Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 16 494, Prämienüberträge für Lebensversich. (Todesfall) 3 103 206, Res. für schweb. Versich.- Fälle 1 185 885, Gewinn-Res. der mit Gewinnanteil Versicherten 1 278 685, Sicherheits-F. der Lebensversich. 4 120 956, Sicherheits-F. der Renten- u. Kapital-Versich. 1 417 485, R.-F. der Rottenburger Witwenkasse 40 112, do. Ludwigs-Luisen-Stift. 20 060, nicht abgehob. Gewinn- anteile der Lebensversich. 254 491, do. der Renten- u. Kapital-Versich. 1735, Prämien-Res. u. Überträge in Händen der Rückversicherer 49 301, Depositengelder 19 018 116, 3½ % Schuld- verschreib. einschl. Zs. 7 144 601, vorausbez. Prämien 1782, Pens.-F. der Anstaltsbeamten mit Kübel-Stiftung 1 008 658, Überschuss (einschl. Gewinn-Vortrag von 1916 im Betrag von M. 150 000) 2 927 695. Sa. M. 129 270 184. Gewinn 1896–1917: M. 623 704, 554277, 847 279, 641 122, 742 673, 725 187, 903 722, 831 042, 1 035 387, 1 089 916, 1 005 609, 934 916, 1 040 902, 1 040 302, 1 149 301, 1 325 275, 1 323 663, 1 586 400, 1 717 781, 2 497 721, 2 727 779, 2 927 695. Verwendung: 1) Mit 31./12. 1918 ist den für dieses Jahr div.-ber. Mitgl. bei der Rentenversich. auf eine volle Mark Rente 5 Pfg. Div. auszubezahlen u. den aufgeschob. Renten, sowie den Kapitalversicherungen auf je M. 20 Prämien-Reserve 5 Pfennige als Div. gutzuschreiben. 2) Ebenfalls auf den 31. Dez. 1918 ist den am Schlusse des vorigen Jahres vorhandenen Mitgliedern der Lebens- und Überlebensversicherung, mit Ausschluss der im J. 1917 Ein- getretenen, eine Div. von 30 % der Jahresprämie (ausschliesslich der Zusatzprämie für Abkürzung) zu gewähren. Die auf sämtliche Prämienversicherungen fallende Div. soll an den Prämien des Jahres 1919 abgezogen werden. Den mittels einmaliger Einlage Ver- sicherten wird die Div. gutgeschrieben, sofern sie nicht bei Eingehung der Versicherung die Erhebung der Div. sich vorbehalten haben. Kommissär d. kaiserl. Aufsichtsamts f. Privatversicherung: Präsident von Sting. Königl. Württ. Regierungskommissär: Präsident von Hilbert. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Komm.-Rat Fr. Blezinger, Oberstleutnant von Bockshammer, Rechtsan w. Dr. E. Hedinger, Oberstudienrat Dr. Sigmund Herzog, Bankdirektor Komm.-Rat Körper, Gemeinderat Dr. G. Ludwig, Geh. Komm.-Rat Gust. von Müller, Präsident Theodor von Nestle, Kaufm. Herm. Ostertag, Oberbaurat E. Schiller, Oberhofkammerrat Karl von Völter, Notar Eugen Weigele. Vorstand: Dir. Rechtsanwalt Herm. Scheurlen, Dir. Hofrat Jul. Huber, stellv. Dir. Mathematiker Karl Dizler, Geh. Hofrat Gustav Pfaff, Kaufmann Heinr. Binder, Komm.-Rat Eberhard Fetzer. Prokuristen: G. Friederich, Th. Schober, P. Schauffler, K. Förster, Fr. Bücheler, A. Palm. Württembergischer Kredit-Verein in Stuttgart. Gegründet: 1826. Zweck: Der „Württ. Kredit-Verein“ ist ein Verein von Grundeigen- tümern. Er hat den Zweck, an seine Mitgl. Rentendarlehen gegen hypothek. Sicherheit zu geben und die Mittel hierzu durch Kapitalaufnahme zu beschaffen. Der Verein ist eine juristische Person und hat seinen Sitz in Stuttgart. Mitgliedschaft: Jeder Grundeigentümer, welcher von dem Verein ein Rentendarlehen erhält, ist Mitgl. des Vereins. Mit vollständiger Ablös. seiner Rentenschuld oder mit der vom Vorst. genehmigten Übernahme seiner Rentenschuld durch einen andern hört der bisherige Rentenschuldner auf, Mitgl. des Vereins zu sein. Im Fall der vollständigen Ablösung seiner Rentenschuld wird dem Schuldner sein Anteil am R.-F. ausgefolgt. Sicherheit der Rentendarlehen: Die Darlehensforder. des Vereins müssen durch mit I. Rang eingetragene Hypoth. an Grundstücken von mind. doppeltem Wert gesichert sein. Der Wert der zu beleihenden Grundstücke ist durch amtl. Schätzungsurkunden nachzuweisen. Bei Beleihung von Grundstücken, welche in Orten von weniger als 2500 (in Oberamtsstädten von weniger als 2000) Einwohnern gelegen sind, muss die doppelte Sicherheit für die Regel zu in Feldgütern bestehen; ausnahmsweise ist jedoch die Beleihung auch dann zulässig, wenn die doppelte Sicherheit wenigstens zur Hälfte in Feldgütern besteht. Die zu Gunsten einer Forderung des Vereins belasteten Grundstücke müssen zus. einen jährl. Ertrag ge- währen, welcher die auf 50 Jahre berechnete Jahresrente mind. anderthalbfach deckt. Schuldrerschreibungen: Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderl. Mittel werden durch Ausgabe von Schuldverschreib. auf Inh., welche mit Zinsscheinen u. Ern.-Schein ver- sehen sind, beschafft. Die Sicherheit der Vereinsgläubiger besteht in den dem Verein von seinen Mitgl. u. Schuldnern bestellten Hypoth. u. Pfandrechten und im R.-F. Die Schuld- verschreib. werden vom Dir. unterschrieben, vom Reg.-Kommissär mit seiner Unterschrift beglaubigt undtragen das Faksimile des Rechtsrats, Kassiers u. Kontrolleurs; sie sind ein- geteilt in Stücke zu M. 2000, 1000, 500, 300 u. 200. Die Schuldverschreib. sind in Württemberg als Anlagen für Vormundschaften, staatl. Verwalt. u. Anstalten, Amtskörperschaften, Gemeinden u. Stiftungen, sowie als Dienstkaut. in sämtl. Departements zugelassen u. werden von der Reichsbank in I. Klasse belehnt. Sie können vom Verein kostenfrei auf Namen umgeschrieben werden; hierbei werden Zinsscheine u. Ern.-Scheine auf Antrag beim Verein verwahrt, wenn die Schuldverschreib. im Eigentum einer öffentlichen Körperschaft stehen, oder als Sicherheits- leistung verpfändet werden, oder wenn der Vorst. aus anderen Gründen die Verwahrung gestattet. Die Auszahl. der Zs. erfolgt gegen Aushänd. der Zinsscheine durch die Vereinskasse oder die in den Schuldverschreib. bezeichneten Bankhäuser, im Fall der Zurückgabe der Zinsscheine an den Verein nur durch die Vereinskasse gegen Quittung. Die Gesamtsumme der im Umlaut