Ausländische Industrie-Gesellschaften. neuen Aktien die Nr. 20 001–80 000. Es ist den Inh. der Aktien zu Rbl. 250 freigestellt kostenfrei für je 2 Aktien einen Abschnitt über 2 Aktien von je Rbl. 250 in Petersburg, Berlin u. Amsterdam einzutauschen; ebenso ist ein Umtausch von 2 u. mehrfachen Ab.- schnitten in Aktien zu Rbl. 250 in Petersburg zulässig. Anteilscheine u. Aktien lauten auf den Namen, sind aber durch Indossement übertragbar. Diese Übertragung ist überdies durch ein jeder Aktie u. jedem Anteilschein beigegebenes Transfertschreiben zu dokumentieren. Urspr. A.-K. Rbl. 3 000 000 in 600 Abschnitten zu je Rbl. 5000; erhöht auf Grund der Beschl. des Ministerkomitees, Allerhöchst bestätigt unterm 5./11. 1880, 22./5. 1881, 19./3. 1882 u. 25./11. 1883 a. St. um Rbl. 1 000 000, Rbl. 2 000 000, Rbl. 4 000 000, eingeteilt in zus. 1400 Anteilscheine zu je Rbl. 5000, u. Rbl. 5 000 000, eingeteilt in 20 000 Aktien zu je Rbl. 250. Weiter erhöht auf Grund des Beschl. der G.-V. vom 18./6. 1911, Allerhöchst genehmigt am 1911 à St. um Rbl. 15000 000, eingeteilt in 60 000 Aktien zu je Rbl. 250, so dass jetzt das A.-K. Rbl. 30 000 000 beträgt. In der G.-V. vom 20. Mai/2. Juni 1914 konnte die Frage der Erhöhung des A.-K. um Rbl. 10 000 000 nicht mit der lt. Statut erforderlichen M-Mehrheit der Stimmen entschieden werden. Deshalb wurde eine zweite G.-V. auf 25. Sept./8. Okt. 1914 einberufen, welche über die gleiche Kapitalserhöhung beschliessen sollte. Die G.-V. v. 11./8. 1916 beschloss, das A.-K. um Rbl. 15 000 000 auf Rbl. 45 000 000 zu erhöhen. Den Besitzern von alten Aktien wurde das Bezugsrecht auf die neuen Aktien von Ende Oktober bis Anfang November 1916 eingeräumt. Jeder Zeichner junger Aktien musste bei Ausübung des Bezugsrechts den Nachweis führen, dass die von ihm hinterlegten alten Aktien seit dem Kriegsausbruch nicht im Besitz feindlicher Untertanen gewesen sind. Auf je 2 alte Aktien konnte eine neue Aktie, die vom 1./7. 1916 ab div.-berechtigt ist, zum Preise von Rbl. 1025 pro Aktie zu Rbl. 250 bezogen werden. Insgesamt konnten 3911 neue Aktien nicht bezogen werden; der grösste Teil dieser neuen Aktien dürfte wohl auf deutsche Inhaber alter Aktien entfallen. Diese nicht bezogenen Aktien wurden nochmals den alten Alktionären, soweit sie nicht Untertanen feindlicher Staaten waren, zum Bezuge angeboten. Die Vollzahlung der Aktien im Betrage von Rbl. 1025 pro Aktie mit 6 % Zs. für die Zeit vom 22 /12. 1916 bis zum Zahlungstage musste bis zum 21./2. 1917 erfolgt sein, widrigenfalls das Bezugsrecht auf die neuen Aktien erlosch. 3 4½ % Gold-Anleihe von 1897: M. 21 600 000 = Gold-Rbl. 6 665 760 in Stücken à M. 1000, 2000, 5000. Der Restbetrag zur Rückzahlung zum 1./14. Okt. 1916 verlost. Zs.: 1./14. April, 1./14. Okt. Coup. per 1./14. Okt. 1914 u. folg. sowie die zur Rückzahlung per 1./14. Okt. 1914 u. folg. verlosten Stücke wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Durch Verlos. am 1./14. Juli per 1./14. Okt. vom Jahre 1902 ab nach einem Tilg.-Plane innerhalb längstens 195 Jahren. Sicherheit: Die Oblig. sind sichergestellt a) durch sämtliche Einkünffe der Ges., b) durch das Reservekapital u. c) durch das gesamte Mobil.- u. Immobil.-Vermögen der Ges., welches für die Anleihe hypothek. verpfändet ist. Zahlst.: Berlin: Disconto-Ges., Berliner Handels-Ges. Zahlung der Zs. u. verlosten Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Mark. Aufgelegt in Berlin am 29./6. 1897 M. 16 200 00 Kurs Ende 1897–1916: 99.75, 100.50, 97.90, 96, 96.20, 99. 50, 97, 3,. 98.90, 100.30, 100.50, 100.60, 98.75, 99.50, 99 5% j. der Coup. u. der verl. in Stücke 10 J. n. F. 5 % Gold-Anleihe von 1905. M. 32 400 000 in 16 400 Stücken 3 M. 1000, 5000 Stücken M. 2000, 1200 Stücken à M. 5000. Davon noch im Umlauf Ende 1916: M. 23 044 000. Zs.: 2./1., 1./7. n. St. Coup. per 2./1. 1915 u. folg. sowie die zur Rückzahlung per 2./1. 1915 u. folg. vyverlosten Stücke wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Vom 2./1. 1910 n. St. ab durch Verl. 1./14. Okt. per 20. Dez./2. Jan. nach einem Tilg.-Plane innerh. längstens 20 Jahren; von 1./14. Okt. 1909 ab verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: wie bei der 4½ % Anleihe von 1897 jedoch dem noch ausstehenden Betrage dieser Anleihe im Range nachstehend. Nach völliger Rückzahlung der Oblig. der 4½ % Anleihe von 1897, also spät. 1./7. 1916 n. St. wird die 5 % Anleihe von 1905 durch das gesamte Mobiliar- u. Immobiliar-Vermögen der Ges., sowohl dasjenige, welches alsdann besteht als auch das- jenige, welches in Zukunft erworben werden wird, an erster Stelle sichergestellt. Zahlst.: Berlin, Bremen u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: Berl. Handels-Ges.; Hamburg: Nord- deutsche Bank in Hamburg, M. M. Warburg & Co. Zahlung der Zs. u. der verlosten Stücke Steuerfrei ohne jeden Abzug in Mark. Aufgelegt in Berlin 28./2. 1905 M. 32 400 000 zu 100 %, bisher nicht begebene M. 12 000 000 wurden nochmals aufgelegt 3./3. 1908 zu 98.25 %. Ein- geführt in Frankf. a. M. am 12./6. 1908 zu 98.20 %. Kurs in Berlin Ende 1905–1916: 97.40, 98, 96.50, 99.10, 101.50, 101.60, 101.60, 100.60, 100.90, 99*, –, 88 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1908–1916: 99, 101.30, 101.60, 101.50. 101, 100.50, 100*, –, 88 %. Usance: Der Handel versteht sich für Stücke einschl. Zinserneuerungsschein mit Zs. vom 1./1. 1915. Verj. der Zs. u. der verlosten Stücke in 10 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. bis 1. Aug. Stimmrecht: Rbl. 25 000 in Anteilscheinen oder Aktien = 1 St., Rbl. 75 000 -OÖ. Rbl. 100 000 = 3 St., jede weiteren Rbl. 100 000 = 1 St. mehr, jedoch kann 1 Aktionär nicht mehr als ¼o des A.- K. vertreten. Die weniger als für Rbl. 25 000 Anteilscheine besitzenden Anteilschein-Inh. oder Aktionäre können ihre Anteilscheine u. Aktien auf eine Gesamtvollmacht sammeln, um das Recht auf eine oder mehrere St. zu erlangen. Das Stimmrecht lt. den von einer Person auf eine andere übertragenen Anteilscheinen oder Aktien erlangt der neue Inh. derselben nicht früher als nach 7 Tagen, nachdem die Über- ragung seitens der Verwalt. in ihren Büchern vermerkt worden ist. Diese Übertragung,