Luxemburgische Eisenbahnen. 581 Ges. einstimmig angenommen. Die Gültigkeit des neuen Vertrages war dadurch bedingt, dass bis zum 1./7. 1903 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Grossherzogtum Luxemburg ein Staatsvertrag zu stande kam, kraft dessen die Luxemburg. Regierung darin einwilligte, dass der Betrieb der auf ihrem Gebiete belegenen Linien von der Kaiserl. Gen.-Dir. bis zum 31./12. 1959 geführt werde. Dieser Staatsvertrag wurde am 11./11. 1902 abgeschlossen, am 14./4. 1903 in Berlin ratifiziert und im Deutschen Reichs-Gesetzblatt am 20./4. 1903 veröffentlicht. Nach dem neuen Vertrage, welcher ab 1./1. 1903 gültig ist, beträgt die von der Kaiserl. Gen.- Dir. zu zahlende Annuität frs. 3 866 400. Die Rechtsverhältnisse der in Belgien gelegenen Linien der Ges. werden durch den Vertrag nicht berührt; die Kaiserl. Gen.-Dir. gewährleistet. solange der Belg. Staat von dem ihm zustehenden Rückkaufsrecht keinen Gebrauch macht, bis zum Ablauf des Jahres 1912 der Ges. ein Pachterträgnis von jährl. frs. 219 600. Da der belgische Staat über die Übernahme der Bahn Spa-Ulflingen oder die Erneuerung des Ver- ttrages noch keinen Entschluss gefasst hat, so wird der Staat der Wilhelm Euxemburg Bahn für 1913 einen provisorischen Pachtzins von Frs. 219 600 zahlen. Die Pachtsumme soll definitiv festgestellt werden, nachdem das Resultat der Unterhandlungen vorliegen wird. Infolge des Weltkrieges ist die Pachtzahlung des Belg. Staates für 1914 u. 1915 unterblieben. Ausserdem hat die Gen.-Dir. für die ordnungsmässige Unterhaltung sowie für die Aus- flührung aller Ergänzungs- und Erweiterungs-Anlagen zu sorgen; ferner übernehmen die Reichseisenbahnen die Rückzahlung einer Subvention von frs. 8 000 000 an den luxem- burgischen Staat, welche dieser der Wilhelm- Luxemburg-Ges. zum Bau ihrer Bahn vor- gestreckt hat. Die Rückzahlung wird, beginnend mit dem 1./7. 1903, in 16, jedesmal am 1./7. zu entrichtenden Jahresraten von je M. 400 000 bis zum Ablaufe des Jahres 1918 erfolgen. Vom 1./1. 1919 ab wird deutscherseits der Luxemburg. Reg. an Stelle einer Beteiligung an den Erträgnissen der auf luxemburg. Gebiete belegenen Eisenbahnstrecken alljährlich bis zum Ablaufe des Jahres 1959 ein Betrag von M. 200 000 gewährt werden, der am 31.12. jeden Jahres flällig und zahlbar sein soll. Während der Dauer des Vertrages kann die Wilhelm-Luxemburg-Ges. ohne ausdrückliche Genehmigung der Kaiserl. Gen.-Dir. keine neuen Eisenbahnkoncessionen im Grossherzogtum Luxemburg erwerben. Beim Ablaufe des Vertrages am 31./12. 1959 gehen die angepachteten Linien in den Besitz des Grossherzogtums über. – Die Einnahmen, welche der Ges. durch die Pachtverträge gewährleistet werden, sind folg.: Luxemburg. Netz ...... abzgl. Zahlungen Esch-Redange u. Belgische „ an die Garanten Gesamte „„% Linien iB Bis zur der Linie Esch- Annuität lange 1 Redange 1903–1916 frs. 3 866 400 frs. 219 600 frs. 104 312 frs. 43 454 frs. 4 146 858 1917 „ 3 866 400 „ 219 600 „ 104 312 „ 10 863 „ 4 179 449 1918–1956 „ 3 866 400 „ 219 600 „ 104 312 „ „ 4 190 312 1957 „ 3 866 400 „ 300900 „ 104 312 „ „ 4 000 712 1958–1959 „3 866 400 „104 312 3 „3 970 712 Kapital: frs. 25 000 000 in Aktien à frs. 500, davon sind getilgt bis Ende 1915: frs. 2 743 500, ferner frs. 39 700 privil. Aktien à frs. 100, welche 10 % Zs. tragen und mit frs. 150 zurück- gezahlt werden, davon sind getilgt bis Ende 1915: frs. 8200. Obligationen: 3 % Oblig. Serie I–IX im Gesamtbetrage von frs. 76 275 000, davon wird in Deutschland nur die Serie IX gehandelt, Frs. 22 300 000 in Stücken à frs. 500. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Durch Verlos. im Aug. per 2./11., seit 1905 im März per 1./5. nach einem Tilg.-Plane von 1888 ab innerh. 72 Jahren. Zahlstellen: Berlin: Nationalbank für Deutschland; Frankf. a. M.: J. Dreyfus & Co. Die Zahlung der Coup. sollte nach dem Prospekt frei von jedem Abzuge an Steuern u. Abgaben erfolgen, geschieht aber seit 1892 unter Abzug von 3 % Steuern. Die verlosten Oblig., welche anfangs zu pari eingelöst wurden, werden seit 1892 auch unter Abzug bezahlt (per 1./5. 1907 mit frs. 499.10; per 1./5. 1908 mit frs. 499.16; per 1./5. 1909 mit frs. 498.60; per 1./5. 1910 mit frs. 498.51; per 1./5. 1911 mit frs. 498.42; per 1./5.1912 mit frs. 498.24; per 1./5. 1913 mit frs. 498.11; per 1./5. 1914 mit frs. 496.22) eingelöst. Coup. per 1./11. 1914 u. folg. sowie die zur Rückzahl. per 1./5. 1915 u. 1916 verlosten Oblig. wurden nur in Luxenburg eingelöst. Die Zahlung der Coup. u. verl. Oblig. geschieht in Deutschland zum jeweilig notierten Tageskurse von kurz Belgien. Aufgelegt in Berlin am 8./7. 1888 frs. 5 000 000 zu 85.20 %, wobei frs. 100 = M. 80.50 berechnet wurden, eingeführt in Frankf. a. M. am 7./6. 1889 zu 88 %. Beim Handel an der Börse frs. 100 = M. 80. Kurs Ende 1891–1916: In Berlin: 85.60, 90, 91.10, 93.40, —, 9222 7 —, 9.40, 88, 36.50, 32 75, 416 50% 66 %. – In Frank- furt a. M.: 86, 90.10, 91, 93.50, 91.80, 91.50, 92.80, 90.70, 88.20, 89.50, 92.50, 93.20, 95 31. 91.50, 90, 88, 83, 84.50, 82.30, 84, 79, 76.50, –*, –, 66 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im Juni. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St., ferner 1 privil. Aktie = 1 St., Maximum 10 St.; ausserdem noch in Vertretung 10 St. Gewinn-Verteilung: 1) Der für den Dienst der Anleihen nötige Betrag; 2) 10 % Div. an die privil. Aktien und der für die Tilg.-Quote derselben nötige Betrag; 3) Tilg.-Quote für die Aktien; 4) 5 % Div. an die Aktie; 5) Rückzahlung event. Vorschüsse des Staates. Von dem alsdann noch verbleib. Überschuss 90 % an die Aktionäre und 10 % an die Gründer. Bilanz am 31. Dez. 1915: Aktiva: Erstes Netz 37 328 869, Verlängerung der Norde unie 17 796 651, Belg. Linie Spa-Grenze 11 444 251, Verlängerung bis Esch 2 708 910, spezielle Ausgaben der Zweiglinie Rumelange u. Dudelange 2 410 825, spezielle Ausgaben der Linie nach Saint-Vith-Stolberg 2 318 047, Verlust auf Deckung des Kapitals 723 672, Kassa u. lauf. Rechn. 3 515 642. – Passiva: A.-K. 25 000 000, priv. Aktien 39 700, Oblig. u. Subven-