33 Inlandische Staatspapiere, Fonds etc. 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1912. M. 10 000 000, davon in Umlauf Ende 1917: M. 9 771 900 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. u. 1./4., 1./10. Tilg. wie Schuldverschreib. v. 1910. Eingef. in Berlin u. Hamburg im Jan. 1912. Kurs mit der 4 % Anleihe von 1910 zus. notiert. 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. von 1912. M. 10 000 000, da- von in Umlauf 31./12. 1917: M. 9 753 500 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000. 5000. Zs.: 2./1., 1./7. u. 1./4., 1./10. Tilg. wie Schuldverschreib. von 1910. Amort. durch Auslos. findet nicht statt. Aufgelegt in Berlin 25./1. 1913 M. 6 000 000 zu 98.75 %. Kurs mit der 4 % Anleihe von 1910 zus. notiert. 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreib. vom 23./12. 1913. M. 10 000 000, davon in Umlauf 31./12. 1917: M. 3 430 100 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. u. 1./4., 1./10. Tilg. wie Schuldverschreib. von 1910. Amort. durch Auslos. findet nicht statt. Aufgelegt 10./2. 1914 M. 5 000 000 zu 96.80 %, für Schuldbucheintragungen zu 96.60 %. Kurs mit der 4 % Anleihe von 1910 zus. notiert. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Kassabestand 215, Kommunal-Darlehen 20 852 184, Hypoth.-Darlehen 65 354 122, Guth. b. Banken 907 453, Effekten 3 390 861, Kommunal-Dar- lehenzs. 202 878, Hypoth.-Zs. 840 326, Zs. aus Bankguth. 380, Kurszuschlag 31 723, Bank- gebäude 120 000. – Passiva: Anleihen gegen Schuldbucheintrag. u. Schuldverschreib. 89 078 400, sonst. Anleihen 507 854, Anleihe-Zs. 999 521, voraus empfangene Effekten-Zs. 8109, Kursausgleichungsmasse 450 565, allg. Sicherungsmasse 655 695. Sa. M. 91 700 143. Gewinn- u. Verlust: Debet: Zs. für Schuldbuchanleihen u. Schuldverschreib. 3 480 643, Zs. für sonst. Anleihen 26 270, Vergüt. auf eingelöste Zinsscheine 4218, Kursverlust auf Ahnleihen 72 262, Gehälter u. Vergüt. 64 433, Sachaufwand 22 335, Abschreib. auf Wertp. 10 347, do. auf Bankgebäude 5000, Gewinn in die allg. Sicherungsmasse 82 303, Entnahme aus der Kursausgleichungsmasse 57 588. – Kredit: Zs. aus Kommunal-Darlehen 846 075, do. Hypoth.-Darlehen 2 724 734, do. aus Bankguth. 12 732, do. aus Effekten 112 008, Kurs- zuschlag 14 674. Sa. M. 3 710 223. Schuldbuch. Das Schuldbuch der Staatlichen Kreditanstalt ist 1./4. 1913 eingerichtet u. wird nach den Bestimmungen des Gesetzes u. der Bekanntmachung des Staatsministeriums v. 25./3. 1913 geführt. Anträge auf Eintragung von Schuldbuchforderungen sind unter Einlieferung von Anstalts-Schuldverschreib. oder unter Einzahl. des Wertes zu stellen u. werden von dem Schuldbuchamte der Anstalt, von den Amtskassen des Herzogtums, von sämtlichen Reichsbankstellen u. von den Banken entgegengenommen, die Zahlstellen für die Zs. der Anstalts-Schuldverschreib. sind. Buchschulden gegen Einzahl. des Wertes können bis auf weiteres nach den von der Berliner Börse für 4 % Schuldverschreib. notierten Kursen begründet werden. Eingetragene Konten 31./12. 1913: 66 über M. 2 299 300 31./12. 1914: 240 „ 6 363 300 31./12. 1915: 254 „ „ 6 724 700 31./12, 1916: 267 „ „ 6 843 500 31 12 lI 2766 „ 7261 100 Königreich Preussen. Stand der Staatsschuld: Nach dem Haushaltsplan der Staatsschuldenverwalt. für das Rech- nungsjahr 1918 betrug am 1./4.1918 die Gesamtsumme der Staatsschulden M. 12 744 416 543.71 gegen M. 10 730 696 767.51 im Vorj. Die Aktien u. Oblig. der verstaatl. Eisenbahnen sind hierin mit M. 69 732 765 gegen M. 73 764 051 im Vorj., die vorm. Hannoverschen Schulden mit M. 2 623 478.71 gegen M. 2 670 016.51 im Vorj. enthalten. Staatshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1918: Einnahmen M. 6 546 986 278; davon ordentl. M. 6 439 150 278, ausser- ordentl. M. 107 836 000. Ausgaben M. 6 546 986 278, hiervon fortdauernde M. 6 195 378 411, einmalige u. ausserordentliche M. 351 607 867. Nach Anordnung des Finanzministers können im Rechnungsjahr 1918 zur vorübergeh. Verstärkung des Betriebsfonds der General-Staatskasse Schatzanweisungen in Höhe bis M. 5 000 000 000, welche vor dem 1./1. 1920 verfallen, wiederholt ausgegeben werden. hre Begebung erfolgt in der Regel durch die Seehandlung, die Einlösung findet bei der Staats- schulden-Tilgungskasse, den Regierungs-Hauptkassen u. den Kreiskassen in Altona, Hagen, Duisburg u. Elberfeld sowie den Kreiskassen I in Frankf. a. M. u. Dortmund statt. Tilgung: Während früher in Preussen die Tilg. der Staatsanleihen ganz nach Belieben des Finanzministers durch Ankauf geschehen konnte. ist durch das Gesetz v. 8./3. 1897, betr. die Tilg. von Staatsschulden und durch das Gesetz v. 3./5. 1903 betr. die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverw., die Tilg. geregelt. Vom Rechnungsj. 1898/99 wird eine Tilg. in Höhe von jährl. mindestens ù % der sich jeweils nach dem Staatshaus- haltsplan ergebenden Staatskapitalschuld vorgenommen. Eine Verrechnung auf bewilligte Anleihen ist einer Tilgung gleich zu achten. Die hierzu erforderlichen Beträge sind durch den Staatshaushaltsplan unter Einrechnung der für eine planmässige oder durch bestehende Gesetze anderweit vorgeschriebene Tilgung von Staatsschulden bestimmten Summen bereit zu stellen. Ergibt sich nach der Jahresrechnung ein Überschuss des Staatshaushalts, 80 ist derselbe zunächst zur Bildung oder Ergänzung eines Ausgleichsfonds bis zur Höhe von M. 200 000 000 zu verwenden. Der darüber hinausgehende Betrag des Überschusses wird