– 590 Ausländische Eisenbahnen. befindl. fl. 2 861 800, Prior.-Aktien in Frankf. a. M. am 25./3. 1896 zu 89.50 % (wobei fl. 100 = M. 200), in Berlin am 22./7. 1896 zu 106.75 % (wobei fl. 100 = M. 170). Usance: Seit 1./1. 1899 versteht sich die Kursnotiz an den deutschen Börsen in Prozenten, wobei fl. 100 = M. 170, in Berlin auch früher so, in Frankfurt a. M. vorher fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200. Dividenden 1892–1916: Prior.-Aktien: 4½, 4½, 5½, 5 ⅝, 5, 5, 5, 5, 5, 5,5, 5, 5, 5, 5, 5, 5¼, 5, 5¾, 5¾, 5.85, 5.85, 5, 5¾, 5 %; St.-Aktien: 0, 0, 0, 0, 0, 1, 1, , 0, 0, 0, 1½, 3, 3½, 4, 4½, 5, 5¾, 5 ¾, 5 /, 5.85, 5.85, 5¼, 5, 0 %. Verj. der Div., Super-Div. u. der verl. St.-Aktien in 5 J., der verlosten Prior.-Aktien in 20 J. n. F. Direktion: Präs. Albert Bedö von Kälnok, Karl Baracs, Traugott Copony, Baron Gabriel Daniel, Dr. Peter Ertsey, Johann Gyöngyössy, Karl Haich, Dr. Alexander Hollän, Dr. Paul Holitscher, Dr. Aladär Kiräly, Emanuel Könyi, Baron Othmär Majthenyi, Michael Maurer, Dr. Moritz Mezei, Ladislaus Nyegre, Dr. Moritz Palugyay, Arpäad von Papp, Joséf Széll, Baron Béla Szentkereszthy, Dr. Gabriel Ugron, Karl Zeyk. Aufsichtsrat: Dr. Sigmund Thaly, Ludwig Kamner, Dr. Karl Ernst Schnell, Dr. Aladär Semsey. Zahlstellen: Für die Div. u. verl. Prior.-Aktien: Berlin: C. Schlesinger-Trier & Co., Dresdner Bank, Mitteldeutsche Creditbank; Frankfurt a. M.: Gebr. Sulzbach, Dresdner Bank, Mitteld. Creditbank; Budapest: Ungar. allg. Creditbank. Zahl. in Deutschland zum Wechsel- kurse von kurz Wien. Budapester Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Budapest. Gegründet: 1865 u. 23./10. 1873 ins Handelsregister von Budapest eingetragen. Dauer der Gesellschaft bis 31./12. 1948, insofern die Gen.-Vers. vor Ablauf dieser Frist den Fort- bestand der Ges. nicht verlängern sollte. Zweck: Der Erwerb, Bau u. Betrieb von Eisenbahnen auf dem Gebiet u. der Umgegend der Hauptstadt, Budapest, behufs Beförderung von Personen u. Frachten, Ausbau des elektr. Strassen-Eisenbahn-Netzes auf Grund der Konzession vom 19./9. 1895, sowie der Betrieb von solchen Geschäften, die im Interesse der Fruktiflzierung des gesellschaftl. Vermögens liegen Konzession: Durch den Vertrag v. 17./9. 1895, welcher an die Stelle des früheren Ver- trages getreten ist, wurde die Konzession bis 31./12. 1948 verlängert. Nach Ablauf der Konzession, also am 1./1. 1949, tritt das Heimfallsrecht der Hauptstadt ein. Mit diesem Zeitpunkte geht das ganze Eisenbahnnetz mit den zum Eisenbahnbetriebe gehörenden Aus- rüstungen, Hochbauten, Stromerzeugungsanlagen, Wagenmaterial kostenfrei, unentgeltlich in den Besitz der Hauptstadt über. Der Hauptstadt Budapest steht das Recht zu, vom 1./1. 1923 an die Eisenbahn mit allem mobilen u. immobilen Zubehör, wann immer mit vorheriger 2jähr. Kündigung per 1./1. einzulösen. Im Falle der Einlösung ist die Haupt- stadt verpflichtet, die auf Grund des Vertrages emittierten u. noch zu emittierenden noch nicht verlosten Aktien u. Oblig. im Sinne des Amortisationsplanes zu tilgen. Der Haupt- stadt steht das Recht zu, die in Umlauf befindlichen Aktien u. Oblig. auch auf einmal im ganzen zu kündigen. Auch ist die Hauptstadt verpflichtet, vom Tage der Einlösung auf die übrig bleibende Zeit der Konzession die Zs. der Öblig. u. jene Div. der Aktien u. Genuss- scheine zu bezahlen, welche sich aus 7 der Kündig. vorhergegangenen Jahren nach Abzug der 2 schlechtesten Jahre im Durchschnitt ergeben. Hierbei wird bemerkt, dass diese Div. nur aus dem Erträgnis des Eisenbahngeschäftes berechnet wird, und die aus dem freien Vermögen der Ges. stammenden Einkünfte nicht eingerechnet werden. Die durch die Haupt- stadt zu bezahlende Div. kann höchstens 11 % des Nominalwertes einer Aktie u. 6 % als Super-Div. per Genussschein betragen. Sollte die obenerwähnte Durchschnitts-Div. weniger als 5 % des Nominalwertes der Aktie betragen, so ist eine Div. von 5 % seitens der Haupt- stadt gesichert. Es tritt das Recht einer Revision der Fahrpreise seitens der Hauptstadt ein, wenn das ausschliessliche, aus dem Eisenbahngeschäft sich ergebende Reinerträgnis in 5 einander folgenden Jahren 10 % des A.-K. übersteigt. Im Sinne des Vertrages hat die Ges. an die Hauptstadt während der Konzessionsdauer für die Grundbenutzung folgende Abgabe zu leisten von den Brutto-Einnahmen aus der Personen- u. Frachtbeförderung: Bis K 4 000 000 3 %, für je weitere K 1 000 000 4 % bezw. 5, 7, 10, 13 u. 16 % An Abgaben an die Hauptstadt wurden gezahlt pro 1916: K 2 948 209.64. Die Budapester Strassen-Eisenbahn ist für elektr. Betrieb mit ober- u. unterirdischer Leitung ausgebaut. Die Ges. besitzt 2 eigene Stromerzeugungsanlagen u. eine Unterstation. Die Maximalleistungsfähigkeit beträgt 34 560 Ps. Die Entwickelung der Budapester Strassen- Eisenbahn zeigt nachstehende tabellarische Ubersicht: 1912 1913 1914 1915 1916 %%%% oiuum 164,7 7―― 175,3 176,3 176,3 Zahl der Betriebswagen .. 859 963 963 970 985 Zahl der Angestellten 5248 7 7 2 2 Geleistete Wagenkilometer . 36 071 765 39 378 179 34 619 581 34 202 053 40 561 909 Zahl der beförderten Personen 123 726 620 130 364 566 128 270 591 141 889 664 172 323 905 Betriebseinnahmen . . . K 17 416 783 18 146 727 17 834 859 19 906 331 24 238 810 Betriebsausgaben . . .„ 9 416 956 8 892 747 8 688 792 8 433 182 10 450 826 Bruttoüberschus.. 7 999 827 9 253 980 9 146 067 11 473 149 13 787 984