Ausländische Industrie-Gesellschaften. ur den Bezug von Aktien bei Neu-Emiss. haben die Inhaber von Aktien früherer Emiss. ein Vorz.-Recht in Höhe ihres Aktienbestandes. Die Aktien der Ges. können auf Wunsch der Besitzer entweder auf den Namen oder auf den Inhaber ausgestellt werden. wärtig existieren nur Inhaber-Aktien. 3 5 % Obligationen. Rbl. 2 000 000, davon in Umlauf am 31./12. 1914: Rbl. 1 600 000 in Stücken à Rbl. 500, 1000, 1500. Zs.: 2./1., 1./7. Die Coupons per 2./1. 1915 u. folgende, sowie die zur Rückzahl. per 2./1. 1915 u. folg. gezogenen Oblig. wurden in Deutschland nicht bezahlt. Tilg.: Vom 2./1. 1908 ab durch Verlos. am 2./10. per 2./1. des folgenden Jahres mit jährl. 2,5 % u. Zs.-Zuwachs innerhalb 25 Jahren, verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. Gegen- jederzeit zulässig. Sicherheit: Die regelmässige Zahlung der Zs. u. der Amortisation der Cblig. wird sichergestellt a) durch alle Einkünfte der Ges., b) durch das Res.- Kap., c) durch das ganze bewegliche u. unbewegliche Vermögen der Ges., sowohl dasjenige, welches bei der Begründung der Ges. von dieser erworben wurde, als auch dasjenige, welches noch in Zukunft erworben werden könnte. Demgemäss erfolgt die Emiss. der Oblig. nach Eintrag. der Oblig.-Schuld der Ges. im vollen Nominalbetrage der zu emittierenden Oblig. in die Grundbücher, mit dem Rechte der ersten Hypoth., wobei gleich bei der Emiss. der Oblig. sämtl. auf dem Vermögen der Ges. lastenden Schulden getilgt werden müssen. Gleichzeitig hat sich die Ges., in der Person ihrer Direktion, schriftlich verpflichtet, von. jedem von der Ges. neuerworbenen Besitztum dem Finanzministerium unverzügl. Mitteil. zu machen, unter Vorleg. einer Bescheinig. über dessen Eintrag. in die Grundbücher u. des erfolgten Vermerks betreffs der Belast. desselben zu Gunsten der Oblig.- Schuld in Form einer ersten Hypoth. Die Ges. darf nach der Emiss. der Oblig. das derselben gehörige Besitztum mit keinen anderen Pfandverschreib. belasten, bevor die Oblig.-Schuld vollkommen getilgt ist. Falls die Einnahmen der Ges. in irgend einem Jahre zur Zahlung der Zs. u. Amort. der Oblig. nicht ausreichen sollten u. die fehlende Summe aus dem vor- handenen Res.-Kap. oder anderweitigen Quellen nicht gedeckt werden kann, gelangt zuerst AGdas bewegliche u. sodann das unbewegliche Vermögen der Ges. behufs Bezahl. der gesamten Oblig.-Schuld zum Verkauf. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Ges. u. der Liquid. der Geschäfte derselben werden die Inhaber der Oblig. vorzugsweise vor den übrigen Gläubigern der Ges. befriedigt, mit Ausnahme derjenigen Schulden, welche nach Art. 36 der Beilage zum Art. 1899 der Zivilprozessordn. (Ausgabe 1892) zur ersten Kategorie gehören. Zahlst.: Petrograd: Ges.-Kasse; Berlin: Dresdner Bank, Bank für Handel u. Ind., Disconto-Ges., Nationalbank für Deutschland, S. Bleichröder. Zahlung von Zs. u. Kap. kostenfrei (die Ges. hat sich verpflichtet, die russische Kapitalrentensteuer zu zahlen) zum Tageskurse für Rubel- noten. Aufgelegt in Berlin 6./2. 1912 zu 97 %. Kurs Ende 1912–1916: In Berlin: 100, 101, –*, –, 75 %. Beim Handel an der Berliner Börse ist der Umrechnungskurs für Rbl. 100 = M. 216 festgesetzt. Verj. der Zs. u. der verl. Stücke in 10 J. (F). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers. spät. im Mai. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St., jedoch darf ein Aktionär für seine Aktien nicht mehr Stimmen haben, als dem Besitz von Aktien für den zehnten Teil des Grund-Kap. entspricht, wobei 1 St. auf je 10 Aktien gerechnet wird. Aktionäre mit einem Besitze von weniger als 10 Aktien können durch eine Generalvollmacht ihre Aktien zwecks Erlang. des Stimm- rechts für eine oder mehr Stimmen bis zu dem bereits angegebenen Höchstbetrage ver- eeinigen. Als Bevollmächtigte dürfen nur Aktionäre fungieren u. niemand ausser seiner eigenen Stimme mehr als 2 Mandate auf sich nehmen. Zwecks Erlang. der Berechtig. zur Teilnahme an der G.-V. u. zur Abgabe von Stimmen in derselben haben die Besitzer von auf den Inhaber lautenden Aktien spät. 7 Tage vor der G.-V. der Verwalt. entweder ihre Aktien oder statutarisch vorgeschriebene Hinterlegungs-Bescheinigungen vorzustellen. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % an R.-F., sodann Abschreib. von dem ursprüngl. Werte der Steinbauten bis zu 5 % u. von den übrigen liegenden u. bewegl. Gütern der Ges. biß azu 10 %, bis zur völligen Tilg. dieses Wertes, hierauf Vergüt. des Vorst. u. der Angestellten, alsdann 5 % Div., der Rest zur Verfüg. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1914: Aktiva: Grundstück, Fabrikgebäude, Masch. u. Fabrikeinricht. in Riga 5 328 338, Rohmaterial. u. Halbfabrikate 2 255 347, Kassa 129 951. Waren 5 682 392, Oebit. 16 543 215, Inventar 51 666, Wechsel 1 930 778, Depots der Verwalt.-Mitglieder 70 000, Kaut. u. Effekten 2 263 781, Aval-Konto 709 824. – Passiva: A.-K. 12 000 000, Oblig. 1 600 000, Res.-Kap. 1 497 222, Amort. der Fabrikanlage 1 935 000, Depots der Verwalt.-Mitglieder 70 000, Kredit. 15 086 652, Avale 709 824, Gewinn 2 066 594 (davon 5 % statutengemäss in den BR.-F. 103 330, Abschreib. auf die Fabrikanlagen u. Einricht. 376 000, Abschreib. auf Inventar- Kto 5167, Rückstell. für Steuern 285 000, Tant. an die Mitgl. der Verwalt. 72 000, 10 % Div. 1 200 000, Vortrag für 1915 25 097). Sa. Rbl. 34 965 292. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 1 787 925, Oblig.-Zs. 82 950, Gewinn 2 066 594. – Kredit: Gewinn-Vortrag aus 1913 14 942, Nutzen auf Waren-Kto 3 922 527. Sa. Rbl. 3 937.469. 7 Dividenden 1906–1916: 3, 4, 6, 6, 7, 8, 9, 9.4, 10, 10, 10 %. Zahlst.: St. Petersburg: Ges.-Kasse, St. Petersburger Internationale Handelsbank; Berlin: Dresdner Bank, Bank für Handel u. Ind., Dißsconto-Ges., Nationalbank für Deutschland, S. Bleichröder. Zahl. der Div. kostenlos u. steuerfrei zum Tageskurse für Rubelnoten. Die Div. per 1914 u. folg. gelangten in Deutschland nicht zur Auszahl. Verj. der Div.-Scheine in 10 J. n. F. Aufgelegt in Berlin am 6./2. 1912 Rbl. 4 000 000 * Aktien zu 135 %. Kurs Ende 1912–1916: In Berlin: 156.50, 152.50, 129.50*, –, 100 %.