ů/:ÜKÜ ?[ůZ˙ä 4gecMhW / ................. Ausländische E lschaften. 539 zu zahlende Oblig.-Zs. u. andere transitor. Posten 2 568 230, nicht erhob. Div. 658 455 (Aval-Kredit. 1 929 598), Gewinn-Vortrag aus 1914/15 403 812, Reingewinn 1915 (1./14. Mal bis 18./31. Dezember) 8 114 862. Sa. Lei 117 678 234. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gen.-Unk. 892 123, Beiträge zur Beamten-Pens.-Kasse u. Arb.-Versich. 153 555, a. o. Hilfeleistung an Einberufene 80 241, Steuern 315 262, Zs. auf Oblig. 523 541, do. im Konto-Korrent-Verkehr 197 938, Abschreib. auf Betriebsanlagen u. Transportmittel 5 472 447, do. auf Petroleum-Terrains 806 970, Extra-Abschreib. auf Betriebs- anlagen 1 750 000, do. auf Petroleum-Terrains 1 250 000, Reingewinn 8 518 673 (R.-F. 405 743, Remunerat. der Verwalt.-Räte 445 633, Grat. für Beamte 160 000, Dispos.-F. des Verw.-Rats für Wohlfahrtseinrichtungen 30 000, 10 % Div. 7 000 000, Vortrag 418 018). – Kredit: Vortrag aus 1914/15 403 811, Bruttogewinn pro 1915 (1./14. Mai bis 18./31. Dezember 1915) 19 556 939. Sa. Lei 19 960 750. Dividenden 1899/1900–1914/15: 9, 0, 0, 0, 8, 8, 6, 8, 9, 8, 8, 8, 9, 10, 6, 10 % (7½ Monate): 10 %. Zahlst.: Für die Div. wie für die Oblig. Von dem A.-K. wurde ein Teilbetrag von Lei 5 000 000 (3000 Abschnitte à Lei 1500 u. 1000 Abschnitte à Lei 500) aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 6./6. 1905 zu 130 %, wobei wurden eingeführt in Berlin 11./4. 1906 zu 126 %, in Frankf. a. M. 9./5. 1906 zu 126.70 %, weitere Lei 6 000 000 Aktien wurden im Januar 1909 u. die letzten Lei 20 000 000 im Okt. 1912 eingeführt. Die sämtl. voll eingez. Aktien sind an den Börsen von Berlin, Frankf. a. M., Paris, Amsterdam, Bukarest, Basel, Zürich u. Genf zugelassen. Kurs Ende 1905–1916: In Berlin: 135.75, 130.50, 118, 124.75, 133.75, 129, 126.40, 143.50, 147.20, 137*, –, 175 %. – In Frankf. a. M.: 135.50, 129.50, 117, 124.50, 133.80, 130, 126.50, 143.50, 147.25, 140*, –, 175 %. Usance: Beim Handel an der Berl. u. Frankf. Börse werden Lei 100 = M. 80 umgerechnet. Direktion: Gen.-Direktor G. Stauss; Direktoren: A. Günther, R. Kirschen, A. Müller. Verwaltungsrat: Vors. Arthur von Gwinner, Dir. d. Deutschen Bank, M. d. H., Berlin; stell- vertr. Vors. Rechtsanw. Joan Boamba, Bukarest, u. Bank-Dir. Felix Kuranda (Wiener Bank- Verein) Wien; sonst. Mitgl.: George J. Boamba, Bukarest; E. Heinemann, Dir. der Deutschen Bank, Berlin; H. Kurz, Dir. der Schweizer. Kreditanstalt. Zürich; Gen.-Dir. K. Perutz, Lemberg; Gen.-Dir. A. Saligny, Bukarest; E. G. Stauss, Dir. der Deutschen Bank, Berlin; Prinz Barbu Stirbey, Bukarest. 2 — 0 Tabak-Regie-Gesellschaft des Türkischen Reiches, Akt.-Ges. in Constantinopel. (Société de la Regie co-intéressée des Tabacs de PEmpire Ottoman.) Konzessioniert: Im Jahre 1883. Die Gesellschaft hat das ausschliessliche Recht auf Ankauf, Verarbeitung und Verkauf des im Türkischen Reiche produzierten, für den Konsum im Innern des Landes bestimmten Tabaks und zwar für die ganze Ausdehnung des Reiches, soweit das Banderolensystem in Kraft bestand, mit Ausnahme von Ost-Rumelien. Das Monopol der Gesellschaft, wofür dieselbe eine jährliche Pacht von 750 000 türk. Pfund an die Verwaltung der Türkischen Staatsschuld zu entrichten hat, erstreckt sich in gleicher Weise wie für den Rauchtabak auf die Fabrikation u. den Vertrieb von Cigaretten, Einfuhr von Cigarren, Kau- und Schnupftabak frei gegen Erlag des betr. Einfuhrzolls. Die Tabakpflanzer dürfen ihre für den Konsum im Innern des Landes bestimmten LTabake nur an die Regie-Gesellschaft verkaufen. Sie sind verpflichtet, ihre gesamte Tabakernte in den Entrepots der Regie-Gesellschaft zu deponieren, gleichviel, ob die Tabake für den Konsum im Innern des Landes oder zum Export bestimmt sind. In den Ländern des Türkischen Reiches ohne Banderolensystem – mit Ausnahme des Libanon und der Insel Kreta ist die Regie-Gesellschaft ermächtigt, die jetzt der Kaiserlich-Türkischen Regierung zustehenden Zölle, sowie ferner die von der Regierung auf Cigarren, Kau- und Schnupftabake gelegten Abgaben und Ligenzsteuern zu erheben. Ost-Rumelien und Kreta versendeten Tabake zu. kation und der Aufbewahrung von Tabaksvorräten von ihr zu erbauenden Gebäude, von der Abgabe der Einkommensteuer auf ihre eigenen Revenuen und von der Patent- steuer. Für die von ihr auszugebenden Aktien, sowie auf ihre mit der Regierung und mit Privaten zu schliessenden Verträge ist die Gesellschaft von jeder Stempelsteuer befreit. Die Ausübung des Tabaksmonopols seitens der Gesellschaft innerhalb des gesamten Türkischen Reiches nahm am 2./14. April 1884 ihren Anfang. Die Dauer der Konzession ist auf 30 Jahre festgesetzt, d. h. bis 2. April 1914. Nach langwierigen Verhandlungen wurde die Konzessionsdauer durch Vertrag vom 4./8. 1913 auf 15 Jahre bis 2./14. April 1929 ver- längert. Der jährliche Pachtzins, der in der alten Konzession L. T. 750 000 betrug, ist auf L. T. 800 000 erhöht worden; ferner ist der Verteilungsschlüssel des Gewinnes geändert worden (siehe unter Gewinn-Verteilung). Wegen des Gewinnanteils der türkischen Regierung hat die Ges. von Seiten der bulgarischen u. griechischen Regierungen Reklamationen er- halten, da diese Regierungen sich an dem Erträgnis der türkischen Regierung als anteil- berechtigt für die von ihnen erlangten Gebiete ansehen u. nur unter dieser Bedingung die Beamten 1 033 641, Kredit.: Konzerngesellschaften 2 971 909, sonst. Kredit. 2 827 045, noch Die Gesellschaft ist befreit von der Grundsteuer auf die zum Zwecke der Fabri- Lei 100 = M. 80 umgerechnet wurden. Die neuen Aktien im Betrage von Lei 7 000 000 Endlich fallen der Gesellschaft die Ausfuhrzölle für die nach Agypten, Samos, Tunis,