Landschaftliche Pfandbriefe etc. steigt, kann von einer Taxe abgesehen werden. Andernfalls ist der Wert des zu beleihenden Grundstückes nach Massgabe eines ministeriell genehmigten Taxreglements durch eine Schätzung seitens sachverständiger Vertrauensmänner zu ermitteln, welche von den ländlichen Kreistagen vorgeschlagen sind. Der nach Massgabe dieser Tax- grundsätze festgesetzte Wert der zum Pfande angebotenen Grundstücke darf bei Bemessung des Darlehensbetrages in der Regel nicht über den 30 fachen Betrag des Grundstück-Rein- ertrages hinaus berücksichtigt werden. Sicherheit: Für die Sicherheit der Pfandbr. u. aller aus denselben entspringenden Rechte ist der Verband verhaftet; falls das Vermögen des- selben nicht ausreicht, haften die Verbands-Mitgl. solidarisch bis zur Höhe von 5 % des bei Entstehung des Verlustes unabgetragenen Darlehens. Soweit der Pfandbr.-Gläubiger nicht aus dem R.-F. befriedigt werden kann, ist er befugt, in Höhe der ihm zustehenden Forder. aus den dem Verbande gehörigen Hypoth.-Forder. sich diejenigen richterlich mit den Rechten eines Zessionars überweisen zu lassen, welche er auswählt. Zs.: 1./1., 1./7, Tilg.: Die Pfandbr. können von dem Verbande nur zum Zwecke der statutenmässig zu bewirkenden Einlös. und mit 6 Monaten Frist gekündigt werden. Zur Amort. zahlen die Schuldner jährl. ½ % des empfangenen Darlehens, und dieses ½ % wird wieder zur Amortisation der Pfandbr. durch Ankauf oder Ausl. verwendet. Verstärkte Tilg. ist insofern zulässig, als der Schuldner das Pfandbr.-Kapital ganz oder teilweise, aber nur in Pfandbr. des Verbandes von demselben Zinsfusse, in welchem das Darlehen gewährt ist, rückzahlen kann. Zahlst.: Kiel: Kasse des Verbandes; Berlin: Nationalbank f. Deutschland u. Deutsche Bank. 4 % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1917: M. 42 146 300 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1890–1916: 101, 101, 102.75, 102.90, 105.70, 106.70, 107.30, 105.30, –, 103.25, 100.50, 102.20, 103, 103.90, 103.10, 102.75, 101.50, 98.25, 100.10, 100.40, 99.90, 99.40, 95.40, 93, 93.30*, –, 93 %. 3½ % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1917: M. 24 291 400 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs in Berlin Ende 1890–1916: 95.50, 94.40, 96.90, 97.40, 101.60, 100.60, 101, 99.80, 99.30, 94.40, 93.75, 96.75, 99.10, 99.10, 98.60, 98.25, 95.20, 90.75, 92.60, 92.20, 90.60, 91.40, 87.60, 84.50, –*, –, 86 %. 3 % Schleswig-Holstein. Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1917: M. 1 419 800 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Eingeführt am 10./4. 1895 zu 95 %. Kurs in Berlin Ende 1895–1916: 95.80, 93.70, 92, 90.10, 85.90, 83.70, 87.60, 88.80, 89.20, 87.80, 86.60, 85.50, 81.50, 85, 82.25, 81.60, 82.60, –, 75.40, –*, –, 75 %. Verj. der Zinsscheine in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Hypoth.-K. eingetrag. Hypoth.-Forder. 72 030 300, Effekten-Kto 3 % unbegeb. Pfandbr. 19 040, do. 3½ % unbegeb. Pfandbr. 458 400, Kassa 100 675, Stempel 2255, Mobil. 1, noch nicht erstattete Auslagen 377, Effekten des R.-F. 1 067 000, Geschäftsanteil-Kto 3500, div. Schuldner 3022, rückst. Zs. am 31./12. 1917 59 687, Effekten des Ruhegehalts-Rückl.-F. 18 430, Kriegsanleihe 873 786, Bankguth. 216 157, Kto für div. Schuldner 13 000. – Passiva: 4 % zuviel begeb. Pfandbr. 379 710, 4 % abzügl. zuviel begeb. Pfandbr. 42 146 300, 3½ % zuzügl. unbegeb. Pfandbr. 24 864 400, 3 % zuzügl. unbegeb. Pfandbr. 1 447 000, amort. Pfandbr. 3 906 564, Abrechn.-Kto ein Gläubiger 10 000, Kto pro Diverse versch. Gläubiger 202 354, R.-F. 1 307 443, Ruhegehalts-Rückl.-F. 21 980, Talonsteuer 35 914, rückst. noch nicht eingel. alte Zinsscheine 63 134, noch nicht eingel. am 2./1. 1918 llige Zinsscheine 480 780. Sa. M. 74 865 579. Landschaft der Provinz Westfalen in Münster. Statut genehmigt durch Allerh. E. v. 15./7. 1877 mit Abänder., genehmigt durch Allerh. E. v. 27./7. 1883, 31./8. 1885, 20./11.1889, 12./10.1896, 18./9. 1899, 28./1. 1901, 17./9.1909 u. 21./6.1913. Zweck: Die Landschaft der Provinz Westfalen ist eine öffentliche Kreditanstatl, welche den Grundbesitzern der Provinz Westfalen, der Kreise Rees, Dinslaken, Stadt- u. Landkreis Essen u. Stadtkreise Duisburg, Mülheim a. Ruhr u. Oberhausen u. der Fürstentümer Waldeck u. Pyrmont den Realkredit für deren Besitzungen zu vermitteln bezweckt; sie hat das Recht, zur Beschaffung der zur Beleihung des Grundbesitzes ihrer Mitglieder erforderlichen Valuta, mündelsichere Pfandbr. auszufertigen. Die Beleihung erfolgt lt. Statut innerhalb der ersten zwei Dritteile des Ertragswertes der zu beleihenden Objekte durch erststellige Hypothek. Ausser den Hypoth. haften den Pfandbr.-Inh. die sämtl. Mitgl. der Landschaft solidarisch bis zu 5 % ihres urspr. Schuldkapitals, ausserdem das gesamte Vermögen der Landschaft. Die älteren Pfandbr. können von dem Verbande nur zum Zwecke der statutenmässig zu bewirkenden Einlösung u. mit 6 Monat Frist gekündigt werden. Für die seit 1./1. 1897 aus- gegebenen Pfandbr., welche den Stempel „Folge IIé tragen, ist auch Rückzahlung in bar u. demgemäss Ausl. u. Künd. der betr. Pfandbriefe zulässig. Die seit dem 1./1. 1900 aus- gegebenen Pfandbriefe, welche den Stempelaufdruck ,Folge III“ tragen, können mit Ge- nehmigung der Königl. Staatsregierung den Inhabern zum Zweck der Umwandlung mit 6 Monat Frist gekündigt werden. Die Tilg. erfolgt halbjährl. mit ½ % des Nominalbetrages unter Zurechnung der Zs. der Tilgungsguthaben. Mit den Zinsen wird ¼ % Beitrag zu den Verwaltungskosten erhoben. Der Überschuss der Verwalt. wird bis zur Höhe von % des Schuldkapitals alljährlich den Schuldnern im Reserve- bez. Tilg.-Kto gutgeschrieben u. der verbleibende Rest dem „Eigentümlichen Fonds der Landschaft“ überwiesen. Wenn der Kurs unter pari, oder nicht bedeutend über pari, werden die zu amortisierenden Stücke freihändig