Kusländische Eisenbahnen. 65 während sechs Monaten mit Zahlung der Zinsen im Rückstande bleiben oder die Rück- zahlung des Kapitals bei Fälligkeit verabsäumen oder nach Ablauf von sechs Monaten nach durch den Treuhänder oder von Inhabern von mindestens 5 % der durch die Mort- gage gesicherten Bonds, wie vorerwähnt erhaltener schriftlicher Verwarnung verabsäumt haben, die von ihr gemäss den Bedingungen der Mortgage übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, so kann der Treuhänder das Pfandobjekt meistbietend versteigern, und zwar als Ganzes, ausser falls die Inhaber der Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds den Treuhänder schriftlich ersuchen sollten, den Verkauf in Teilen vorzunehmen, in welchem Falle der Verkauf in solchen Teilen gemacht werden soll, wie in dem Ge- such angegeben sein mag, soweit das Gesetz es zulässt. Sollte die Zahlung eines halb- jährlichen Coupons verabsäumt werden, und ein solcher Coupon für sechs Monate un- bezahlt bleiben, so muss der Treuhänder auf schriftliches Verlangen der Inhaber einer Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds das Kapital für fällig erklären. Die Inhaber von 25 % der ausstehenden Bonds können die Leitung und Kontrolle des gerichtlichen Verfahrens durch den Treuhänder selbst übernehmen, und die Inhaber einer Majorität der ausstehenden Bonds sind berechtigt, den Treuhänder seines Amtes zu entsetzen, und einen anderen Treuhänder an seiner Stelle zu ernennen; jedoch kann solche Entsetzung, solange die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig ist, nur mit Zu- stimmung derselben geschehen. Sollte die Bahn von ihrem Rechte Gebrauch machen, irgend einen Teil des Eigentums, welcher der gegenwärtigen Bondsemission auf Grund der Hypothek verpfändet ist, zu verkaufen, so muss der Reinertrag des Verkaufes des selben dem Treuhänder überwiesen werden als Barverbesserungs- und Ausrüstungsfond (cash improvement and equipment fund), und kann sodann zum Ankauf von anderem Eigentum oder von Bonds der gegenwärtigen Emission oder für Verbesserungen oder Ausrüstung gebraucht werden, welche Käufe, Verbesserungen etc. dem Pfandrecht der Hypothek unterworfen werden. Sollte der Ertrag zum Ankauf von Bonds der gegen- wärtigen Emission verwandt werden, so sind diese dem Treuhänder zu überliefern und müssen von ihm vernichtet werden. Der Ertrag von Verkäufen der oben erwähnten Ländereien wird demselben Fond überwiesen. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Juli 1947, frühere zwangsweise Rückzahlung oder V erlosung ist ausgeschlossen. Zahl- stelle: Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank. Zahlung der Zinsen in Reichsmark zum jeweiligen ungefähren Tageskurse für Gold-Dollars. Verjährung für Zinsen und Kapital 20 J. n. F. Eingeführt in Frankf. a. M. im Nov. 1898, erster Kurs 30./1I. 1898: 98.80 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1898–1917: 102, 101.50, 105.50, 104, 102.70, 102.50, 104.50, 104, 102.20, 99, 102.70, 102.30, 101.50, 101.60, 99.30, 95, –, –, 123, 102 %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. 4 % konsolidierte Mortgage Gold Bonds der Oregon Railroad & Navigation Company: Totalbetrag $ 24 500 000 in Stücken à $ 1000. Davon in Umlauf am 30./6. 1916: $ 23 380 000. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Das Kapital der Bonds wird ohne vorgängige Kündig. am 1./6. 1946 fällig, vor diesem Termin ist die Ges. durch keinerlei Tilg.-Vorschriften zu einer Zurückzieh. der Bonds berechtigt. Zahlstellen: Berlin, Frankf. a. M.: Deutsche Bank. Zahlung der Coupons in Deutschland zum festen Umrechnungssatze von M. 4.20 per Dollar. Kapital u. Zs. sind frei von allen gegenwärtigen oder künftigen Steuern, welche zu zahlen oder einzu- behalten der Eisenbahnges. etwa auferlegt werden sollten. Sicherheit: Die Bonds sind sicher- gestellt durch eine von der Oregon Railroad & Navigation Company am 17./8. 1896 bestellte Mortgage auf ihr gesamtes gegenwärtiges u. künftiges Eigentum. Nach dem Reorganisations- plan erhielten die Besitzer der 5 % konsolidierten Mortgage Gold Bonds der früheren Oregon Railway and Navigation Company im Austausch 100 % dieser neuen Bonds. Kurs der 4 % konsolid. Mortgage Gold Bonds Ende 1896–1917: In Berlin: 79.25, 92.40, 99.10, 101, 103.75, 101.50, 100.30, 98.40, 102, 100.50, 98.30, 89.25, 98.10, 96.60, 96, 94.75, 92.25, 90.10, –*, –, 113, 93 %. –, In Frankf. a. M.: 78.90, 92.25, 99.20, 101.40, 103.70, 101.70, 100.70, 98.30, 102, 100, 99.20, 90, 97.80, 97, 95.50, 94, 92.30, 90, — 1135, 93 % Ende 1892219 In Hamburg: 86.70, 93.25, 100, 101.50, –, –, –, 102, 100.25, 98.50, –, 98, 96, 95.05, 93, 90, 90, –*, –, 113, – %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 gerechnet, vorher in Berlin u. Frankf. a. M. $ 1 = M. 4.25, in Hamburg $ 1 = M. 4.50. Verjährung: Die Coupons u. das Kapital verjähren nach den Gesetzen des Staates Oregon nach 10 Jahren, nach den Gesetzen des Staates Washington nach 6 Jahren, nach den Gesetzen des Staates Idaho nach 5 Jahren vom Fälligkeitstage an gerechnet. Gewinn und Verlust 1915/16: Brutto-Einnahmen 104 717 005, Betriebsausgaben 58 582 770, Steuern 5 310 698, Netto-Einnahmen 40 823 537, hierzu Zs. im eigenen Besitz befindl. Bonds 6 528 971, Div. auf Aktien anderer Ges. 4 331 904, Zs. auf Darlehen etc. 839 878, Miete für Ausrüstungs-Material 220 155, Pacht für verpachtete Bahnlinien 71 160, do. für gemein- schaftliche Geleise u. Bahnhöfe 1 080 532, verschiedene Pachten 56 800, verschied. Einnahmen 174 444 = total $ 54 127 380, hiervon ab Bonds-Zs. 13 810 313, Pacht für gepachtete Bahn, für gemeinschaftliche Geleise, Bahnhofsanlagen 1 322 018, verschied. Pachten 26 877, verschied. Ausgaben 179 038, bleibt als Netto-Einkommen 38 789 134, davon: Erfordernisse für Amortis.-F. 11 627, 8 % Div. auf St.-Aktien do. 17783 328, Aufwendungen für Neuanschaffungen u. Verbesserungen während des Betriebsjahres 3 524 489, 4 % Div. auf Vorz.-Aktien der Union Pacific Rr. Co. 3 981 740, bleibt Surplus 13 487 950, hierzu Vortrag 96 962 242, Ge- winn beim Verkauf von Aktien der Southern Pacific Co 16 099 190, do. beim Verkauf von Staatspapiere etc. 1917/1918. II. V