Anleihen des Deutschen „„ 35 93 %. – In Frankf. a. M.: 99.50*, –, 93 %. –—– In Hamburg: 99.75*, –, 93 %. – In Leipzig: 99.90*, –, 93 %. – In München: 99.90*, –, 93 %. 5 % Preuss. Schatzanweisungen vom 23./1. 1915, rückzahlbar 1./4. 1918, M. 185 000 000 in Stücken à M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Rückzahlbar 1./4. 1918. Diese Schatzanweisungen wurden im Jan. 1915 den Besitzern der am 1./4. 1915 fälligen 4 % Preuss. Schatzanweisungen von 1911 statt der baren Rückzahlung zum Um- tausch angeboten. Kurs Ende 1916: 100 %. 5 % Preuss. Schatzanweisungen vom 23./2. 1916, rückzahlb. 1./5. 1919 M. 200 000 000 i. Stücken à M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs. 1./5., 1./11. Tilg.: Rückzahlbar 1./5. 1919. Diese Schatzanweis. wurden seit Januar 1916 den Besitzern der am 1./5. 1916 fälligen 4 % Schatzanweis. von 1912 statt der baren Rückzahl. zum Umtausch angeboten. Sie behielten den letzten Zinsschein der alten Schatzanweisungen, bezogen jedoch keine Zinsvergütung auf die neuen bis zum 1./5. 1916. Da sich der Ausgabepreis für die 5 % Schatzanweis. etwas unter Pari (99.40 %) stellte, so erhielten die Umtauschlustigen noch eine Zuzahlung (0.60 %), Kurs Ende 1916: 100 %. 5 % Preuss. Schatzanweisungen vom 9./1. 1917, Serie I, rückzahlb. 1./5. 1920 M. 200000 000 in Stücken zu M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 1./5., 1./11. Tilg.: Rück- zahlbar 1./5. 1920. Diese Schatzanweis. wurden im Januar 1917 den Besitzern der am 1./5. 1917 fälligen 4% Schatzanweis. von 1912 statt der baren Rückzahl. zum Umtausch zum Kurse von 99.40 % angeboten. 5 % Preuss. Schatzanweisungen vom 14./2. 1917, Serie II, rückzahlb. 1./5. 1921 M. 200 000 000 in Stücken zu M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 1./., 1./11. Tilg.: Rück- zahlbar 1./5. 1921. Diese Schatzanweis. wurden im Juni 1917 den Besitzern der am 1./. 1917 fälligen 4 % Schatzanweis. von 1912 statt der baren Rückzahl. zum Umtausch zum Kurse von 99.40 % angeboten. 4½ % Preuss. Schatzanweisungen vom 8./3. 1917, Serie III, rückzahlbar 31./12. 1934 M. 98 188 600 in Stücken zu M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Rückzahlbar 31./12. 1934. 5 % Preuss. Schatzanweisungen von 1918, rückzahlb. 1./2. 1922 M. 185 000 000 in Stücken zu M. 50 000, 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500. Zs.: 1./2. u. 1./8. Tilg.: Rückzahlbar 1./2. 1922. Diese Schatzanweisungen wurden im Dez. 1917 den Besitzern der am 1./4. 1918 fälligen 5 % Schatzanweis. von 1915 statt der baren Rückzahlung zum Umtausch zum Kurse von 99.90 % angeboten. Staatsschuldbuch. Das Staatsschuldbuch ist allen denjenigen Besitzern Preussischer Konsols von Nutzen, für welche diese Papiere eine dauernde Anlage bilden und welche Kapital und Zinsen gegen den Schaden unbedingt sichern wollen, der ihnen, solange ihr Recht von dem jeweiligen Besitze der Schuldverschreibungen und Zinsscheine abhängig ist, durch Diebstahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkommen dieser Effekten nicht selten entsteht. Die Staatsschuldbücher sind getrennt nach den verschied. Anleihen angelegt. Das Bureau dafür befindet sich bei der Kgl. Hauptverwalt. der Staatsschulden in Berlin SW. 68, Oranienstr. 92/94. Eine Abschrift der Bücher wird in einem anderen Dienstgebäude auf- bewahrt. In jedem Schuldbuch darf ein und derselbe Gläubiger nur ein Konto erhalten. Die Eintrag. der Buchforder. erfolgt entweder nach Abliefer, der Konsols nebst Zubehör oder nach Abliefer. einer Bescheinig. der Preuss. Staatsbank (Kgl. Seehandlung) in Berlin W. 56, Mark- grafenstr. 46a über Einzahl. des Kaufpreises nebst Stückzs. Die Abliefer. der Konsols oder der Einzahlungsbescheinig. (nicht des Kaufpreises) hat an die genannte Hauptverwalt. der Staatsschulden zu erfolgen. Dort sind auch die Eintragungsanträge zu stellen. Mit ihnen können Anträge auf Eintrag. von Beschränk. des Gläubigers (Niessbrauch etc. für einen Dritten) verbunden werden. Die Begründ. von Buchschulden wird von den Regierungshauptkassen, Kreiskassen ausserhalb Berlins, verschiedenen Zollkassen, der Seehandlungs-Hauptkasse in Berlin u. den Reichsbankanstalten vermittelt. Diese Stellen nehmen sowohl Effekten wie Kauf- preise nebst Stückzs. an u. veranlassen das Weitere wegen Eintrag. der Buchforder. Die Eintrag.- Anträge bedürfen keiner Beglaubigung. Dagegen müssen Anträge beglaubigt oder von einer der dazu Pestimmten amtl. Stellen aufgenommen werden, welche bezwecken, gegen Löschung der Forder. Schuldverschreib. nebst Zinsscheinbogen zu erhalten. Sie werden von der Haupt- verwalt. der Staatsschulden in kurzer Zeit erledigt. Die Eintrag. in das Schuldbuch erfolgen kostenfrei. Auch die laufende Verwalt. der Konten ist kostenfrei. Nur für Herausgabe von Schuldverschreib. an Stelle gelöschter Forder. wird eine Gebühr von Pf, 75 für angefangene M. 1000, mind. M. 2, erhoben. Näheres ergeben die „Amtlichen Nachrichten über das Preuss. Staatsschuldbuch, welche vom Staatsschuldbuchbureau in Berlin, Oranienstr. 92/94, und von den bezeichneten Vermittelungsstellen auf Wunsch an Interessenten unentgeltlich verabfolgt werden. Das neue Staatsschuldbuchgesetz ist in der Preussischen Gesetzsamml. von 1910 Seite 55 abgedruckt. Eingetragene Konten am 1. April 1903: 31 383 über M. 1 629 887 550 Kapital „ 9904: 32 477 „ 1 709 584 050 1905: 33 957 „ 1 781 172 750 1906: 3397% 1 839 932 750 1907: 35 138 „ „ 1 965 068 250 1908: 36 973 „ 2 039 597 950 1909: 47 063 „ „ 2 237 489 250 III*