s lüsfülrilches Reglzter iele Worn Hfkter Crts-Reblkstek. = Mleihen des Deutschen Reiches. Deutsches Reich. (Siehe Bd. I Seite 3.) 5 % Deutsche Reichsschuld von 1917 (7. Kriegsanleihe). Unkündbar bis 1./10. 1924. M. 11 209 760 200, davon 2 501 900 000 für das Reichsschuldbuch in Stücken zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs. 1./4., 1./10. Tilg.: Unkündbar bis 1./10. 1924. Auf- gelegt zur Zeichnung vom 19./9.–18./10, 1917. Der Zeichnungspreis betrug für diejenigen Stücke, welche unter Sperrung bis 15./10. 1918 in das Reichsschuldbuch einzutragen waren, 97.80 %, für alle übrigen Stücke 98 %. Die Einzahlungen haben zu erfolgen: spät. 27./10. 1917: 30 %); spät. 24./11. 1917: 20 %; spät. 9./1. 1918: 25 %, spät. 6./2. 1918: 25 %. 4½ % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1917 (7. Kriegsanleihe), auslosbar mit 110 % bis 120 %, M. 1 415 900 000 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000; welcher Gruppe die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Zs.: 2./1. u. 1./7. Tilg.: Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar u. Juli jedes Jahres, erstmalig im Juli 1918, ausgelost u. an dem auf die Auslos. folg. 2./1. oder 1./7. mit 110 % zurückgezahlt. Es werden jeweils so viele Gruppen ausgelost, als dies dem planmässig zu tilgenden Betrage von Schatzanweisungen entspricht. Die nicht ausgelosten Schatzanweis. sind seitens des Reiches bis zum 1./7. 1927 unkündbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nenn- wert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 4 %ige, bei der ferneren Auslos. mit 115 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kün- digung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatzanweisungen zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3½ % mit 120 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens 6 Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen Zinstermin erfolgen. Für die Verzinsung der Schatzanweis. u. ihre Tilg. durch Auslos. werden jährlich 5 % vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages auf- gewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatzanweis. werden zur Einlös. mitverwendet. Die auf Grund der Kündig. vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten Schatzanweis. nehmen für Rechnung des Reiches weiterhin an der Verzins. u. Auslosung teil. Am 1./7. 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweis. massgebenden Betrage (110 %, 115 % oder 120 %) zurückgezahlt. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 19./9. bis 18./10. 1917 zu 98 %. Den Zeichnern neuer 4½ % Schatzanweis. war es gestattet, daneben Schuldverschreib. sämtl. früheren Kriegsanleihen u. Schatzanweis. der I., H % Kriegsanleihe in neue 4½ 9%6 Schatzanweis. umzutauschen, jedoch konnte jeder Zeichner doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hatte. Die Umtauschanträge waren innerhalb der Zeich- nungsfrist bei derjenigen Stelle, bei der die Schatzanweis. gezeichnet worden waren, einzureichen u. die alten Stücke bis zum 15./12. 1917 daselbst einzuliefern. Die 5 % Schuld- verschreib. aller vorangegangenen Kriegsanleihen wurden ohne Aufgeld gegen die neuen Schatzanweis. umgetauscht. Die Einlieferer von 5 % Schafzanweis. der ersten Kriegs- anleihe erhielten eine Vergütung von M. 2,–, die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. der zweiten Kriegsanleihe von M. 1.50 für je M. 100 Nennwert. Die Einlieferer von 4½ % Schatzanweis. der 4. u. 5. Kriegsanleihe hatten M. 3 für je M. 100 Nennwert zuzuzahlen. Die mit Jan./Juli-Zinsen ausgestatteten Stücke waren mit Zinsscheinen, die am 1./7. 1918 fällig sind, die mit April/Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsscheinen, die am 1./4. 1918 fällig sind, einzureichen. Gezeicknet wurden M. 1 300 600 000 4½ % Schatzanweis., zum Umtausch angemeldet ausserdem M. 115 364 800 ältere Anleihen. Königreich Preussen. (Siehe Bd. I Seite 31.) 5 % Preuss. Schatzanweisungen von 1918, rückzahlb. 1. 2. 1922 M. 185 000 000 in Stücken zu M. 30 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 1./2. u. 1./8. Tilg.: Rückzahlbar 1./2. 1922. Diese Schatzanweisungen wurden im Dez. 1917 den Besitzern der am 1./4. 1918 fälligen 5 % Schatzanweis. von 1915 statt der baren Rückzahlung zum Umtausch zum Kurse von 99.90 % angeboten.