494 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. und anderen Schuldverschreib. der Ges., von Wertpapieren, Devisen, Münzen, edlen Me- tallen, ferner sonstigen Waren; das Finanzierungsgeschäft von Wertpapieren etc. Aktienkapital: K 48 000 000 = M. 40 800 000 = frs. 50 400 000 in 120 000 Aktien à K 400 = M. 340 = frs. 420, nach Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 24./2. 1917 um K 16 000 000; die neuen Aktien sind vom 1./1. 1917 ab div.-berechtigt. Die letzte Kapitalserhöhung erfolgte wegen der Fusion mit der Ungarischen Ansiedlungs- u. Parzellierungs-Bank A.-G. Gegen eine Aktie der Ungar. Ansiedlungs- u. Parzellierungs-Bank von Nom. K 200 wurde eine Aktie der Ungar. Agrar- u. Rentenbank von Nom. K 400 in Umtausch gegeben. Pfandbriefe. Die Pfandbr. werden, wie oben angeführt, auf Grund des Ges.-Art. XXXVI vom Jahre 1876 und XXX vom Jahre 1889 ausgegeben. Zur Sicherheit der Pfandbr. dienen ausser den erworb. Hypoth.-Forder. ein Spez.-Sicherstell.-F. von mind. K 3 000 000, (31./12. 1916: K 4 000 000) der stets 5 % des Pfandbr.-Umlaufes betragen muss, u. ausserdem das ganze Vermögen der Bank. Die Pfandbr. sind pupillarsicher, sind bei der OÖOsterr.-Ungar. Bank belehnbar u. konnen zum Erlage von Heirats-Kautionen im österr. u. ungar. Heere verwendet werden. 4½ % Pfandbriefe Serie A, seit 1899 ausgegeben. In Umlauf 31./12. 1916: K. 76 491 600. Stücke à K 200, 1000, 2000 u. 10 000. Zs.: vierteljährl., am 1./2., 1./5., 1./8. u. 1./11. Jetzt u. künftighin ohne jeden Steuerabzugstempel und spesenfrei. Tilg. innerh. 50 Jahren durch Verl. 1./2. u. 1./8. per 1./5. resp. 1./11. Verstärkte Verl. vor 1./1. 1908 nur nach Massgabe ausserord. Rückzahlungen der Hypoth.-Schuldner zulässig. Zahlst.: Budapest: Gesellschafts. kasse u. Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank; Wien: Union-Bank; Berlin: Berliner Handels- Ges., A. Schaaffh. Bankver.; Frankf. a. M.: Deutsche Eff.- u. Wechsler-Bank; Amsterdam: Amsterdamsche Bank, Wertheim & Gompertz; London: Glyn. Mills, Currie & Co. K 12 000 000 wurden von einem Konsortium (Union-Bank, Ungar. Escompte- u. Wechsler-Bank, Berl. Handels-Ges.) am 25./7. 1899 zu 99.80 % aufgelegt. Kurs in Wien Ende 1900–1914: 97, 97, 100.50, 100.10, 101.25, 100, 100, 97, 97, 98, 98.50, 97.75, 90, 90.25, – %. Verj. der Coup. in 6, der Stücke in 20 J. Weinbau-Oblig. Diese Oblig. werden im Sinne des § 16 des Ges.-Art. V vom Jahre 1896 zum Zwecke der Geldbeschaffung für Darlehen emittiert, welche zur Regenerierung der durch die Reblaus verwüsteten Weingärten durch eine vom ungar. Ackerbauminister ernannte Kommission bewilligt werden. Zur besonderen Sicherstellung dieser Oblig. dient ein im Sinne des Gesetzes, ausschliesslich zu diesem Zwecke gegründeter, unter staatl. Verwaltung stehender R.-F., aus welchem die rückständigen Zs. und Annuitäten gedeckt und zu gunsten desselben diese Rückstände sodann durch die königl. ungar. Finanz-Direktionen in gleicher Weise wie bei den direkten Steuern eingetrieben werden. Das Staatsärar ist verpflichtet, diesen R.-F. in der Höhe des Betrages der einjährigen Zs. und Annuitäten zu erhalten, event. vor jedem Fälligkeitstermine zu ergänzen. Hierdurch ist diesen Oblig. der Charakter von Staats-Oblig. verliehen. Ein vom Finanzminister entsendeter Reg.-Kommissar ist betraut zu kontrollieren, dass das Geldinstitut Oblig. nur bis zur Höhe der denselben als Grundlage dienenden Darlehens-Forder. emittiere und dass die Zs. und Annuitäten zur Einlösung der fälligen Coup, und verl. Titres verwendet werden. Die Weinbau-Oblig. sind pupillarsicher, sind bei der OÖsterr.-Ungar. Bank belehnbar und können zum Erlage von Heirats-Kautionen im österr. u. ungar. Heere verwendet werden. Nach den Bestimmungen des Ges.-Art. V vom Jahre 1896 ist die Bewilligung von Weinbau-Darlehen mit dem 31./12. 1910 eingestellt. 4 % Weinbau-0blig, seit 1898 ausgegeben. Bis 31./12. 1916 sind begeben K 22 700 000, hiervon unverlost in Umlauf 31./12. 1916: K 2 405 200. Stücke à K 200, 2000 u. 10 000. Zs.: 1./6. u. 1./12. Die Oblig. u. Zs.-Coup. sind lt. zitierten Gesetzes von der Kapitalszinsen- u. Renten- steuer, sowie dem allgemeinen Einkommensteuer-Zuschlag und der Coup.-Stempelgebühr, ferner von jeder sonst. Stempelpflicht, von allen Gebühren und Steuern befreit und wird den- selben auch für die Zukunft die volle Stempel-, Gebühren- und Steuerfreiheit zugesichert. Tilg. innerh. 20 Jahren durch Verl. am 1./12. per 1./6. des folgenden Jahres; verstärkte Verl. und Totalkünd. vorbehalten. Kurs an der Wiener Börse (seit 14./2. 1898 notiert) Ende 1898 bis 1914: 96.50, 95.50, 94, 94, 96.75, 98, 98, 96, 96, 93.50, 93.50, 94.25, 96, 95.50, 94.25, 94.50, –* %. Auch in Amsterdam notiert. Verj der Stücke in 20 J., der Coup. in 6 J. Rentenscheine. Die Ges. emittiert Rentenscheine auf Grund statutengemäss erworbener Forder. und Werte, wenn dieselben unbelastet und zu einer spec. Bedeckung nicht heran- gezogen worden sind. Die Nominalsumme der jeweilig im Umlaufe befindl. Rentenscheine darf niemals den Gesamtbetrag der Darlehen und den Erwerbungspreis der Wertpapiere überschreiten, welche zu deren Bedeckung dienen. Die Annuität der umlaufenden Renten- scheine muss durch mind. gleich hohe Annuitäten-Eingänge aus der Emission zugrunde liegenden Darlehen und Wertp. volle Deckung finden. Die Rentenscheine werden lt. Erlass sämtl. ungar. Minister in allen Zweigen der Verwaltung und des Justizwesens als Geschäfts- kautionen und Vadien angenommen und sind bei der Osterr.-Ungar. Bank belehnbar. 4½ % Rentenscheine zu 102 % rückzahlbar, seit 1898 ausgegeben. Begeben bis 37./12. 1916: K 36 000 000, hiervon unverlost in Umlauf 31./12. 1916: K 30 955 200. Stücke à K 200, 2000 u. 10 000. Zs.: vierteljährlich, 1./2., 1./5., 1./8. u. 1./11. Coup.-Einlösung im Sinne des Gesetz- Art. XXII vom Jahre 1875 § 6, ohne Abzug der Kapitals-Zs. u. Rentensteuer. Tilg. innerh. 50 Jahren durch Verl. 1./2. per 1./5. zu 102 %; verstärkte Verl. und Totalkünd. mit mind. 3 monat. Frist vorbehalten. Zahlst.: Budapest: Ges.-Kasse u. Ungar. Escompte- u. Wechsler- Bank; Wien: Union-Bank. Kurs an der Wiener Börse (nhotiert seit 20./7. 1898) Ende 1898–1914: