Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. £ 4 000 000 £ 3 386 400 „ 265 000 „ 218 260 200 000 63 400 1 350 000 1 236 400 3 700 000 2 864 940 3 000 000 2 915 400 9) 5 % Anleihe von 1896 im Nominalbetrage von „. „ „ „ 1894 (v. der Stadt Valparaiso aufgen. u. durch Ges. v. 15. Sept. 1897 seitens des Staates übern.) 12) 5 % Anleihe von 1905 (Wasserleitungsg)... 13) 4½ % „ 1906 (für öffentliche Arbeiten). 14) 5 % „1909 ..6.66... 15) 5 % 16) 4½ % 17) 5 % 18) 5 % in Gold (darunter in Papier. Abrechnung pro 1909: 1910: 1911: 1912: 1913: 1914 1911: 1912: 1913: 1914: Budget „ „ 1910 vom 7./9. 1910 „ 21 19. Einnahmen Einnahmen Einnahmen Einnahmen Einnahmen Einnahmen Einnahmen „ Einnahmen Einnahmen Einnahmen 2 600 000 275 000 4 905 000 5 000 000 2 484 940 259 680 4 746 000 4 892 240 ― ― *― * * 2 Sa. b) Innere Anleihen Gold $ 73 729 045 „ 82 764 423 „ 86 896 390 112319316 „ 97 165 452 „ 45 888 595 82 600 000 „ 104 000 000 „107 000 000 „106 300 000 5 150 000 000 Schatzscheine) Papier $ 145 744 223 „169 293 475 „187 379 312 „193 815 474 „207 908 819 „189 519 526 „175 700 000 „183 400 000 „ 194 900 000 „ 204 600 000 Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben Ausgaben 39 399 500 Gold $ 44 736 791 „60 677 704 „60 775 635 „ 92 707 409 „78 526 992 „74 438 228 „42 500 000 „81 071 000 „52 732 120 „53 688 340 = £ 33 277 040 $ 155 722 335 „ 34 252 611 Papier $ 199 209 099 „234 143 253 „234 191 707 „253 190 037 „ 254 695 833 „204 093 906 „238 900 000 „ 280 894 000 „257 916 447 „276513 740 Chile hat durch die Gesetze vom 26./11. 1892 u. 10./2. 1895 die Umwandlung seines Papier- geldes beschlossen u. ist vom 1./6. 1895 ab zur Goldwähr. übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen geschlagen, u. zwar mit demselben Feingehalte wie die engl. Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 g, 1 (früherer Silber-) Peso = 1 $ = 4 M., 5 = 1 £, 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 g und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 88–―10oo und im Gewichte von 20 g geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 g Gold gleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen; die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, sodass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Durch das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % in nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der als Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Bank die Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Kassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, welche in Chile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Durchbruch kam, zu einer Neuausgabe von $ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 1898, durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich Bestimmung über Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1./1. 1902 festgelegte Rückkehr zur Goldwährung ermöglichen sollten; durch Gesetz Nr. 1510 vom 31./12. 1901 wurde jedoch der Konversionstermin zunächst auf den 1./1. 1905 und sodann auf den 1./1. 1907 verschoben. Das Gesetz Nr. 1721 v. 29./12. 1904 bestimmte eine nochmalige Hinausschiebung des Kon- versionstermins auf den 1./1. 1910 und die Emission von weiteren $ 30 000 000 Papiergeld, hiervon wurden $ 15 000 000 sofort ausgegeben, während der Rest v. 1./2. 1905 ab in monatl. Raten von je $ 2 000 000 begeben wird. $ 10 000 000 wanderten sogleich in die Staatskassen, für die übrigen $ 20 000 000 werden Schatzscheine (Bonos) der Hypoth.-Kasse, falls sie nicht über den Nennwert stehen, angekauft. Die Zs. dieser Bonos sollen zur Verzins. u. Tilg. der inneren Schuldverschreibungen verwandt werden, der Überschuss geht in die Staatskassen. Durch Gesetz vom 23./5. 1906 wurden zur Vermeidung einer Geldkrisis weitere $ 40 000 000