Ausländische Eisenbahnen, * Besitz befindliche Aktien u. Bonds 17 539 432, Material. u. Vorräte 11 203 480, Guth. bei Agenten, Zugführern u. Angestellten 1 579 673, Guth. bei Einzelpersonen u. Gesellschaften 4 336 812, fällige Wechsel 1 909 161, Erwerb von Subsidienrechten der Hidalgo and Northeastern Rr. Co. 27 935, aufgelaufene Zs. auf im Besitz befindl. Sicherheiten 690 105, Bankguth. u. Kassa 1 009 712, vorausbez. Feuervers.-Prämie 76 000, vorausgezahlte Zs. u. Abzüge 10 000, Verlust 57 645 990. – Passiva: St.-Aktien 149 606 933, I. Vorz.-Aktien 57 662 000, II. do. 240 756 783, Bonds der National Rys 271 105 440, do. der National Rr. 95 480 000, do. der Mexican Inter- national Rr. 20 113 000, do. der Veracruz-Isthmus Rr. Co. 14 000 000, do. der Pan-American Rr. Co. 6 974 000, Bonds u. Aktien der Mexican Central Railway Co., der National Railroad Company of Mexico u. der Mexican International Rr., welche noch nicht zum Umtausch deponiert sind 3 817 495, Equipment and Collateral Trusts of Mexican Central Railway Company: 5 % Eduipment and Collateral Gold Bonds I. u. II. Serie 902 000, Car and Locomotive Rental-Noten 1 324 913, aufgelaufene Zs. auf Bonds u. Noten 7995 470, fällige noch nicht zur Zahlung vorgelegte Coupons 21 651 698, alte Div. auf Vorz.-Aktien 25 558, kurzfristige Verbindlichkeiten (Notes) 67 324 366, Löhne u. Anweisungen 4 889 074, Verkehrsbilanzen 68 662, Einzelpersonen u. Gesellschaften 8 866 999, Michoacan and Pacific Railway 25 270, auf- gelaufene Steuern 252 518, rückständige Pacht der Durango-Llano Grande 495 185, Res. für Materialergänzung 3 911 617, Res. für Erneuerung von rollendem Material, Bahnkörper, Brücken, Gebäude usw. 15 128 768, Ausrüstungs-Abnutzungs-F. 4 920 400, R.-F. 493 486. Sa. Mex. $ 997 791 574. Gewinn u. Verlust 1914/15: Verlust in 1914/15 28 909 329, hierzu Verlust-Vortrag vom 30./6. 1914 28 736 661, bleibt Verlust Mex. $ 57 645 990. OÖOsterreich-Ungarische Eisenbahn. 0 * * 0 0 Kgl. priv. Fünfkirchen-Barcser Eisenbahn in Budapest. Gegründet: Im Jahre 1867; letztes Statut vom 30. Okt. 1876. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Fünfkirchen über Szigetvär nach Barcs und Transportmittel für Personen und Frachten zu Wasser und zu Lande unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften einzurichten. Konzession: 90 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung ab gerechnet bis 6. Mai 1958. Staats- garantie: Der ungar. Staat garantiert für die Dauer der Koncession ein jährliches Reinerträgnis von K 700 000 = fl. 350 000 Silber und ferner für den Anteil der Bahn an der 5 % Investitionsanleihe (fl. Gold 312 800) K 40 795.83 = fl. Gold 17 134.25 bis 1926, Der Betrag, welchen die Staatsverwaltung infolge der übernommenen Garantie zahlt. ist lediglich als ein mit 4 % jährlich verzinslicher Vorschuss zu behandeln. Vertrag mit der Regierung: Bei der Ermächtigung zur Konvertierung der Prioritätsanleihe von 1868 wurde am 25. April 1893 folgender Vertrag mit der Regierung geschlossen. Das bis zum Ablauf der Koncession garantierte Reinerträgnis von jährlich K 700 000 = Silber fl. 350 000, ebenso die vom 1./1. 1876 auf 50 Jahre zugesicherte Specialgarantie von jährl. K 40 795.83 = Gold fl. 17 134.25 bleibt unberührt. Wenn das Reinerträgnis der Bahn den garantierten Betrag von K 700 000 = fl. 350 000 übersteigt, so ist der Überschuss bis zur Höhe der Goldgarantie von K 40 795.83 = fl. 17 134.25 an die Kgl. ungar. Central-Staatskasse abzuführen. Sollte die Prior.-Anleihe von 1868 der Ges. in eine Staatsanleihe konvertiert werden, so ist die Ges. verpflichtet, aus dem garantierten Reinerträgnis von K 700 000 = fl. 350 000 die auf die Prior.-Anleihe entfallende Annuität an die kgl. ungar. Central-Staatskasse abzuführen. Der auf die 5 % Verzinsung und die Tilg. der Aktien bestimmte Rest des garantierten jährl. Reinerträgnisses wird für die Zeit vom 1./1. 1893 bis Ende 1943 mit jährl. K 346 420 = fl. 173 210, für das Jahr 1944 aber mit K 578 420 = fl. 289 210 ermittelt, wohingegen für die Zeit vom 1./1. 1945 bis zum Ablaufe der Koncession das gesamte garantierte Reinerträgnis von K 700 000 = fl. 350 000 zur Verzinsung und Tilg. der Aktien zu verwenden ist. Diese Rein- erträgnisse können in keinem Falle, also auch nicht im Falle eines Betriebsdeficits eine Reduktion erfahren, mit der alleinigen Ausnahme der Coup.-Stempelgebühren. Wenn der Reinertrag der Bahn in der Zeit bis zum Jahre 1926 das garantierte Jahres- einkommen von K 700 000 = fl. 350 000 Silber und K 40 795.83 = fl. 17 134.25 Gold, vom Jahre 1926 bis zum Ablauf der Koncession das garantierte Jahreseinkommen von K 700 000 = fl. 350 000 Silber übersteigen sollte, so ist der Überschuss in folg. Reihen- folge zu verwenden. a) zur Rückzahlung der auf die Investitionsanleihe geleisteten Garantievorschüsse samt 6 % Zs., b) zur Rückzahlung der zur Bedeckung allfälliger Betriebsdeficite samt 6 % Zs., c) von dem nachher noch erübrigten Betrage zu Gunsten des 4 % Garantiezinsen- und Vorschusskontos. % aber zu Gunsten der Aktionäre. Eine anderweitige Zurückzahlung der aus der Investitionsanleihe herstammenden Lasten und der eventuellen Betriebsdefizite wird von der Regierung nicht gefordert. Rückkaufsrecht: Die ungar. Regierung hat das Recht, nach Ablauf von 30 Jahren von der Koncessions-Erteilung an gerechnet, jederzeit gegen eine nach dem Durchschnittsertrage der letztvorhergegangenen sieben Betriebsjahre nach Abschlag der zwei ungünstigsten Betriebsjahre zu bemessenden, bis zum Ablaufe der Koncession zu zahlenden, auf den Bahnkörper sicherzustellende Jahresrente von mindestens 5 % des in der Koncession