656 Ausländische Eisenbahnen. = Staat der Luossavaara-Kiirunavaara-Ges. das Recht, in den Jahren 1915–1932 im ganzen 9 000 000 t Erz mehr auszubeuten, als kontraktlich festgesetzt wurde. Hierfür bezahlt die Ges. Kr. 3 500 000 bar u. leistet ferner eine Abgabe an den Staat von Kr. 3 pro t von der Hälfte der genannten 9 000 000 t. Auf diese Weise wird die vom Staate ausgelegte Summe von Kr. 5 000 000 mit Zs. amortisiert, so dass die jetzige Auszahlung nur als Vorschuss zu betrachten ist. Der Gesetzentwurf wurde von der ersten u. zweiten Kammer am 31./5. 1908 angenommen. Am 6./4. 1913 wurde dem schwed. Reichstag ein neuer zwischen dem Staate u. der Grängesberg-Ges. geschlossener Vertrag zur Genehmigung vorgelegt, welcher die Er- höhung der zu exportierenden Erzmengen um 31 000 000 t zum Gegenstand hat. Diese Er- weiter. besagt, dass die Grängesberg-Ges. in den J. 1913–1932 noch weitere 21 600 000 t Erz aus Kiirunavaara u. 9 400 000 t aus Gellivara verschiffen darf u. zwar anfangend mit 300 000 t im J. 1913 u. staffelweise bis zum Höchstbetrage von jährl. 1 900 000 t in den J. 1921–1932 steigend, sodass jetzt der gesamte Erzexport in den J. 1908–1932 sich auf 133 750 000 t be- laufen darf. Im Juni 1917 genehmigte der schwed. Reichstag den Regierungsantrag, dass die Ges. bis Ende 1918 550 000 t Eisenerz mehr, als kontraktlich abgemacht ist, verschiffen könne. Auf die Hälfte des jetzt erhöhten Quantums soll der Staat einen Gewinnanteil von Kr. 6 per t erhalten, doch einschl. der oben erwähnten Royalty an die Vorz.-Aktien. Sollte der Staat im J. 1932 von seinem Ankaufsrecht auf die St.-Aktien der Luossavaara- Kiirunavaara-Ges. Gebrauch machen, so soll vom Kaufpreis ein Betrag von Kr. 3 per t auf die Hälfte der Zusatzmenge von 31 000 000 t = Kr. 46 500 000 abgezogen werden. Falls der Staat erst im J. 1942 von dem Ankaufsrecht Gebrauch macht, soll der Betrag von Kr. 46 500 000 mit Zinsenzuschlag von 4 % für die J. 1933–1942 von dem Kaufpreis abgezogen werden. Türkische Eisenbahnen. Anatolische Eisenbahn-Gesellschaft in Konstantinopel. (Société du chemin de fer Ottoman d'Anatolie.) Gegründet: 23./3. 1889. Zweck: Bau u. Betrieb der der Deutschen Bank in Berlin durch Kaiserl. Ferman v. 23. Mouharrem 1306 (6./10. 1888) konz. Linie Haidar-Pascha nach Angora mit einer Länge von 577,564 km, seit dem 31./12. 1892 in voller Ausdehnung in Betrieb; sodann Bau und Betrieb der durch Kaiserl. Ferman vom 26. Redjeb 1310 (13./2. 1893) konz. Ergänzungs- strecke von Eski Schehir nach Konia, einschl. einer Zweigbahn nach Kutahia, mit einer Länge von 444, 887 km, gänzlich in Betrieb seit dem 29./7. 1896; ferner Bau und Betrieb der unter dem 10./10. 1898 konz. Verbindungsbahn zwischen Ada-Basar Station (jotzt Arifie, auf der Stamm- bahn) und Ada-Basar Stadt, 9 km, in Betrieb seit 1./11. 1899. Die Länge des eigenen Be- triebsnetzes war am 31./12. 1916: 1032 km. Durch Konvention v. 4./17. Jan. 1912, die durch Kaiserl. Jradé v. 27. Dez. 1911/9. Jan. 1912 sanktioniert ist, hat die Ges. von der Reg. die Konz. zum Bau u. Betrieb einer weiteren Ergänzungsstrecke Ada-Basar nach Bolu erhalten die Länge der Strecke wird rund 200 km betragen. Mit dem Bau wird eine besonders zu diesem Zwecke zu gründende Bau-Ges. betraut werden, welche die Arbeiten spätestens binnen 2½ Jahren, gerechnet von der Genehmigung der Pläne, auszuführen haben wird. Wegen des Kriegszustandes ruhen die Arbeiten auf dieser Strecke. — Durch die gleiche Konvention hat die Ges. die Verpflicht. übernommen, auf ihre Kosten auf der alten Strecke Haidar Pascha—–Pendik (ca. 25 km) ein zweites Gleis zu legen. Die Arbeiten sind, soweit es die Umstände gestatteten, fortgeführt worden und ihre Vollendung ist demnächst zu erwarten. Ausserdem besitzt die Gesellschaft einen Hafen in Derindje am Marmara-Meer und einen solchen in Haidar-Pascha. Für den Bau u. Betrieb des Hafens in Haidar-Pascha ist am 19./3. 1902 eine bes. Osmanische A.-G. unter der Firma: Société du Port de Haidar-Pascha- tete de ligne du Chemin de fer Ottoman d' Anatolie gegründet worden. Ferner ist ihr die bisher nicht ausgeführte Konz. zur Weiterführung der Bahn von Angora nach Caesarea und die Konzession für die Linie Konia nach Bagdad (Konzessionsakte vom 21./1. u. Kaiserl. Ferman vom 18./3. 1902) eingeräumt. Am 20. Febr./5. März 1903 wurde mit der türk. Reg. eine neue Konvention gezeichnet und durch Kaiserl. Ferman vom 22. Silhidje sanktioniert. Durch diese Konvention ist der Anatol. Eisenb.-Ges. das Recht und die Pflicht auferlegt worden, die Bagdadkonzession auf die neu zu errichtende „Société Impériale Ottomane du Chemin de fer de Bagdad-“' zu übertragen, deren Kon- stitujierung am 13./4. 1903 in Konstantinopel stattgefunden hat. Die türk. Reg. hat der Anatol. Eisenb.-Ges. die Verpflichtung auferlegt, 10 % des A.-K. von frs. 15 000 000 der neuen Ges. dauernd zu behalten. Der Betrieb der bisher fertiggestellten 1036 km langen Strecken der Bagdadbahn wird vorläufig zum Zweck der Ersparung von Kosten und zur Wahrung der Einheitlichkeit in der Vertretung und Führung der den beiden Ges. gemeinsamen Interessen von der Anatolischen Eisenbahn geführt. Der Betriebsvertrag lief zunächst bis 31./12. 1907 u. gilt seitdem, sofern er nicht von einer der beiden Parteien spätestens 1 Jahr vor Ablauf gekündigt worden itst, jedesmal als um 1 Jahr verlängert. Die zwischen der türk. Reg. u. der Bagdad- bahn bezügl. des Weiterbaues der Bagdadbahn gepflogenen Verhandl. haben am 20./2. Juni 1908 zum Abschluss einer Zusatzkonvention u. eines Finanzvertrages geführt, in denen die technischen u. finanziellen Bedingungen für den Bau von der damaligen Endstation