Ausserdem gilt generell die Ein- schränkung, dass der Gesamtbetrag der von der Bank u. von ihren Zweigniederlass. als Depositen u. auf Kontokorrents übernommenen Summen, der rückdiskontierten Wechsel, der ausgegeb. Verbindlichkeiten u. aller anderen übernommenen Geldverbindlichkeiten Unter keinen Umständen die eigenen Kapitalien der Bank, d. h. das Grundkapital und den R.-F. mehr als um das Zehnfache übertreffen darf. Die Bank darf nur solche Immobil. erwerben, welche sie für ihre eigenen Lokalitäten oder für die Lokalitäten ihrer Zweigniederlass. u. für die Erricht. von Lagerräumen notwendig braucht, jedoch nur mit Genehmigung der G.-V. der Aktionäre. Der Ankauf ihrer eigenen Aktien sowie die Gewährung von Darlehen auf diese Aktien sind der Bank verboten. Kapital: Rbl. 30 000 000 in 120 000 Aktien à Rbl. 250, in Stücken über je 1, 2, 5 oder 10 Aktien. Anfangs Rbl. 2 400 000, erhöht im J. 1905 auf Rbl. 4 000 000, lt. Beschl. der G.-V. v. 31./12. 1906 a. St. auf Rbl. 7 000 000 It. Beschl. der ausserord. G.-V. v. 28./1. 1909 a. St. auf Rbl. 10 000 000 u. It. Beschl. der a. o. G.-V. v. 24./6. April 1910 auf Rbl. 12 500 000. Die a. o. G.-V. v. 16./29. April 1912 beschloss, das A.-K. um Rbl. 7 500 000 auf Rbl. 20000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche v. 1./1. 1912 ab div.-ber. sind, wurden den Besitzern von alten Aktien im Ver- hältnis von 3: 5 zum Preise von Rbl. 517 pro Stück, wobei auf die in Deutschland bezog. Stücke der deutsche Reichsstempel mit M. 12.60 pro Stück zu zahlen war, zum Bezuge angeboten. Bei dem Bezuge der neuen Aktien war die volle Einzahl. von Rbl. 517 spät. am 19. Mai/1. Juni 1912 zu erlegen. Die a. o. G.-V. vom 25. Okt./7. Nov. 1916 beschloss, das A.-K. um Rbl. 10 000 000 auf Rbl. 30 000 000 zu erhöhen. Die neuen Aktien, welche v. 1./1. 1917 ab div.-ber. sind, wurden den Besitzern von alten Aktien im Verhältnis von 2: 1 zum Preise von Rbl. 470 für die Aktie zum Bezuge angeboten. Um die Rechte der deutschen Inhaber von Aktien, welche ihr Bezugsrecht unter den bestehenden Verhältnissen nicht ausüben konnten, zu wahren, forderte die Deutsche Bank die Inhaber von-Aktien, welche ihr Bezugsrecht wahr- genommen zu werden wünschten, auf, ihre Aktien bei ihr zu hinterlegen. Die Deutsche Bank beabsichtigt, den durch die nichtmögliche Ausübung des Bezugsrechtes erlittenen Schaden für die Hinterleger bei dem Reichskommissar zur Erörter. von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland anzumelden und im Namen der Hinterleger geltend zu machen. Die Aktien können auf Wunsch der Aktionäre auf den Namen oder auf den Inhaber lauten. Geschäftsjahr: Kalenderj. a. St. Gen.-Vers.: spät. im Mai. Hinterlegungsfrist in Berlin bei der Deutschen Bank mind. 7 Tage vor dem G.-V.-Tage. Stimmrecht: mind. 20 Aktien; f. 20 Akt. = 1 St., f. 60 Akt. = 2 8......... 3 St., f. 240 Akt. = 4 St., f. 400 u. mehr Akt. = 5 St. Abwesende Aktionäre, welche Stimmrecht besitzen, können dasselbe anderen, gleichfalls stimmberechtigten Aktionären Übergeben; jedoch ist es keinesfalls gestattet, dass eine Person mehr als 2 Vollmachten oder mehr als 10 St., inkl. der eigenen, besitzt. Die in Briefform zu kleidenden Vollmachten müssen dem Vorst. spät. 3 Tage vor der G.-V. vorgelegt werden. Gewinn-Verteilung: mind. 10 % dem R.-F., 5 % (jedoch mind. Rbl. 15 000) an den Vorst., 2 % an A.-R. Der Restbetrag wird, soweit er 8 % auf das Grund-Kap. nicht übersteigt, als Div. verteilt. Von den darüber hinaus erzielten Gewinn 66 % an die Aktionäre, 6 % an Vorst., 3 % an A.-R. u. 25 % an die Angestellten. Der A.-R. verwendet von seiner Vergüt. jährl. Rbl. 20 000 zur Deckung der mit der Revision der Filialen verbundenen Ausgaben. Die Zuführ. zum R.-F. können eingestellt werden, wenm er % des gesamten Grund-Kap. der Bank ausmacht. Der R.-F. wird in Staats- oder anderen von der Regier. garantierten Papieren angelegt. Bilanz am 1. Jan. 1914 a. St.: Aktiva: Kassa 5 143 635, lauf. Rechnungen: 1) in der Staatsbank 2 394 969, 2) in Privatbanken 3 007 121, Discont v. Wechseln mit 2 Unterschr. 54 664 531, do. von Solawechseln gedeckt durch Wertp., Waren usw. 1 280 696, do. von Sola- wechseln gedeckt durch Immobil. 308 360, do. von ausgelosten Wertp. u. lauf. Coup. 556 068, Spez.-Rechnung. gegen Unterpfand von a) garant. Wertp. 7 180 766, b) nichtgarant. do. 20 769 927, 0c) Wechseln 27 924 902, d) Waren 27 936 7 90, Vorschüsse gegen Unterpfand v. a) garant. Wertp. 1 092 053, b) nichtgarant. do. 254 264, Vorschüsse gegen Handels-Dokumente u. Edelmetalle 74 300, ausländ. Wechsel u. Kauf u. Verkauf von Edelmetallen 474 015, Effekten der Bank 1) garantierte 10 865 624, 2) nichtgarant. 2 207 884, Kto der Zentrale mit den Fil. 23 325 275, Korrespondenten der Bank: 1) „Loro', Kredit geg. Wechsel 14 974 656, do. do. Waren 5 579 779, do. gar. Wertp. 76 527, do. nichtgar. Wertp. 56 880 331, do. Blanko-Kredite 7 831 909, 2) „Nostro“ 2 967 487, protest. Wechsel 4591, verfallene Vorschüsse 103 613, Staats-Gewerbesteuer 424 851, noch zu verrechnende Auslagen 19 717, Immobil. 4 048 356, Mobil. 577 587, transitor. Summen 3 353 730. – Passiva: A.-K. 20 000 000, R.-F. 10 000 000, Freiw. Res.-F. 1 000 000, Div.-R.-F.