Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 589 Rückkaufsrecht des Staates: 1) Der Staat ist berechtigt, das Eigentums- und Besitzrecht der Bahn in dem Fall einzulösen, wenn eine Hauptlinie gebaut wird, welche in der- selben Richtung zu führen ist, wie die koncessionierte Vicinalbahn. Als Einlösungs- preis gilt in den ersten 10 Jahren vom Datum der Koncessionsurkunde jener Betrag welcher dem in der Koncessionsurkunde festgestellten Baukapital entspricht; nach 10 Jahren wird bei Ermittelung des Einlösungspreises das Reinerträgnis der letzten 7 Jahre derart als Basis genommen, dass nach Ausscheidung der ungünstigsten 2 Jahre der Einnahmendurchschnitt der verbleibenden 5 Jahre mit 5 % kapitalisiert, den Ein- lösungspreis bilden wird, welcher aber für den Fall, als der Stand und die Einrichtung der Bahn sich im betriebsfähigen Zustande befinden, nicht geringer sein kann, als das in der Koncessionsurkunde festgesetzte Baukapital. Das Baukapital ist nach der Koncessionsurkunde für die Hauptlinie Brasso (Kronstadt)-Zernest, Brasso Kézdiväsärhely mit fl. 2 800 000, für die Flügelbahn Brassé (Kronstadt)-Hosszufalu mit fl. 400 000 fest- gesetzt. 2) Das sofortige Einlösungsrecht seitens des Staates tritt auch dann in Kraft, wenn die Vicinalbahn nachträglich einen solchen Anschluss erhält, welcher derselben den Charakter einer Verbindungs- oder Durchzugsroute verleiht. Hinsichtlich jener Bahnen, welche als Vicinalbahnen koncessioniert werden, obgleich die Linie derselben bereits zur Zeit der Koncessionierung mit einer Verbindungs-, Transit- oder Haupt- verkehrsroute zusammenfiel, tritt das sofortige Einlösungsrecht des Staates in Kraft sobald die Gesetzgebung die betreffende Vicinalbahn als Hauptlinie deklariert. 3) Nach Ablauf von 30, vom Datum der Koncessionsurkunde gerechneten Jahren kann das Ein- lösungsrecht des Staates bedingungslos effektuiert werden. Der Einlösungspreis wird in diesem Falle nicht als Kapital, sondern auf Grund des Durchschnitts-Erträgnisses der letzten sieben bezw. fünf Jahre für die restliche Koncessionsdauer als Rente zu zahlen sein, welche Rente jedoch, insofern die Koncessionsurkunde keine andere Zinsen- bemessung enthält, nicht geringer sein kann als 5 % des effektiven Baukapitals. – In der Brasso-Häromszéker-Koncession ist eine solche andere Bedingung nicht enthalten. Kapital: K 2 865 600 St.-Aktien u. K 8 255 200, davon unverlost in Umlauf ult. 1916: K 7 833 200. Prior.-Aktien in Aktien à K 400 = fl. 200. Die Prior.-Aktien haben das Vor- recht vor den St.-Aktien sowohl in Betreff einer 5 % Div., als in Betreff des Kapitals bei der Amort. u. bei der Liquid. der Ges. Reicht in einem Jahre das Reinerträgnis zur plan- mässigen Amortisation der Prioritätsaktien und zu einer 5 % Dividende nicht hin, so ist der Ausfall aus dem Erträgnis des künftigen oder eventuell der darauf folgenden Jahre zu decken, sodass die Stammaktien so lange keine Dividende erhalten können, bis die eventuellen Nachzahlungen auf die Prioritätsaktien gänzlich beglichen sind. Die eventuellen Nachzahlungen finden auf den Coupons desjenigen Jahres statt, aus dessen Erträgnissen die Nachzahlung beschlossen wird. Die Amortisation der Prioritätsaktien erfolgt nach einem Tilgungsplane innerhalb 75 Jahren. Die Besitzer der ausgelosten Aktien erhalten ausser dem Nominalwert ihrer Aktien Genussscheine, die zwar keinen Anspruch mehr auf die 5 % Dividende haben, sonst aber dieselben Rechte wie die Aktien geniessen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im Mai. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn werden vor allem die Amort.-Quote und die 5 % Div. der Prior.-Aktien, sodann die 5 % Div. der St.-Aktien und, sofern die Amort. begonnen hat, die betr. Amort.-Quote bezahlt, vom etwaigen Überschusse mind. 10 % zum R.-F., bis derselbe 10 % des A.-K. beträgt, 20 % Tant. an die Dir., Rest Super-Div. auf sämt- liche Aktien und Genussscheine. Bilanz am 31. Dez. 1916: Aktiva: Bau u. Inventar der Bahn 11 120 800, Neubauten der Hauptlinie: beendete 781 795, im Bau 89 759, Ergänzungsbauten der Hosszufaluer Flügel- linie: beendete 415 461, noch im Bau 273 442, 10 %iger R.-F. 108 940, R.-F. der Bereczker Linie 17 047, Effekten 587 665, Lokalinteressenten der Keézdiväsärhely-Bereczker Linie 85 640, div. Debit. 424 496, Kaut. für Tabaktransporte 600, Grundstücke für die Elektrifizierung 60 000, Pens.-F. der Angestellten der Brassé-Hosszufaluer Linie 301 243, Spareinlage (Hilfs-F. der Hosszufaluer Linie) 4383, div. Wertp. 2900, Kaut.-Effekten 12 700. – Passiva: A.-K.: St.- ktien im Verkehr 2 865 600, Prior.-Aktien im Verkehr 7 833 200, do. amortisiert 422 000, verloste am 2./1. 1917 einzulös. Prior.-Aktien 31 200, verloste, noch nicht eingelöste Prior.- ktien 1158, unerhob. Prior.- u. St.-Aktien-Div. 16 643, R.-F. der Hauptflinie 598 104, do. der Flügellinie 608 018, 10 % iger R.-F. 108 940, R.-F. der Bereczker Linie 17 047, St.-Aktien der nie Kézdivasärhely-Bereczk 271 600, Kredit. 792 284, Pens.-F. der Angestellten der Brasso- Hosszufaluer Linie 301 243, Kaut. der Ganz & Co. Danubius A.-G. 700, do. der Firma Mettner & Grossmann 2900, Hilfs-F. der Flügellinie 4383, Kaut. der Bauunternehm. der Kezdivasärhely-Bereczker Linie 12 000, Gewinn 399 851. Sa. K 14 286 872. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Vortrag a. 1915 26 351, Betriebseinnahmen pro 1916: (Überschuss der Hauptlinien 493 396 abzügl. aussorord. Investier.-Kosten der Flügellinie 39 376) 454 020, Zs. 45 139, verj. Div. 665. – Ausgaben: Verwalt.-Spesen 92 785, öffentl. Ab- gaben 2339, Amort. von 78 Stück Prior.-Aktien 31 200, Gewinn 399 851. Sa. K 526 174. Verwendnng des Reingewinns: 5 % Div. auf Prior.-Aktien 393 220, Vortrag 6631. Kurs der Prior.-Aktien Ende 1896–1916: In Berlin: 105.30, 104, 101.50, 98.50, 94.10, –, 93, 94, 93.75, 94.50, 98, 97, 95, 98.50, –, 104, –, –, –, –, 80 %. – In Frankf. a. M. Ende 1896–1898: 177½, 176, 172 fl. per Stück; 1899–1916: 100, 93.90, 95, 93, 93.75, 93.50, 95, 97, 97, 95 98.50, 1.70, 103, 100.50, 98, 93*, –, 80 %. Aufgelegt die im Besitz der Eisenbahn-Renten-Bank ―