Anleihen des Deutschen Reiches. durch Auslos. werden jährlich 5 % vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages auf- gewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatzanweis. werden zur Einlös. mitverwendet. Die auf Grund der Kündig. vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten Schatzanweis. nehmen für Rechnung des Reiches weiterhin an der Verzins. u. Auslosung teil. Am 1./7. 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweis. massgebenden Betrage 110 %, 115 % oder 120 %) zurückgezahlt. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 15./3. bis 16./4. 1917 zu 98 %. Den Zeichnern neuer 4½ % Schatzanweis. war es gestattet, daneben Schuldverschreib. u. Schatzanweis. der früheren Kriegsanleihen in neue 4½ % Schatzanweis. umzutauschen, jedoch konnte jeder Zeichner höchstens doppelt soviel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweis. gezeichnet hatte. Die Umtauschanträge waren innerhalb der Zeichnungsfrist zu stellen. Die 5 % Schuldverschreib. aller vorangegangenen Kriegsanleihen wurden ohne Aufgeld gegen die neuen Schatzanweis. umgetauscht. Die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. der 1. Kriegsanleihe erhielten eine Vergütung von M. 1.50, die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. der 2. Kriegsanleihe eine Vergütung von M. 0.50 für je M. 100 Nennwert. Die Einlieferer von 4½ % Schatzanweis. der 4. u. 5. Kriegsgsanleihe hatten M. 3 für je M. 100 Nennwert zuzuzahlen. Gezeichnet wurden M. 1 364 151 2004½ % Schatzanweis., zum Umtausch angemeldet ausserdem M. 492 562 800 ältere Anleihen. 4½ % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1917 (7. Kriegsanleihe), auslosbar mit 110 % bis 120 %, M. 1 419 335 000 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000, welcher Gruppe die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Zs.: 2./1. u. 1./7. Tilg.: Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar u. Juli jedes Jahres, erstmalig im Juli 1918, ausgelost u. an dem auf die Auslos. folg. 2./1. oder 1./7. mit 110 % zurückgezahlt. Es werden jeweils so viele Gruppen ausgelost; als dies dem planmässig zu tilgenden Betrage von Schatzanweisungen entspricht. Die nicht ausgelosten Schatzanweis. sind seitens des Reiches bis zum 1./7. 1927 unkündbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nenn- wert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlung 4 %ige, bei der ferneren Auslos. mit 115 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kün- digung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schatzanweisungen zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3½ % mit 120 % rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens 6 Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen Zinstermin erfolgen. Für die Verzinsung der Schatzanweis. u. ihre Tilg. durch Auslos. werden jährlich 5 % vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages auf- gewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatzanweis. werden zur Einlös. mitverwendet. Die auf Grund der Kündig. vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten Schatzanweis. nehmen für Rechnung des Reiches weiterhin an der Verzins. u. Auslosung teil. Am 1./7. 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweis. massgebenden Betrage (110 %, 115 % oder 120 %) zurückgezahlt. Aufgelegt zur Zeichnung in der Zeit vom 19./9. bis 18./10. 1917 zu 98 %. Den Zeichnern neuer 4½ % Schatzanweis. war es gestattet, daneben Schuldverschreib. sämtl. früheren Kriegsanleihen u. Schatzanweis. der I., II., IV. u. V. Kriegsanleihe in neue 4½ % Schatzanweis. umzutauschen, jedoch konnte jeder Zeichner doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hatte. Die Umtauschanträge waren innerhalb der Zeich- nungsfrist bei derjenigen Stelle, bei der die Schatzanweis. gezeichnet worden waren, einzureichen u. die alten Stücke bis zum 15./12. 1917 daselbst einzuliefern. Die 5 % Schuld- verschreib. aller vorangegangenen Kriegsanleihen wurden ohne Aufgeld gegen die neuen Schatzanweis. umgetauscht. Die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. der ersten Kriegs- anleihe erhielten eine Vergütung von M. 2,–, die Einlieferer von 5 % Schatzanweis. der zweiten Kriegsanleihe von M. 1.50 für je M. 100 Nennwert. Die Einlieferer von 4½ % Schatzanweis. der 4. u. 5. Kriegsanleihe hatten M. 3 für je M. 100 Nennwert zuzuzahlen. Die mit Jan./Juli-Zinsen ausgestatteten Stücke waren mit Zinsscheinen, die am 1./7. 1918 fällig sind, die mit April/Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsscheinen, die am 1./4. 1918 fällig sind, einzureichen. Gezeichnet wurden M. 1 303 063 800 4½ % Schatzanweis., zum Umtausch angemeldet ausserdem M. 116 271 200 ältere Anleihen. 4½ % Schatzanweisungen des Deutschen Reiches von 1918 (8. Kriegsanleihe), auslosbar mit 110 bis 120 %. M. 1 595 467 000 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000; welcher Gruppe die einzelne Schuldanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Die Schatzanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Jan. u. Juli jedes Jahres, erstmalig im Jan. 1919, ausgelost u. an den auf die Auslos. folgenden 2./1. oder 1./7. mit 110 % zurückgezahlt. Die Auslos. geschieht nach dem gleichen Plan u. gleichzeitig mit den Schatzanweis. der 6. u. 7. Kriegsanleihe. Die nach diesem Plan auf die Auslos. im Jan. u. Juli 1918 entfallende Zahl von Gruppen der neuen Schatzanweis. wird jedoch erst im Jan. 1919 mit ausgelost. Die nicht ausgelosten Schatzanweis. sind seitens des Reiches bis zum 1./7. 1927 unkündbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich