318 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. können auf Häuser mit dazu gehörenden Ländereien auch Darlehen gegeben werden, wenn als erste Hypothek Gelder aus öffentlichen Mitteln eingetragen sind, oder wenn die erste Hypothek wenigstens 10 Jahre unkündbar ist, von dem Zeitpunkte an gerechnet, an welchem der Verein das Darlehen gewährt hat. Das von dem Vereine gewährte Darlehen darf keinesfalls zusammen mit dem Betrage der im Range vorangehenden Hypothek die Hälfte der Schätzungssumme der betreffenden Realität übersteigen. Jeder Interessent kann sich von seinen Verbindlichkeiten gegen den Verein frei machen, wenn er am 11. Juni oder 11. Dez. eines Jahres den ganzen Betrag seiner Schuld nebst den sonstigen ihm nach den Statuten obliegenden Zahlungen begleicht. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Oblig. des Vereins erfolgt, dagegen kann der Verein eine monat. Vorankündigung verlangen, wenn die Rückzahlung in barem Gelde geschieht. Die Interessenten können auch beliebige Abschlagszahlungen auf ihre Schuld über die gewöhnlichen halbj. Amortisationsquoten hinaus machen, doch nicht weniger als jeweilig Kr. 50. Solche Abschlagszahlungen können ebenfalls entweder ohne Kündigung in Oblig. des Vereins oder mit 9 monat. Vorankündigung in barem Gelde geschehen. Die von dem Vereine bewilligten Darlehen werden entweder in bar oder in Oblig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehensuchende zum Nennwerte anzunehmen verpflichtet ist. Zur Ausgabe von Oblig. ist der Verein durch seine Statuten berechtigt. Der Betrag der in Umlauf befindl. Oblig. darf niemals den Betrag der im Besitze des Vereins befindl. Schuldverschreib. der Interessenten unter Berücksichtig. der geleisteten baren Rückzahl. übersteigen. Die Oblig. des Vereins lauten auf Inhaber, können aber auch auf Verlangen auf Namen gestellt werden. Die Oblig sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Tilg. der Oblig. erfolgt durch Verl. zum Nennwert mit 6 Monaten Kündigungsfrist, und zwar soll jeweilig der Bestand des Amortisations-F., nachdem die Zs. für die Oblig. in Abzug gebracht sind, zur Einlösung der vom Vereine ausgestellten ÖOblig. verwendet werden; der Verein ist jedoch auch befugt, einen grösseren Bétrag oder sämtliche in Umlauf befindliche Oblig. zu tilgen. Die vom Vereine ausgestellten Oblig. geniessen unbedingte Zinsgarantie des dänischen Staates bis zur Rückzahlung des Kapitals; in Dänemark dürfen Mündelgelder und die Kapitalien öffentl. Stif. tungen in Oblig. des Vereins angelegt werden. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. 3½ % Obligationen Abteilung I. Kr. 50 000 000, hiervon begeben bis 31./3. 1914: Kr. 49 946 350, wovon noch unverl. in Umlauf am 31./3. 1918: Kr. 12 305 600 in Stücken zu Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. zum Nennwert bis spät. 1960. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: S. Bleich- röder; Hamburg: L. Behrens & Söhne; London: C. J. Hambro & Son; Kopenhagen: Dän. Landmannsbank. Zahlung d. Zinssch. und verl. Stücke in Deutschl. in Mark zum festen Um- rechnungskurse von. Kr. 100 = M. 112.50. Aufgelegt in Berlin, Frankf. a. M., Hamburg v. 5.–7./3. 1889 zu 98.50 %. Kurs Ende 1891–1916: Irf Berlin: 91, 93.25, 92.75, 99.40, 98.75, 99.90, –, –, –, 87.50, 92.50, 95.50, 94, 95.25, –, –, 90, 92.40, 94, 93, 93.50, 91, 90.50, –*, –, 117 %. – In Frankf. a. M.: 91, 92.50, 92, 98.60, 99, 98.80, 99, 96, 89, 88.10, 92, 95.80, 94.50, 94.50, 93.70, 94, 91, 93.50, 92.50, 93, 93, 92.50, 90, –*, –, 117 %. – In Hamburg: 90.75, 93.60, 93.50, 99, 99, 99, 98.80, 95, 90, 88.35, 92.50, 96, 95.30, 96.10, 96, 95.75, 90.60, 92.45, 93.25, 93, 250, 90.50, 90.10*, –, 117 %. 4 % OÖbligationen Abteilung I. Kr. 20 000 000, hiervon begeben bis 31. März 1902: Kr. 19 649 400, wovon noch unverl. in Umlauf am 31./3. 1918: Kr. 9 834 550 in Stücken zu Er. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250 = £ 2.15, 11, 22, 27.10, 110. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. zum Nennwert bis spät. 1959. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: S. Bleichröder; Hamburg: L. Behrens & Söhne; London: C. J. Hambro & Son; Kopenhagen: Dän. Landmannsbank. Zahlung der Zinsscheine und verl. Stücke in Deutschl. in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Eingef. in Hamburg im Aug. 1899, erster Kurs 15./8. 1899: 99.50 %. Kurs in Hamburg Ende 1899–1916: 97.35, 94.15, 99.60, 100.55, 100.60, 100.75, 100.35, 99.60, 96.10, 96.50, 98.25, 98.40, 99, 98.10, 98.25, 97.50*, –, 128 %. Verj. der Zinsscheine u. verl. Stücke in 20 J. n. F. 4 % Oblig. Abteil. II. Kr. 50 000 000 = M. 56 250 000 = £ 2 750 000, hiervon begeben bis 31./3. 1907: Kr. 46 251 250, wovon noch unverlost in Umlauf 31./3. 1918: Kr. 28207 650 in Stücken à Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250 = £ 2.15, 11, 22, 27.10, 110, Zs. 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. zum Nennwert bis spät. 1964. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: S. Bleichröder; Hamburg: L. Behrens & Söhne; London: C. J. Hambro & Son; Kopenhagen: Dänische Landmannsbank; Aalborg: Kasse des Creditvereins. Zahlung der Zinsscheine u. der verl. Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg am 25./6. 1903 zu 101.10 %. Kurs in Hamburg Ende 1908–1916: 96.35, 98.10. 98.20, 98.25, 97.20, 97.50, 97*, –, 125 %. Verj. der Zinsscheine u. verl. Stücke in 20 J. n. F. 4 % Oblig., Abteil. III. Kr. 100 000 000 = M. 112 500 000 = £ 5 500 000, hiervon begeben bis 31./3. 1918: Kr. 68 172 800, wovon noch unverlost in Umlauf am 31./3. 1918: Kr. 52 650 800 in Stücken à Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250 = = 2.15, 11, 22, 27.10, 110. Zs.: 1./1., 1./7. Tilg.: Durch Verl. zum Nennwert bis spät. 1975. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Berlin: S. Bleichröder; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Commerz- u. Disconto-Bank, Norddeutsche Bank, M. M. Warburg & Co.; London: C. J. Hambro & Son; Kopenhagen: Dänische Landmannsbank; Aalborg: Kasse des Kredit- vereins. Zahlung der Zinsscheine u. der verl. Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg 14./1. 1908 zu