298 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. ist verpflichtet, im Laufe eines Halbjahrs ein Mindestquantum von Banderollen zu beziehen, welches einem durchschnittl. Ertrage von 700 000 Leva monatl. entspricht. Diese Verpflichtung erlischt, sobald sich die jeweils für den halbjährl. Dienst dieser Anleihe benötigten Fonds im Besitz der Banque de Paris et des Pays-Bas befinden. Der Vertreter der Obligationäre hat die ihm durch den Verkauf der Banderollen an die Reg. zufliessenden Gelder in regel- mässiger Weise nach Eingang direkt an die Banque de Paris et des Pays-Bas in Paris solange zu remittieren, bis der volle, für den halbjähr. Dienst der Anleihe nebst den von der Bulg. Reg. zu tragenden, aus dem Erlös der Banderollensteuer zu zahlenden N ebenspesen erforderl. Betrag angeschafft ist. Die darüber hinaus durch den Verkauf der Banderollen eingehenden Gelder hat der Vertreter der Obligationäre der Bulg. Reg. wieder zur Verf. zu stellen. Mit dem auf den jeweiligen halbjährl. Fälligkeitstermin folg. Monat haben alsdann die Rimessen nach Paris wieder zu beginnen. Sollten aus irgend welchen Gründen die aus dem Erlöse der Banderollensteuer eingegangenen Gelder zur Deckung des Anleihedienstes nicht hin- reichen, so ist die Bulg. Reg. verpflichtet, den fehlenden Restbetrag 15 Tage vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin zu Händen der Banque de Paris et des Pays-Bas anzuschaffen, und zwar zunächst aus den Erträgnissen der Mourouriésteuer, soweit es aber ausserdem erforderl. sein sollte, aus den sonst. Staatsmitteln. Über das Erträgnis der Mourouriésteuer hatdie Bulg. Reg. eine besondere Rechnung zu führen und allmonatl. Auszüge derselben dem Vertreter der Obligationäre und der Banque de Paris et des Pays-Bas zuzustellen. Als weitere Sicher- stellung für die Regelmässigkeit des Dienstes hat die Banque de Paris et des Pays-Bas aus dem Erlös der Anleihe frs. 1 500 000 zurückzuhalten und dafür Effekten zu kaufen und zu verwahren und zwar zur Hälfte Stücke der gegenwärt. Anleihe, zur anderen Hälfte französ., russ. u. deutsche Staatspapiere. Im Falle die Banque de Paris et des Pays-Bas jemals 15 Tage vor dem halbjähr. Zins- u. Rückzahlungstermin der Anleihe nicht die volle für den Anlehensdienst erforderl. Summe erhalten haben sollte, ist sie ermächtigt, dieselbe ohne weiteres durch den Verkauf von Effekten aus diesem Depot zu ergänzen, welches die Bulg. Reg. sofort wieder auf den ursprüngl. effektiven Betrag von frs. 1 500 000 zu erhöhen hat. Im Interesse der Verbesserung der Wechselkurse auf das Ausland hat der Staat für die ganze Dauer der gegenwärt. Anleihe sich verpflichtet, ohne vorherige Verständigung mit dem Vertreter der Obligationäre, weder die in Kraft befindl., den Banknotenumlauf der Bulg. Nationalbank regelnden Ges. v. 27. Jan./8. Febr. 1885 und 15./27. Dez. 1891 abzuändern, noch neue Ausprägungen von Silbermünzen vorzunehmen, noch direkt oder indirekt Papiergeld tbillets fiduciaires) auszugeben. Diese Bestimm. ruhen in Kriegszeiten. Der Ertrag der Banderollen- u. der Mourouriésteuer betrug in Leva Bulg. Währ.: Banderollen- Mourourié- Gesamt- Banderollen- Mourourié- Gesamt- steuer steuer betrag steuer steuer betrag 9 521 442 85 689 9607 131 1905 11 856 904 873 689 12 730 593 8 745 798 62 478 8 808 276 1906 12 501 643 918 786 13 420 429 9 089 905 764 355 9 854 260 1907 16 047 299 844 547 16 891 846 10 099 802 775 456 10 875 258 1908 16 588 738 888 048 17 476 786 9 387 969 713 700 10 101 669 1909 16 774 182 901 464 17 675 646 8 646 404 655 775 9302 179 1910 17 268 418 915 154 18 183 572 8 452 749 636 897 9 089 646 1911 20 804 543 1 140 276 21 944 819 9695 220 734 909 10 430 129 1912 20 113 411 1 047 531 21 160 942 10 429 078 787 792 0 11 216 870 1913 20 130 950 1 182 468 21 313 424 1904 11 328 140 842 207 12 170 347 Zahlst. in Deutschland: Berlin: Deutsche Bank, Mitteld. Creditbank; Frankf. a. M.: Jacob S. H. Stern, Gebr. Bethmann, Deutsche Bank, Deutsche Vereinsbank, Mitteld. Creditbank. Zahlung der Oblig. u. der Zinsscheine frei von jeder gegenwärt. u. zukünft. bulg. Steuer, Gebühr u. sonst. Abgabe in Deutschland in M. Verj. der Zinsscheine 5 J., der verl. Oblig. 20 J. (F.); verl. Oblig. werden nach Ablauf von 5 J. nach ihrem Rückzahlungstermin nur noch bei den Kassen des Staatsschatzes in Sofia bezahlt. Aufgel. in Frankf. a. M. 23./9. 1902 zu 90 %. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1902–1916: 92.30, 89.20, 91.50, 97.50, 98, 97.40, 98, 101, 101.25, 100.80, (6 60, 94, =–, 85 %. 5 % steuerfreie Bulg. Staats-Gold-Anleihe von 1904. Leva Gold 100 000 000 = frs. 100 000 000 = Rbl. 37 500 000 = 81 000 000 = £ 3 960 000 = K 95 200 000 = hfl. 48 000 000 in Stücken à Leva Gold 500 = frs. 500 = Rbl. 187.50 = 405 = £ 19.16 = K 476 = hfl. 240. Zs. 1./14. Mai, 1./14. Nov. Tilg.: Vom 1./14. Nov. 1905 ab durch halb- jährl. Verl. am 1./14. April u. 1./14. Okt. per 1./14. Mai bezw. 1./14. Nov. innerh. 50 Jahren; vom 1./14. Nov. 1915 ab verstärkte Tilg. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist speciell sicher- gestellt durch die Einnahmen der Stempelgefälle sowie durch die Erträgnisse der Bande- rollen-Tabaksteuer u. zwar letztere nach Abzug der Erfordernisse für den Dienst der 59= Anleihe von 1902 u. in zweiter Linie durch die Erträgnisse der Mourouriésteuer ebenfalls nach Abzug der Erfordernisse für den Dienst der 5 % Anleihe von 1902. Die Überwachung der in Frage kommenden Einkünfte geschieht in derselben Weise wie bei der 5 % Anleihe von 1902 und werden auch die Stempeleinnahmen in gleichmässiger Weise an die Banque de Paris et des Pays-Bas abgeführt werden. – Zahlst. u. Zahl.-Modus: Wie bei der 5 % Anleihe von 1902. Aufgelegt in Paris 12./12. 1904 frs. 80 000 000 zu 89.50 %. Der Restbetrag von frs. 20 000 000 wurde im ÖOkt. 1905 in Paris eingeführt. Verj. der Zinsscheine 5 J „der verl. Oblig. 20 J. (F.); verl. Oblig. werden nach Ablauf von 5 Jahren nach ihrem Rückzahlungs- termin nur noch bei den Kassen des Staatsschatzes in Sofia bezahlt. 4½ % steuerfreie Bulgar. Staats-Gold- Anleihe von 1907. Leva Gold 145 000 000 = frs. 145 000 000 = M. 117 450 000 in Stücken à Leva Gold 500 = frs. 500 = M. 405 = Rbl. 187.50