Inländische Staatspapiere, Fonds etc. vergüten für gekünd. Schuldverschreib., die erst nach Ablauf von 6 Mon. nach dem Heimzahls Termin zur Einlös. gelangen, Hinterlegungs-Zs. in Höhe von 2 % des Kapitalbetrage. Hierbei bleiben die ersten 6 Monate nach dem Heimzahlungstermin für die Zinsvergütung ausser Betracht, dagegen wird der Monat der Einlös. voll gerechnet. Die Besitzer von Schuldverschreib. können diese nach Massgabe der bestehenden Vorschriften bei der Staats- schuldenverwalt. auf den Namen gebührenfrei umschreiben u. ebenso die Umschreib. wieder aufheben lassen. Bei den nach Einführung des Staatsschuldbuchs begebenen Anleihen findet eine Umschreib. nicht mehr statt. Staatsschuldbuch, eingerichtetlt. Gesetz v. 8./6.1912. Das Staatsschuldbuch, das am 1./1. 1913 in Kraft trat, ist allen denjenigen zu empfehlen, die ihre Gelder auf längere Dauer zinsbar anlegen wollen. Die Staatsschuldbuchforderungen bilden einen Teil der badischen Staatsanleihen, Eine Auslos. findet nicht statt; auch eine Kündig. von seiten des Staates steht auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Verluste durch Diebstahl, Verbrennen u. dergl. sind ausgeschlossen. Die Auf- bewahrung von Wertpapieren, insbes. von Zinsscheinen fällt weg. Letzteres ist insofern wichtig, als Zinsscheine bei Verlust nicht gerichtlich aufgeboten werden können, also schwer ersetzlich sind. Buchschulden können nur auf Antrag begründet werden u. zwar a) durch Einlieferung von zum Umlauf brauchbaren Schuldverschreib. der badischen Staatsanleihen, denen die noch nicht fälligen Zinsscheine u. die Erneuerungsscheine beigefügt sein müssen; b) durch Barzahlung des Kaufpreises für Schuldverschreib. auf Anleihekredite; die Stückzs. vom letzten Fälligkeitstermin bis zum Tage der Einzahl. einschl. sind beizufügen. Der Kauf. Preis ist nach dem von der Staatsschuldenverwaltung im Staatsanzeiger bekanntgegebenen Kurse der Anleihe zuzügl. etwaiger Stück-Zs., zu berechnen. Der geringste Nennbetrag der Buchschuld ist M. 200. Die Barzahlungen müssen stets auf Beträge lauten, die in Stücken von Schuldverschreib. darstellbar sind. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Gebühren entstehen nur bei der Löschung einer Staatsschuldbuchforderung zum Zwecke der Aus- reichung von Schuldverschreib. u. zwar für je angefangene M. 1000 Kapitalbetrag M. 0.75, jedoch mind. M. 2. 1913: 147 Konten über M. 7 617 500 Kapital. 1914: 839 „26 500 800 1915: 1427 45 574 100 1915: 1497 45 812 100 1916 1515 „45 830 000 1917: 1602 3 „47 072 000 1918: 1661 „ 47 718 600 Königreich Bayern. Gesamtschuld Stand Rechnungsabschluss 1917: M. 2 564 722 155, u. zwar Allg. Staatsschuld M. 368 925 682 in Schuldverschreib. M. 94770000 Buchschuld; Eisenbahnschuld M. 1534205 100 in Schuldverschreib. M. 284 648 700 Buchschuld; Pfalzbahnschuld M. 136 584 786; Grund- rentenschuld M. 83 612 687; Landeskulturrentenschuld M. 61 975 200. 4 % Grundrentenablösungs-Schuldbr. (unerhoben) im Betrage von M. 83 612 687 (Ver- losung 1./3. 1918 M. 1 320 000), Stücke à sfl. 1000, 500, 100 u. 25, bei den seit 1874 ausge- kertigten Stücken ist der Nominalbetrag auch in Mark angegeben: Coupons ganzjährig, aber verschied. Termine, 1./1., 1./2., 1./4., 1./6., 1./9. Tilg. bis spät. 1940. Verl.: 15/3. U. 1% zZur sofort. Auszahlung. Auf die am 15./3. u. 1./10. ausgelosten Oblig. wird der Zins in vollen Monatsraten bis zum Schlusse des Erhebungsmonats, in keinem Falle aber über den 31./5. bezw. 31./12. hinaus vergütet. Zahlst.: München: Hauptkasse der Kgl. Staatsschuldenverwalt.: Nürnberg: Kgl. Hauptbank u. Fil., ausgenommen die Münchner Fil.; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: v. Erlanger & Söhne; Hamburg: Deutsche Bank. Kurs Ende 1890–1916: In Frankf. a. M.: 101.40. 105.90, 103.40, 102.70, 105.20, 105.05, 104.30, 103, 102.50, 100.50, 100.80, 102.50, 102.80, 103.90, 102.60, 102, 100.90, 98.80, 100.20, 101.20, 100, 99 7% 96.80, 96.80*, –, 94 %. – In München: 101.30, 105.80, 103.30, 102.70, 105.25, 105.40, 104.50, 103.50, 102.75, 100.80, 101, 102.40, 102.90, 103.50, 102.70, 102, 100.90, 98.80, 100.20, 101, 100.30, 99.90, 98.50, 96.50, 97.40*, –, 94 %. – Notiert ausserdem in Augsburg. 4 % Allgemeine Anleihe und Eisenbahn-Anleihe. Gesamtbetrag: M. 1 088 140 200. Diese beiden Anleihen wurden durch Gesetz v. 17./6. 1896 in 3½ % Schuldverschreib. um- gewandelt; diejenigen Oblig., bezüglich welcher die Konvertierung abgelehnt worden ist, wurden per 1./11. 1896 gekündigt. Die 4 % ige Verzinsung der Oblig. endete am 31./3. 1897. Ende 1917 waren an 4 % Oblig. zum Umtausch noch rückständig: Bei der Allg. Anleihe M. 7000; bei der Eisenbahnanleihe M. 61 300. 3½ % Allgemeine Anleihe in Schuldverschreib. Gesamtbetrag 1917: M. 167 863 200, in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200. Zs. 1./3., 1./9. u. 1./5., 1./11. Tilg. wird durch das Finanzgesetz festgesetzt. Zahlstellen: München: Hauptkasse der Kgl. Staats- schuldenverwaltung sowie sämtl. Kgl. Bayr. Rentämter u. Kreiskassen; Nürnberg: Kgl. Hauptbank und deren Fil., ausgenommen jene in München; Berlin und Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: v. Erlanger & Söhne; Hamburg: Deutsche Bank. M. 20 000 000 aufgelegt 14./2. 1902 zu 99.85 %, M. 25 000 000 aufgelegt 16./3. 1903 zu