Anleihen des Deutschen Reiches. 39 3½ % Schuldverschreib. der Sachsen-Altenburg. Landesbank von 1905, Reihe VII u. VIII. M. 10 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 5000. Zs.: Reihe VII: 2./1., 1./7., Reihe VIII: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1910 ab durch freihänd. Ankauf von jährl. 1 % des bei Schluss des Vorj. in Um- lauf gewesenen Betrages; Totalkünd. jederzeit mit 3 monat. Frist zulässig. Zahlst.: Alten- burg: Kasse der Landesbank; Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Leipzig: Hammer & Schmidt, Frege & Co., Vetter & Co; Dresden: Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Gera: Gebrüder Oberländer; Zwickau: Dresdner Bank (Fil. Zwickau). Die Oblig. wurden im OÖkt. in Berlin eingeführt; Kurs in Berlin mit den alten 3½ Oblig. zus. notiert; in Leipzig ein- geführt 20./10. 1905 zu 100.25 %. — Kurs Ende 1905–1916: In Leipzig Serie VII: 100.25, 98.25, 93.25, 93.50, 93.50, 93, 91.90, 88.25, 84.25, 86*, –, 74 %; Serie VIII: 100.25, 98.25, 93.25, 93.50, 93.50, 93, 91.90, 88.25, 84.25, 86*, –, 74 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J., der gekündigten Stücke in 10 J. (F.) Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Hyp.-Forder. 118 103 019, Komm.-Anleihen 9 522 769, Lombard-Forder. 161 851, Bankguth. 929 718, Kontokorr.-Debit. 597 464, Effekten 13 865 986, Immobil. 70 279, lauf. u. rückst. Zs. 2 053 302, Zahl. auf Gewinnanteil des Staates 500 000, Kassa 957 570. – Passiva: Einleih. geg. Schuldscheine auf Namen 106 279 141, Inh.-Oblig. 26 149 700, Einlagebücher 606 512, Konfokorr.-Kredit. 402 191, lauf. u. rückst. Zs. 1 941 491, Garantie- u. R.-F. 9 727 432, Spez.-R.-F. I 24 815, do. II 766 125, Reingewinn 864 553, Sa. M. 146 761 960. Herzogtum Sachsen-Coburg. Stand der Staatsschulden am 1./4. 1916: Passiva: M. 2 604 150, Aktiva: M. 903 525, daher Überschuss der Passiva M. 1 700 625, Grundbesitz u. Gebäude sind nicht berücksichtigt. — Budget pro 1./4. 1916–31./3. 1917: jährl. Einnahmen M. 1 610 050, jährl. Ausgaben M. 1 610 050. Herzogl. Sächsische Landrentenbank in Coburg. Die durch das Gesetz v. 27./7. 1865 errichtete u. durch das Gesetz v. 21./12. 1901 neu organisierte Herzogl. Sächsische Landrentenbank ist eine Staatsanstalt mit selbständiger Rechtsfähigkeit, selbständ. Verwalt. u. selbständ. Kasse. Der Staat haftet mit seinem ganzen Vermögen für alle Verbindlichkeiten der Landrentenbank. Die Aufsicht über die Landrentenbank führt das Staatsministerium. Die Landrentenbank wird rechtswirksam nach aussen vertreten durch ihren Vorstand oder dessen Stellvertreter. Neben dem Vorstand besteht ein Beirat, welcher die gesamte geschäftliche Tätigkeit der Landrentenbank zu überwachen hat. Der Beirat besteht aus dem Rechtsbeistand, welcher dem Vorstand zur Beratung in Rechts- angelegenheiten zugeordnet ist, und 4 weiteren Mitgliedern, von welchen 2 vom Herzog ernannt, 2 vom Landtage des Herzogtums Coburg gewählt werden. Die Landrentenbank ist berechtigt, zur Unterbringung ihrer Gelder insbesondere folg. Geschäfte zu betreiben: 1. Darlehen gegen Hypothek an Grundbesitz im Herzogtum Coburg zu gewähren; 2. Dar- lehen gegen Verpfändung hypoth. Forderungen, Grundschuld- oder Rentenschuld-Forder., solcher Wertpapiere, deren Beleihung von der Reichsbank zugelassen ist, ihrer eigenen auf den Namen oder auf den Inhaber lautenden Schuldbriefe u. mündelsicherer Wertpapiere, sowie gegen Bürgschaftsurkunden, zu gewähren; 3. Gemeinden, Stiftungen, Körperschaften u. Anstalten des öffentl. Rechtes sowie solchen Stiftungen, welche unter der Verwalt. einer öffentl. Behörde stehen, u. Genossenschaften Darlehen oder Kredit in lauf. Rechnung zu gewähren; 4. Gelder a) gegen Hypoth. auf Grundbesitz in anderen deutschen Staaten aus- zuleihen, b) durch Ankauf mündelsicherer Wertpapiere, auch eigener Schuldverschreib., sowie durch Ankauf erstklassiger Wechsel nutzbar zu machen. Die Landrentenbank ist berechtigt, Schuldverschreib. auf den Namen oder den Inhaber auszugeben, ferner ohne Er- teilung einer Schuldverschreib. Geld in lauf. Rechnung gegen Quittung sowie Spareinlagen anzunehmen. Die Schuldverschreib. der Landrentenbank sind innerhalb des Deutschen Reiches zur Anlegung von Mündelgeld verwendbar. 4 % Schuldverschreib. Abt. I lt. Ges. v. 6./7. 1910 im Betrage von M. 10 000 000, hiervon zunächst ausgegeben Serie I im Betrage von M. 2 000 000, Serie II im Betrage von M. 3 000 000 u. Serie III im Betrage von M. 5 000 000 in Stücken à M. 100, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Eine Tilg. oder Kündig. ist bei Serie I bis 1./7. 1920, bei Serie II u. Serie III bis 1./7. 1922 ausgeschlossen u. steht von diesem Zeitpunkt nur der Land- rentenbank zu. Zahlstellen für Serie I–III: Ausser der Herzogl. Sächsischen Landrenten- bank und den Amtseinnahmen des Herzogtums Coburg, in Berlin: Preussische Central- Genossenschaftskasse, Bank für Handel und Industrie und deren Filialen, Deutsche Bank u. deren Filialen; Coburg: Coburg-Gothaische Creditgesellschaft, Hässler & Hülbig, Schraidt & Hoffmann, Niederlassung der Mitteldeutschen Privat-Bank A.-G.; Braunschweig: Braunschweig. Bank u. Kreditanstalt, Braunschweig. Privatbank; Dresden: Gebr. Arnhold; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Hamburg: M. M. Warburg & Co.; Han- nover: Ephraim Meyer & Sohn; Hildesheim: Hildesheimer Bank; Karlsruhe: Veit L. Hom- burger; Magdeburg: Zuckschwerdt & Beuchel; Meiningen: Bank für Thüringen vormals B. M. Strupp u. deren Filialen; Strassburg i. Els.: Bank von Elsass u. Lothringen; Stuttgart: Allgemeine Rentenanstalt, Stahl & Federer A.-G., G. H. Keller's Söhne,