Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. Rückstände, und zwar für 1887: 1 %, 1888: ½ % u. vom 1 % igen Rückstande pro 1892: ½ %, im Jahre 1905 Reingewinn pro 1904: 3 % Div.-Rückstände und zwar für 1892: ½ %, 1894: 2 % u. 1895: ½ %, im Jahre 1906 aus dem Reingewinn pro 1905: 3 % Div.-Rück- stände u. zwar für 1895: 1½ %. 1896: 1½ %, im Jahre 1907 aus dem Reingewinn pro 1906 3 % Div.-Rückstände und zwar für 1896: 1 %, 1897: 2 %, im Jahre 1908 aus dem Reingewinn pro 1907:3 % Div.-Rückstände u. zwar für 1898: 2 % u. 1899: 1 %, im Jahre 1909 aus dem Rein- gewinn pro 1908: 3 % Div.-Rückstände u. zwar für 1899: 1 % u. 1900: 2 %, u. im Jahre 1910 aus dem Reingewinn pro 1909: 2 % Div.-Rückstände und zwar für 1901 und 1902 je 1 % nachgezahlt. Die Div.-Rückstände aus dem Geschäftsjahr 1914 in Höhe von 2 % bei den 6 % Prior.-Aktien u. von je 1 % bei den 5 % Prior.-Aktien II. Em. u. den Prior.-Aktien der ehemal. Nagybänya-Felsöbänyaer Lokalbahn wurden aus dem Reingewinn für das Jahr 1916 nachgezahlt, so dass jetzt alle Rückstände beglichen sind. Prior.-Aktien II. Em. 1905–1916: 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 4, 5, 5 %. St.-Aktien 1884: 0 %; 1885: 1½ %; 1886–1916: 0 %. Prior.-Aktien der ehemal. Nagybänya-Felsöbänyaer Lokalbahn 1905–1916: 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 5, 4, 5, 5 %. Verj. der Div. in 6 J., der verl. Aktien in 20 J. n. F. Zahlst. für die Div. u. verl. Prior.-Aktien: Budapest: Pester Ungar. Commercial-Bank; Berlin: Nationalbank für Deutschland, Jarislowsky & Co. Zahl. der Div. u. verl. Aktien ohne Abzug zum Kurse von kurz Wien. Aufgelegt die Prior.-Aktien in Berlin 2./3. 1886 zu 88 %, wobei fl. 100 = M. 200 gerechnet. Seit 1./7. 1893 werden beim Handel an der Berliner Börse fl. 100 — M. 170 gerechnet. Kurs in Berlin Ende 1890–1916: 83, 78.75, 84.50, 82.10, 94, –, 77, 75, 73.75, 77, 74, —–, 95.50, 109, 123.50, 124.50, 130, 115.25, 107, –, 105.50, –, –, 96, –*, –, 72 %. Usance: Der Div.-Schein per 1./7. wird auch nach dem 2./1. mitgeliefert. Direktion: Präs. Johann Marx v. Csäkäny Exc., Vize-Präs. Baron Dr. Gabriel v. Däniel Exc., Mitglieder: Ludwig Bay v. Ludäny, Eugen Farkas, Dr. Emil Glücklich, Maurus Grünwald, Ladislaus v. Haräcsek, Jakob Hollos, Oskar Hollös, Aladär v. Ilosvay, Dr. Elemer v. Järmay, Ludwig Jellinek, Géza v. Kubinyi, Dr. Michael v. Makray, Dr. Alexander Rosenberg, Max Schiffer, Karl Schmidt, Koloman v. Szäjbely. Geschäftsführender Direktor: Oskar Hollos. Aufsichtsrat: Dr. Ernst Gräner, Bela Hoffer, Dr. Stefan v. Lovrich, Wilh. Maurer. Ungarische Localeisenbahnen, Act.-Ges. in Budapest. Gegründet: 18./7. 1892. Dauer 50 Jahre. 3 Zweck: Erwerbung, Wiederverkauf u. Belehnung von Oblig., Prior.-Aktien u. Prior.- Oblig., welche durch in Ungarn u. dessen Nebenländern befindliche, im Betriebe stehende oder durch an eine ungar. Bahn sich unmittelbar anschliessende ausländische Vicinal- u. Lokalbahnen (A.-G.) ausgegeben werden; ferner Ausgabe eigener verzinsl. Oblig. auf Grund dieser erworbenen oder belehnten Titres, u. zwar bis zur Höhe des Ankaufspreises oder Be- lehnungsbetrages derselben, jedoch keinesfalls über den fünffachen Betrag des jeweiligen vollen Aktienkapitals hinaus. (§ 34 der Statuten.) Die Gesellschaft errichtet zur speciellen Sicher- stellung der durch sie emittierten und zu emittierenden Obligationen einen besonderen Garantiefonds, dessen geringster Betrag mit K 3 000 000 festgesetzt wird. Dieser Garantie- fonds kann nur in den im G.-A. XXXII vom J. 1897 §9 bezeichneten in Ungarn mündelsicheren Werten angelegt werden u. ist von dem sonstigen Vermögen der Gesellschaft abgesondert aufzubewahren und zu verwalten. Dieser Fond dient der Gesamtheit der Obligationäre als Sicherheit und kann gegen diesen Fond resp. gegen dessen Bestandteile eine Exekution nicht geführt werden. Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Obligationen kann das Zwanzigfache des jeweiligen Bestandes dieses Garantiefonds niemals übersteigen. Die der Ausgabe der Obligationen als statutenmässige Grundlage dienenden Eisenbahn-Titres sind gesetzlicher Bestimmung gemäss unter die Gegensperre eines kgl. öffentl. Notars gestellt u. werden von dem sonstigen Vermögen der Ges. abgesondert verwaltet. Diese Titres dienen der Gesamtheit der Oblig. als Garantie, es kann gegen dieselben eine Exekution nicht geführt werden u. können dritte Personen auf diese Titres – die Verwertung derselben im Konkursfalle ausgenommen – Rechte überhaupt nicht erwerben. Im Falle eines Konkurses der Ges. aber werden sowohl aus diesen Titres wie auch aus den zur besonderen Sicher- heit der Oblig. bestellten Fonds die aus den Oblig. stammenden Forderungen der Oblig. vor allen anderen Verpflichtungen der Ges. befriedigt werden. Die Ges. ist jederzeit berechtigt u. im Falle einer Verminderung des Bestandes des Eisenbahntitres auch verpflichtet, ausser- halb des Tilgungsplanes Obligationen im Wege des Rückkaufs oder der ausserordentlichen Verlosung einzuziehen. Die Errichtung von Vicinalbahnen erfolgt auf Grund von a. h. Konzessionen, die den betreffenden Gesellschaften für den Bau und Betrieb (durch 90 Jahre) erteilt werden. Nach Prüfung aller Verhältnisse wird durch die königl. ungarischen Handels- und Finanzministerien der Vorschlag auf Erteilung der Konzession erstattet und wird das Baukapital der Ge- sellschaft fixiert. Von diesem Baukapitale dürfen höchstens 65 % durch Emission von Prioritätsaktien beschafft werden, es müssen daher durch Subskription seitens der Staats- Komitats-, Kommunalbehörden, sowie von Privaten mindestens 35 % durch volleingezahlte Stammaktien gedeckt sein, bevor zur Emission von Prioritätsaktien geschritten werden darf. Die Prioritätsaktien sind mit unbedingtem Vorrecht auf planmässige Rückzahlung und 5 % Verzinsung des Nominalbetrages gegenüber den Stammaktien ausgestattet und wird der Staatspapiere etc. 1917/1918. I. XL