64 Ausländische Eisenbahnen. dann die Aktien der Southern Pacific Co. ausgefolgt werden, wenn der Inhaber unter Eid versichert hat. dass er nicht Aktionär der Union Pacific ist u. auch nicht einen solchen vertritt oder mit ihm Abmachungen über den Erwerb der Aktien getroffen hat. Der Aktionär der Union Pacific, der das Bezugsrecht ausübt, wird keine Div. auf sein Anteil-Zertifikat erhalten u. kann auch nicht die Rechte eines Aktionärs ausüben. Er muss sein Zertifikat verkaufen u. zwar vor dem 1./1. 1916. Geschieht das nicht vor diesem Termin, so kann das Gericht den Verkauf der betreffenden Aktien anordnen u. den Erlös den Inhabern der noch ausstehenden Zertifikate zustellen lassen. Das Bezugsrecht war bis zum 2./9. 1913 auszuüben; der Bezugspreis war auf 92 % festgesetzt. Der Aufsichtsrat der Union Pacific Rr. Co. beschloss in seiner Sitzung vom 8./1. 1914 die im Portefeuille der Gesellschaft be- findlichen $ 53 607 800 Stamm-Aktien und $ 28 480 000 Vorz.-Aktien der Baltimore and Ohio Rr. Co an die Inhaber der Stamm-Aktien der Union Pacific Rr. Co. als Extra-Dividende zu verteilen, welche als Aktionäre in den Büchern der Gesellschaft am 2./3. 1914 registriert waren. Die Extra-Dividende auf jede Stamm-Aktie à $ 100 setzt sich zus. aus 1) $ 3 in bar, 2) $ 12 Pariwertes des Vorz-Akt.-Kap. u. 3) $ 22.50 Pariwertes des Stamm-Akt.-Kap. der Baltimore & Ohio Rr. Co., welche zu 2 u. 3 dargestellt werden durch Gutscheine (warrants) oder Anteil-Zertifikate, die bei Vorlegung u. Verlangen ausgewechselt werden (wenn in Be- trägen von $ 100 Pariwert oder dem Vielfachen davon vorgelegt) gegen Aktien-Zertifikate der Baltimore & Ohio Rr. Co., die einen gleichen Betrag (Pariwert) des Vorz.-Akt.-Kap. bezw. Stamm-Akt.-Kap. der genannten Ges. darstellen. Die Union Pacific Railroad Co. u. Tochter- Ges. besassen oder kontrollierten durch den Besitz von Aktien oder durch Pacht am 30./6. 1916: a) Linien im eigenen Besitz: Union Pacific Rr. Co. 3558.36, Oregon Short Line Rr. Co. 2130.32, Oregon-Washington Railroad & Navigation Co. 1928.89, Des Chutes Railroad Co. 95.30, Hastings & Northwestern Rr. Co. 27.35, zus. 7740.22 engl. Meilen, hierzu b) von anderen Ges. gepachtete Strecken: 9.54 engl. Meilen; c) in gemeinschaftlichem Besitz mit anderen Ges. befindliche Strecken: Oregon-Washington Rr. & Navigation Co. gemeinsam mit der Chicago Milwaukee & Puget Sound Ry Co. 73.63, Union Pacific gemeinsam mit anderen Ges. 5.06 engl. Meilen; d) Linien unter Mitbenutzungsrechten: Union Pacific Rr. Co. 28.80, Oregon Shorte Line Rr. Co. 11.65, Oregon Washington Rr. & Navigation Co. 200.27, insgesamt 8069.17 engl. Meilen, davon eigene nicht im Betrieb befindliche Linien: Union Pacific Rr. Co. 7.04, Oregon Shorte Line Rr. Co. 56.59, Oregon-Washington Rr. & Navigation Co. 71.46, bleiben im Betrieb am 30./6. 1916 7934.08 engl. Meilen; ausserdem 187 engl. Meilen Wasserlinien. Ländereien: Die Ges. besass an unverkauften Ländereien am 30./6. 1916: 989 407 Acres, belegen in Nebraska, Wyoming, Colorado, Utah u. Kansas im Schätzungswerte von $ 1 694 902 u. Landnoten oder Kontrakte, die sich auf $ 675 837 beliefen. Zweck: Betrieb von Eisenbahnen. Die Ges. hat die Vollmacht, Eisenbahnen in Utah u. in anderen Staaten, einschliessl. Wyoming, Colorado, Nebraska, Iowa, Kansasu. Missouri, ganz oder teilweise durch Bau, Kauf, Pacht, Fusion oder Erstehung von Aktien solcher Bahnen zu erwerben. hr Freibrief (Charter) ermächtigt sie insbesondere, die Bahnen, das Eigentum, die Gerechtsame u. Landüberlassungen, welche früher der Union Pacific Railway Co. gehörten, zu erwerben. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Kapital: Autorisiert $ 296 178 700 St.-Aktien u. $ 200 000 000 Vorz.-Aktien, davon begeben am 30./6. 1916: $ 222 293 100 St.-Aktien u. $§ 99 543 500 Vorz.-Aktien in Aktien à $ 100. Die Vers. der Aktionäre v. 9./10. 1899 ermächtigte die Erhöhung des St.-A.-K. bis auf $ 96 178 700 und des Vorz.-A.-K. bis auf $ 100 000 000. Durch Beschluss der G.-V. v. 24./3. 1901 wurde die Ausgabe von $ 100 000 000 St.-Aktien autorisiert zur freiwilligen Konversion der First lien 4 % convertible Gold Bonds von 1901 u. durch Beschluss der G.-V. v. 15./6. 1907 die Ausgabe von weiteren $ 100 000 000 autorisiert zur freiwilligen Konversion der 4 % 20jähr. convertible Gold Bonds von 1907, so dass das autorisierte Kapital von St.-Aktien $ 296 178 700 beträgt. Durch Beschluss der a. o. G.-V. v. 5./5. 1905 wurde der Betrag der Vorz.-Aktien von $ 100 000 000 auf $ 200 000 000 erhöht. Die Vorz.-Aktien haben vor den St.-Aktien einen An- spruch auf 4 % Vorz.-Div., ohne Nachzahlungsverpflichtung. Bonds-Schuld am 30. Juni 1916: $ 334 629 850. 4 % First Mortgage Railroad and Land Grant Gold Bonds. $ 100 000 000 in Stücken a $ 500, 1000. Zs.: 1./1., 1./7., erster Zinsschein per 1. Juli 1898. Sicherheit: Als Sicherheit dient eine I. Hypothek auf die Stammlinie von 1854,29 Meilen, nebst den diesbezüglichen Gerechtsamen der Eisenbahn-Gesellschaft, und alle Privilegien, Grundeigentum, Stationen, Telegraphenlinien, rollendes Material etc., die zu diesen Eisenbahnlinien gehören, ein- schliesslich der Ohama-Brücke und der Bahnhofsanlagen, ebenso direkt oder durch Hinterlegung von Sicherheiten, auf die Ländereien und Landkontrakte im Schätzungs- werte von zusammen $ 14 881 993.91. Als Treuhänder fungiert die Mercantile Trust Company in New York. Sollte die Gesellschaft bei Fälligkeit der Coupons oder des Kapitals der Bonds zahlungsunfähig sein oder sollte dieselbe irgend welche von ihr übernommene, in der Mortgage festgesetzte Verpflichtungen nicht erfüllen und in Nicht- erfüllung letzterer Verpflichtungen für sechs Monate nach einer ihr schriftlich vom Treuhänder oder von Inhabern von wenigstens 5 % der durch die Mortgage gesicherten Bonds gegebenen Verwarnung beharren, so kann der Treuhänder den Betrieb der Bahn selbst übernehmen oder mag das Recht der Bondsbesitzer im Gerichtswege durch Subhastationsverfahren oder sonstwie erzwingen, in welchem Falle ihm das Recht zu- steht, die Ernennung eines Kurators (Receivers) zu verlangen. Sollte die Gesellschaft